Vorschlag im Kampf gegen illegalen Handel

Postdienstleister sollen verdächtige Sendungen melden

Veröffentlicht: 10.03.2020 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 10.03.2020
Paket, das vor einer Haustür liegt

Dem Bundesrat liegt aktuell ein Antrag vor, der zum Ziel hat, künftig noch stärker und effizienter gegen Delikte wie Drogenhandel, Waffenhandel oder den illegalen Handel mit Medikamenten im digitalen Raum vorzugehen. Um dies zu erreichen, sollen Paketdienstleister in Zukunft stärker in die Pflicht genommen werden – sie sollen verdächtige Sendungen an Strafverfolgungsbehörden melden müssen.

Meldepflicht für verdächtige Sendungen: Empfindliche Bußgelder bei Verstößen

Konkret geht es darum, das Postgesetz derart zu ändern und zu verschärfen, dass Brief- und Paketermittlungszentren den Polizeibehörden verdächtige Sendungen unverzüglich übergeben sollen, wenn es „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ gebe, die auf einen illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder ähnlichem schließen lassen.

Nach aktuellem Stand gibt es keine generellen Auflagen, nach denen Logistiker aktuell verdächtige Sendungen bei den Behörden melden müssen. Einen entsprechenden Gesetzesantrag zur Überarbeitung der Regularien habe das Land Hessen nach Angaben von Heise Online nun beim Bundesrat eingebracht. Dieser Antrag soll am kommenden Freitag erstmals im Plenum diskutiert werden. 

„Hessen nennt in dem Antrag nur ,phänotypisch relevante Sachverhalte‘, die eine Vorlage der betreffenden Briefe oder Päckchen durch die Beschäftigten gebieten. Genaue Verdachtsmomente führt das Land nicht an“, heißt es weiter. Der Antrag sieht zudem vor, dass die logistischen Arbeitgeber mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000 Euro belegt werden können, wenn die Mitarbeiter der Meldepflicht vorsätzlich oder auch fahrlässig nicht nachkommen.

Zufallsfunde von Betäubungsmitteln und Co. 

Das Land Hessen verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren der Handel mit illegalen Produkten spürbar zugenommen habe. Immer wieder würden demnach etwa „Betäubungsmittel oder andere inkriminierte Stoffe“ im Rahmen von Zufallsfunden in der Logistik entdeckt – etwa, wenn Sendungen weder Absender noch Empfänger aufwiesen und Dienstleister dann die entsprechenden Briefe oder Pakete öffnen. Finden sie in solchen Fällen kritische Inhalte, dürfen sie diese bei der Polizei vorlegen.

Die geplante Verschärfung inklusive Meldepflicht soll nun Ende der Woche Plenum diskutiert und im Anschluss von den Fachausschüsse beraten werden. Erst danach sind die Ministerpräsidenten angehalten, einen Beschluss über den Antrag zu fassen.

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