EuGH-Generalanwalt zu YouTube und Uploadet.net

Plattformen sollen erst ab Kenntnis für illegale Film-Uploads haften

Veröffentlicht: 17.07.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.07.2020
3d-Illustration eines Uploads von urheberrechtlich geschützten Werken

Die Plattformen YouTube und Uploadet.net dienen dem Teilen von Daten. Während es bei YouTube darum geht, Inhalte in Form von Videos direkt anschauen zu können, lässt sich der Dienst Uploadet.net gut mit Cloud-Diensten wie Dropbox vergleichen. Hier können Dateien hochgeladen werden, die dann über Links mit anderen geteilt werden können. Anders als bei YouTube ist hier also nicht nur der Upload, sondern auch der Download Wesensmerkmal des Dienstes.

Wer haftet für Urheberrechtsverstöße?

Besonders Uploadet.net steht schon länger in der Kritik: Das Problem der Plattform ist, dass sie eben nicht nur dafür genutzt wird, um Urlaubsfotos und Textdokumente zu tauschen. Sie wird auch aktiv dafür genutzt, illegal Filme, Serien und Musik zu teilen. Auch auf YouTube landen immer wieder urheberrechtlich geschützte Werke, die ohne den Willen der Rechteinhaber dort zur Verfügung gestellt werden. Die Gretchenfrage hierbei ist: Inwiefern haften Plattformen für die Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer?

Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade der Europäische Gerichtshof. Laut Netzpolitik hat hat nun der Generalanwalt seine Schlussanträge zu der Frage gestellt. Dieser sprach sich für das sogenannte „Notice and takedown“-Verfahren aus. Das heißt, dass Plattformen erst dann zur Handlung und damit auch zur Haftung verpflichtet sind, wenn sie von einem Urheberrechtsverstoß Kenntnis erlangen und untätig bleiben. Ein aktives Forschen nach Urheberrechtsverstößen sei nicht geboten. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn Plattformen durch ein automatisiertes Verfahren eine Vorkontrolle (sogenannter Uploadfilter) vornehmen. 

Klage eines Musikproduzenten und eines Verlags

Ausgangspunkt der Frage sind zwei Fälle aus Deutschland: in dem einen klagt der Musikproduzent Frank Peterson gegen YouTube. Auf der Plattform hat ein Nutzer illegalerweise Filmmitschnitte von Konzerten der Künstlerin Sarah Brithman veröffentlicht. In dem anderen Fall klagt ein internationaler Fachverlag gegen Uploaded.net.

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