Wir wurden gefragt

Welche Amazon-Händler sind von der erweiterten Rücknahmegarantie im Weihnachtsgeschäft betroffen? (Update)

Veröffentlicht: 29.09.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 08.10.2020
Amazon Paket mit Weihnachtslogo

Vor wenigen Tagen kündigte Amazon an, seine erweiterte Rücknahmegarantie für Weihnachten in diesem Jahr noch eher starten zu wollen: Wer zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember ein Produkt erwirbt, kann dies „in den meisten Fällen“ bis Ende Januar über die freiwilligen Rücknahmegarantien an den Händler zurückgeben.

Das bedeutet, dass Händler ihre Rechtstexte entsprechend anpassen müssen. Betroffen sind solche Händler, die selbst Prime- oder FBA-Produkte versenden. Doch: Woraus ergibt sich diese Einschränkung? Amazons kurze Ankündigung liest sich jedenfalls eher so, als wären alle Händler betroffen.

Antwort: Weil es schon immer so war

Bei Amazon sind die weihnachtlichen Rückgabegarantien bereits seit ein paar Jahren so gängige Praxis: Amazon kündigt relativ frühzeitig die Aktion kurz an und erst zum eigentlichen Start werden die konkreten Bedingungen offenbart. Dass sah beispielsweise im letzten Jahr so aus:

2020 09 28

Dabei zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass die besonderen Bedingungen im Weihnachtsgeschäft für Drittanbieter gelten, die

  • Produkte mit dem Prime-Logo versenden oder
  • FBA-Produkte versenden.

Für Artikel, welche durch Amazon versendet werden, stellt Amazon eine eigene Widerrufsbelehrung bereit. Daher besteht hier kein Anpassungsbedarf. Kein Änderungsbedarf besteht außerdem für Online-Händler, die weder FBA oder mit dem Prime-Logo versehene Produkte verkaufen. 

Hinweis des Händlerbundes: Mitglieder des HB wurden – unabhängig von den Amazon-News zum Weinachtsgeschäft – zur Aktualisierung ihrer Rechtstexte aufgefordert, da minimale Änderungen vorgenommen wurden.

Update: Und weil es Amazon so sagt

Mittlerweile haben wir auch eine Rückmeldung per E-Mail von Amazon erhalten: Die erweiterten Rückgabegarantien gelten laut der uns vorliegenden E-Mail für alle Produkte, die überlicherweise über Amazon retourniert werden können, also:

  • Käufe direkt von Amazon.de
  • für von Amazon versandte Bestellungen von Drittanbietern (FBA)
  • Artikel, die mit einem Prime-Logo versehen werden und von Drittanbietern verkauft und versandt werden

Damit setzt Amazon in Sachen Weihnachtsgeschäft seine Tradition fort. 

Update (08.10.2020): Überarbeitetes Statement von Amazon

Ein Sprecher von Amazon hat uns heute ein überarbeitetes Statement zukommen lassen. Demnach betrifft die verlängerte Rückgabefrist alle Artikel, die Kunden üblicherweise sonst auch retournieren können.

Der Händlerbund passt deswegen die freiwilligen Rückgabebedingungen für seine Mitglieder erneut an. Hierzu erfolgt am morgigen Freitag, den 09. Oktober ein Sondernewsletter, in dem Mitglieder gesondert informiert werden. 

„Die verlängerte Rückgabefrist gilt für alle Artikel, die Kunden üblicherweise bei Amazon returnieren können. Das betrifft Käufe über Amazon.de direkt von Amazon wie auch von Amazon Verkaufspartnern, unabhängig davon ob die jeweilige Bestellung von Amazon oder einem Verkaufspartner versendet wird. Es gelten die gewohnten Ausschlüsse, die Kunden im Detail in unseren Rückgabebedingungen einsehen können.“, lautet das neue Statement von Amazon. 

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