„Amazon darf kein Preiskontrolleur sein“

Kartellamt untersucht Amazon-Kontensperrung (Update)

Veröffentlicht: 17.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.12.2022
Amazon ist auf einem iPhone und einem PC geöffnet

Amazon steht wegen der Sperrung von Händlerkonten immer wieder in der Kritik. Diese seien oft unbegründet und wenn eine Begründung kommt, handle es sich um einen bloßen Textbaustein. Unliebsame Händler dränge der Riese so von der Plattform, so die Vorwürfe. Schließlich ist Amazon nicht nur Plattform, sondern gleichzeitig auch Händler auf dem eigenen Marktplatz.

Nun beschäftigt sich das Bundeskartellamt mit den Amazon-Kontensperrung.

Konsequenzen wegen Wucher in der Coronakrise

Besonders zu Beginn der Coronakrise wollten viele Unternehmen Profit schlagen und boten knappe Ware, wie etwa Desinfektionsmittel, Masken und Klopapier zu überhöhten Preisen an. Amazon handelte hier schnell und kündigte an, gegen Händler, die ihre Ware zu überhöhten Preisen anbieten, vorzugehen. Genau diese Praxis steht nun aber vor dem Bundeskartellamt auf dem Prüfstand.

„Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt“, zitiert das Handelsblatt dazu Amtspräsident Andreas Mundt, der sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Untersuchungen geäußert habe. Das Bundeskartellamt reagiert damit auf mehrere Beschwerden durch Händler, die Amazon aufgrund angeblich überhöhter Preise gesperrt habe. Es steht einmal mehr der Verdacht der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Raum. Dass Amazon überhaupt eine marktbeherrschende Stellung hat, sei aber formell nie festgestellt wurden. 

Von einer Amazon-Sprecherin heißt es, dass die Systeme so konzipiert seien, dass Maßnahmen gegen Preistreiberei ergriffen werden würden. 

Update vom 19. August

Mittlerweile hat sich eine Amazon-Sprecherin zu den Untersuchungen geäußert: „Amazon Verkaufspartner legen ihre eigenen Produktpreise in unserem Store fest. Wir möchten, dass die Kunden mit Vertrauen kaufen, wann immer sie auf Amazon.de einkaufen, und wir haben Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Verkaufspartner ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten. Unsere Systeme sind so konzipiert, dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergreifen. Wenn Verkaufspartner Bedenken haben, ermutigen wir sie, sich an unseren Verkaufspartner-Support zu wenden.“

Kanada: Wettbewerbsbehörde sucht übervorteilte Händler 

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Kanada wird Amazon gerade von den Wettbewerbshütern ins Visier genommen: Wie Heise berichtet, sucht die Wettbewerbsbehörde dort Händler, die von Amazon übervorteilt werden. Im Kern geht es um die Frage, ob Amazon auf amazon.ca den Wettbewerb rechtswidrig beeinflusst hat.

Für die Behörde ist besonders interessant, wie Amazons Spielregeln lauten, wenn ein Marketplace-Händler seine Waren auf einem anderen Weg günstiger als auf der Amazon-Seite anbieten möchte, wie gut die Chancen für Verkäufe sind, wenn keine Werbung gebucht wird und der Fulfilment-Service nicht genutzt wird. Außerdem wird untersucht, ob Amazons Bemühen den Käufer so beeinflussen, dass dieser eher dazu geneigt ist, die Produkte von Amazon, statt von einem Marketplace-Händler zu erwerben. 

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