Markenschutz vor dem BGH

Ritter Sport und Milka kämpfen um die Quadratur der Schokolade

Veröffentlicht: 15.05.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 15.05.2020
Mini-Schokoladentafeln

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ ist der seit Jahrzehnten vom Schokoladenhersteller Ritter Sport genutzte Slogan, mit dem er sein Produkt bewirbt. Hier drängt sich auch eine Eigenschaft dieser Schokolade auf, die sie mit keiner Schokolade anderer Hersteller teilt: Sie ist quadratisch. Seit den Neunziger Jahren genießt das Unternehmen den Markenschutz dafür. Dieser ist jedoch nicht unbestritten: Seit etwa zehn Jahren bemüht sich Konkurrent Milka darum, dass dieser Markenschutz aufgehoben wird – was die beiden Unternehmen schon vor das Bundespatentgericht und auch den Bundesgerichtshof führte. Letzterer ist nun wieder mit der Sache befasst, wie unter anderem der Spiegel berichtet

Schokolade für die Bundesrichter

Das erste große Urteil kam 2016 vom Bundespatengericht: Ein Markenschutz käme nicht in Frage, die Marke sei wegen bestehender Schutzhindernisse zu löschen. Laut dem Markengesetz nämlich sind solche Zeichen vom Schutz ausgeschlossen, die ausschließlich aus Formen bzw. charakteristischen Merkmalen bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt sind. Mit dieser Regelung soll dafür gesorgt werden, dass eine funktionell bedingte Gestaltung grundsätzlich auch der Konkurrenz offensteht. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Auch ein Buch mit seinen zum Lesen notwendigen Seiten ist eine recht technische Form – ein frühzeitlicher Markenschutz wäre zumindest geeignet gewesen, die Verbreitung von Wissen zu beeinträchtigen bzw. zu monopolisieren und daher wohl kaum wünschenswert gewesen. Es handelt sich um eine wesentliche Gebrauchseigenschaft. 

Der BGH widersprach sogleich: Die quadratische Form der Schokolade sei keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Tafelschokolade generell, das Verfahren ging zurück zum Bundespatentgericht. Man entschied, dass Ritter Sport die Marke behalten dürfe.

Wird Schokolade der Form wegen gekauft?

Gegen diese Entscheidung wendet sich Milka aktuell vor dem Bundesgerichtshof. Dieses Mal geht es offenbar weniger um die Frage, ob die Formmarke durch die Art der Ware selbst bestimmt ist, sondern vielmehr darum, ob sie der Ware einen wesentlichen Wert verleiht – nach dem Markengesetz ebenfalls ein Ausschlusskriterium für den Markenschutz. 

Der Verbraucher nehme die quadratische Form wohl als Herkunftsnachweis wahr, vermutete der Vorsitzende Richter Thoma Koch dem Spiegel zufolge in der mündlichen Verhandlung. Entscheidend sei allerdings die Frage, ob er die Schokolade hauptsächlich aus ästhetischen und funktionalen Gründen kaufe. Dabei spiele auch die Strategie der Vermarktung mit dem bekannten Slogan eine Rolle. 

Für den Anwalt von Ritter Sport steht fest, dass die Schokolade niemand nur der Form wegen kaufe. Es gehe um „um die Qualität, um die Zutaten, der Verzehr ist wichtig“, was auch mit einer Umfrage nachgewiesen sei. 

Für den Anwalt von Milka gründet der Erfolg der Ritter-Sport-Schokolade besonders auf dem Werbespruch, welcher auf die Form und Funktionalität gerichtet sei. Der Geschmack hingegen unterscheide sich nicht wirklich von den Milka-Sorten. Eine Sprecherin von Mondelez, wozu Milka gehört, bezeichnet das Quadrat als universelle und übliche Form. „Uns ist es deshalb wichtig, Rechtssicherheit darüber zu erhalten, ob Unternehmen quadratische Produkte auf den Markt bringen und verkaufen dürfen“ teilt sie dem Spiegel auf Anfrage mit. Auf die Frage, ob Mondelez selbst plane, quadratische Schokoladentafeln anzubieten, habe es jedoch keine Antwort gegeben. 

Die mündliche Verhandlung gab es bereits, bis zum Urteil dürfte es aber Schätzungen zufolge noch ein paar Wochen dauern.

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