Spanien

Verbraucherschutz wirft Ryanair Irreführung vor

Veröffentlicht: 27.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 27.02.2020
Flugzeuge von Ryanair auf dem Flughafen

Fliegen gilt nun nicht gerade als die umweltfreundlichste Fortbewegungsmethode und ist daher ein viel diskutiertes Thema in der Debatte um den CO2-Ausstoß. Es ist daher kaum verwunderlich, dass Fluggesellschaften ihr angekratztes Image etwas aufbessern wollen. Allerdings müssen sie hierbei aufpassen, denn: In der Werbung ist nicht alles erlaubt.

Ökologischste Fluglinie

Nach Angaben der Mallorcazeitung musste das nun auch die Fluggesellschaft Ryanair erfahren: Diese wirbt damit, „die ökologischste Fluglinie Europas“ zu sein und ruft damit den Verbraucherschutz auf den Plan. Die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua zeigte die Werbung bei den Behörden an. Es handle sich bei dem Slogan um eine irreführende Werbung die seit 2019 verboten sei und zudem auf irreführenden Zahlen zum CO2-Ausstoß beruhe.

Die Krux mit den Spitzenstellungsbehauptungen

Dieses Malheur hätte Ryanair auch in Deutschland passieren können. Spitzenstellungsbeauptungen dürfen auch hierzulande aufgrund des UWGs nicht irreführend sein. Laut gängiger Rechtsprechung ist eine solche Behauptung dann ein zulässiges Werbemittel, wenn die Behauptung wahr ist, der Werbende einen nicht nur kleinen, sondern deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH, Urteil vom 3.5.2001, Aktenzeichen: I ZR 318/98). Von einem stetigen und deutlichen Vorsprung kann wiederum dann ausgegangen werden, wenn der bestehende Vorteil nicht so leicht von der Konkurrenz ausgeglichen werden kann.

Wie man sieht, hängt also einiges an der Zulässigkeit einer solchen Behauptung dran. Ob Ryanair wirklich gegen geltendes Recht verstoßen hat, müssen nun die Behörden klären.

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