Gehe nicht über Los!

So landen Sie mit dem Online-Shop direkt im Knast

Veröffentlicht: 21.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.03.2020
Monopoly-Figur im Gefängnis

Normalerweise zeigen wir, wie Händler rechtliche Schwierigkeiten vermeiden können, indem sie es gleich richtig machen. Diesmal rollen wir das ganze Thema aber mal von der anderen Seite auf und stellen uns die Frage: Was muss man eigentlich tun, um in Deutschland mit seinem Business im Gefängnis zu landen?

Tipp #1: Eröffnen Sie einfach einen Fake-Shop

Einer der sichersten Wege in Gefängnis führt über das Betreiben eines Fake-Shops. Unter einem Fake-Shop versteht man einen Shop, der zwar Waren (vorzugsweise gegen Vorkasse) anbietet, allerdings nie wirklich vorhat, diese auszuliefern. Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich dabei um einen Betrug, für den es eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe gibt. Etwas schärfer wird da schon der gewerbsmäßige Betrug geahndet: Hier gibt es direkt eine Mindeststrafe von einem halben Jahr.

Wer also auf Nummer sicher gehen und nicht nur mit einem blauen Auge in Form einer Geldstrafe davon kommen will, sollte dafür sorgen, dass der Schaden bis zum Moment des Erwischtwerdens besonders hoch ist. Hier bieten sich zwei Wege an: Sie könnten besonders hochpreisige, beliebte Ware, wie beispielsweise das neueste Smartphone, zu unschlagbaren Konditionen anbieten. Allerdings sind die durchschnittlichen Kunden bereits durch die vielen Berichte über Internetbetrügereien gewarnt. Daher werden sich eher wenige darauf einlassen, hunderte von Euro per Vorkasse für ein Produkt zu zahlen. Bei kleinen, günstigen, aber notwendigen Produkten ist daher die Chance höher, dass sich viele Verbraucher auf den Deal einlassen.

Weiterhin empfiehlt es sich, nicht einfach drauf los zu betrügen. Auch hier will ein Geschäftskonzept her und dieses sollte zumindest Vorkehrungen beinhalten, um nicht gleich entdeckt zu werden – sonst kommen Sie noch mit einer Geldstrafe davon oder das Verfahren wird schlimmstenfalls sogar eingestellt!

Schritt 1: Ein wenig Ehrlichkeit zum Anfang

Das erste Ziel sollte daher sein, den Eindruck der Ehrlichkeit zu erwecken. Es gilt also erst einmal, Ware zu verkaufen, über die Sie tatsächlich verfügen. Dafür können im Shop dann eben auch mal Käufe auf Rechnung angeboten werden. Das stärkt das Vertrauen der Kundschaft in Ihr Business. Die ein oder andere gute Rezension sollten Sie dabei schon mal erhalten. Ist ein gewisses Vertrauen als Basis geschaffen, kann es dann so richtig losgehen. Praktisch ist es an der Stelle übrigens, Verbrauchsgüter im Angebot zu haben, die der Kunde immer wieder nachkaufen muss. Aus der Praxis sind erfolgreiche Beispiele mit dem Verkauf von Alkohol bekannt.

Schritt 2: Dreist ist geil!

Jetzt geht es los mit dem Betrug. Von Vorteil kann es sein, hier eine Strategie zu entwickeln, mit der Sie in kurzer Zeit möglichst viel Schaden anrichten können. Die Angebote müssen also so gut sein, dass der Kunde gar nicht erst lange nachdenkt. Künstliche Verknappung lautet das Stichwort. Wettbewerbsvorschriften sollten an dieser Stelle keinerlei Rolle mehr für Sie spielen. Schließlich geht es ja darum, die Regeln zu brechen. Den Kunden mit zeitlich begrenzten Rabatten unter Druck zu setzen, ist ein Mittel, welches Plattformen wie Wish bereits zur Perfektion beherrschen. Ein Counter zählt die Minuten runter, dann ist der 50-Prozent-Rabatt weg. Übrigens müssen diese 50 Prozent nicht echt sein. Falsche Streichpreise sind ein vollkommen legitimes Mittel, um den Käufer so richtig schön zu verar… zum Kauf zu verlocken. So können auch von Natur aus misstrauische Käufer darüber hinwegsehen, dass sie plötzlich nur noch per Vorkasse zahlen können.

Schritt 3: Impressum nicht vergessen!

Eine Regel sollten Sie als frisch gebackener Fake-Shop-Händler allerdings nicht verletzen: Die Impressumspflicht. Wie sollen die geprellten Käufer denn sonst wissen, wen sie bei der Staatsanwaltschaft anzeigen und hinter Gitter bringen sollen?

Praktisches Fallbeispiel: Mit dieser Taktik sind Fake-Shop-Betreiber im Oktober 2019 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Auch diese erweckten zunächst einen seriösen Eindruck, in dem sie Kunden belieferten. Dabei gingen sie ganz schön clever vor: Statt die Ware aufwendig selbst zu besorgen, bestellten sie diese einfach in anderen Shops und ließen sie direkt an die Kunden weiterleiten. 

Tipp #2: Werde zum Drogen- und Waffenlieferanten

Ins Gefängnis kann auch der Online-Handel mit Drogen und Waffen führen. Doch Achtung: Das Ziel ist es, mit dem eigenen Online-Shop ins Gefängnis zu kommen. Das sollten Sie auf keinen Fall aus den Augen verlieren! Es ist also nicht sonderlich hilfreich, sich bereits beim Beschaffen der Ware erwischen zu lassen. Der unerlaubte Drogenhandel wird in der Regel mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Um ohne über Los zu gehen direkt im Gefängnis landen zu können, muss der Drogen- und Waffenhändler also zunächst erfolgreich sein.

Übrigens: Der Handel mit illegalen Waren gilt als sittenwidrig. Das ist für den Händler ein wirklich gutes Zeichen! Aufgrund der Sittenwidrigkeit kann sich der Kunde nämlich nicht auf irgendwelche lästigen Gewährleistungs- oder Widerrufsrechte berufen.

Aus der Praxis: Wichtig ist an dieser Stelle natürlich die Frage, wo man die illegale Ware anbieten soll. Schließlich soll der Laden auch erstmal eine Weile laufen, bevor man erwischt wird. Sonst gibt es nur eine Geldstrafe. Nicht empfehlenswert ist an dieser Stelle der Handel auf Instagram. Das musste auch eine selbsternannte Cannabis-Influencerin feststellen. Ihr Studio in Berlin wurde noch gestürmt, während sie in einem Live-Video Cannabis zum Kauf anbot. 

Tipp #3: Kombination aus #1 und #2? Lieber nicht

Der künftige Häftling, der sich noch nicht vertieft mit der Materie beschäftigt hat, wird jetzt vielleicht auf die fixe Idee kommen, #1 und #2 miteinander zu kombinieren. Doch Vorsicht: Dabei handelt es sich um einen Anfängerfehler!

Das Anbieten illegaler Produkte in einem Fake-Shop ist nämlich nicht strafbar. Eine Strafbarkeit wegen Betruges scheitert daran, dass ein Rechtsgeschäft mit illegaler Ware sittenwidrig wäre. Der Gesetzgeber möchte an dieser Stelle Käufer illegaler Ware nicht noch besonders durch das Strafrecht schützen. Anders als beim gängigen Fake-Shop könnte der Kunde also nicht einmal sein Geld herausklagen. 

Da der Händler beim Fake-Shop mit illegaler Ware nie vorhatte, die Ware zu versenden, kann er auch hier nicht belangt werden. Sie hätten sich die ganze Mühe also umsonst gemacht.

Die schlechte Nachricht ist: So kommen Sie nicht ins Gefängnis. Die noch schlechtere Nachricht ist: Leute, die Waffen im Internet erwerben wollen, sollten vielleicht nicht durch einen Fake-Shop hintergangen werden. Mit denen ist in der Regel nicht zu spaßen.

Tipp #4: Pfeifen Sie auf Unterlassungserklärungen!

Der eine oder andere Leser hat schon häufiger die Frage gestellt, ob man denn wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße in das Gefängnis gehen kann. Schließlich werde man bei einem kleinen Verstoß gleich behandelt wie ein Schwerverbrecher.

Nun ja: Vor dem Strafrichter landet Sie damit vielleicht nicht unbedingt, aber ins Gefängnis können Sie es dennoch schaffen – über einen kleinen Umweg. Dafür verstößt man eben im Online-Shop einfach gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, lässt sich verklagen, verliert und verstößt dann gegen das Urteil.

In so einem Fall kann auf Antrag des Gegners ein Ordnungsmittel durch das Gericht festgesetzt werden. Dabei wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festgesetzt. Gute Nachricht: Hat man dieses Ordnungsgeld gerade nicht parat, gibt es ersatzweise Ordnungshaft. Diese beträgt allerdings maximal sechs Monate. Der Tipp ist daher eher was für Anfänger, die das mit dem Gefängnis erstmal testen wollen.

Tipp #5: Klauen Sie einfach Produktbilder!

Wer anderen Leuten mal so richtig auf den Keks gehen und dazu noch im Gefängnis landen will, der verwendet einfach geklaute Produktbilder. Das Urhebergesetz regelt nämlich neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten des Rechteinhabers auch Strafvorschriften. Wer Produktbilder verwendet, ohne die Rechte zu haben, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wer hingegen fremde Bilder ohne Erlaubnis nutzt, diese beispielsweise auf T-Shirts oder Tassen druckt, um sie dann zu verkaufen, kann sogar wegen der gewerbsmäßigen Verwendung fremder Bilder bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen.

Allerdings ist dieses Vorgehen eher mühsam. Bei der Recherche sind wir auf keinen Fall gestoßen, wo der Bilderdieb am Ende wirklich im Gefängnis saß. Aber vielleicht liegt hierin ja die besondere Herausforderung. 

Tipp #6: Gewerbeanmeldung vergessen und Steuern hinterziehen

Wer Geld verdient, muss das auch beim Finanzamt angeben. Das ist bekannt. Dafür ist es notwendig, ein Gewerbe anzumelden und entsprechende Erklärungen beim Finanzamt abzugeben. Unterlässt man dies, kommt man ganz schnell in den Verdacht, Steuern zu hinterziehen. Steuersündern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die Gewerbeanmeldung zu vergessen, kann also das Ticket ins Gefängnis sein. Allerdings muss man sich als Online-Händler hier schon viel Mühe geben. Wer dem Staat bis 100.000 Euro schuldet, darf auf eine Freiheitsstrafe hoffen. Allerdings dürfte diese Hoffnung eher vergebens sein: So wurde beispielsweise Uli Hoeneß zu gerade einmal dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er schuldete dem Staat rund 30 Millionen Euro.

Tipp #7: Geschichten über die Konkurrenz erfinden

„Der macht doch krumme Geschäfte!“ – so, nur vielleicht etwas ausgefeilter, können die Geschichten, die man über die Konkurrenz verbreitet, aussehen. Handelt es sich um falsche Geschichten, ist man im Tatbestand der üblen Nachrede und kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis sitzen. Geht man bei den Geschichten dazu noch unter die Gürtellinie, könnte zusätzlich noch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein. Hier droht immerhin ein Jahr Freiheitsstrafe. Wenn Sie also ins Gefängnis wollen, lügen Sie, bis sich die Balken biegen! 

Tipp #8: Ignorieren Sie Geldstrafen

Wenn es dann endlich soweit ist und Sie als Angeklagter vor Gericht stehen, kann es trotzdem sein, dass der Richter Ihnen lediglich eine Geldstrafe aufgebrummt. Das ist zwar schade, aber noch kein Grund, den Plan als gescheitert anzusehen. 

Geldstrafen werden nicht umsonst in Form von Tagessätzen verhängt. Wenn Sie also die Geldstrafe nicht zahlen, gehen Sie ersatzweise ins Gefängnis.

Fazit: Der sicherste Weg in den Knast

Wer es wirklich darauf anlegen möchte, der schafft es mit seinem Online-Shop bis hinter Gitter. Wie dieser Beitrag zeigt, ist dabei die erfolgversprechendste Methode der gute alte Fake-Shop.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.