Wir wurden gefragt

Fotos für die redaktionelle Nutzung auch in Online-Shops verwenden?

Veröffentlicht: 27.10.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.10.2020
Shutterstock-Leuchtschrift an Wand

Um ordentliche Fotos kommt kein Webseitenbetreiber drum herum. Also wirklich: Keiner! Nicht umsonst verdienen Fotografen, die ihr Handwerk von der Pieke auf gelernt haben, damit ihren Lebensunterhalt. Etwa, indem sie ihre Bilder auf Plattformen wie Shutterstock zur Verfügung stellen, wo Nutzungslizenzen an den Fotos gekauft werden können. Mit dem Erwerb solcher Lizenzen gehen nicht nur Verpflichtungen einher, unter bestimmten Umständen auf die Quelle und den Fotografen hinzuweisen. Hinzu kommen diverse Einschränkungen bei der Nutzung der Fotos selbst. Wir wurden gefragt, was es mit der Verwendung von Fotos auf sich hat, die nur für den redaktionellen Bereich zugelassen sind. Können diese bedenkenlos für jegliche Webseiten verwendet werden?

Bei vielen Fotos, auf denen Logos bekannter Marken wie Amazon, Google oder Apple abgebildet werden, werden bei Shutterstock nur eingeschränkte Nutzungsrechte angeboten. Ebenso verhält es sich bei Abbildungen von Persönlichkeiten. Für die gewerbliche Nutzung (also Absatzförderung) dürfen diese Fotos daher nicht verwendet werden.

Stockfoto für die ausschließliche redaktionelle Nutzung

Vor dem Download wird der Nutzer sogar ausdrücklich auf diese Einschränkung hingewiesen. Viele User haken die Box jedoch allzu sorglos ab, ohne den Inhalt überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder dessen Tragweite abzuschätzen.

 Foto für die ausschließliche redaktionelle Nutzung

Welche Inhalte sind ausschließlich redaktionell nutzbar?

Einige Inhalte sind nicht für die gewerbliche Nutzung freigegeben, sondern werden nur für die Verwendung in Medien, Presse oder sonstigen nicht-gewerbliche Nutzung erstellt. Das sind insbesondere Abbildungen von Markenlogos in jeglicher Art (z. B. auf Gebäuden, Darstellungen auf Tablets/Smartphones). Ebensowenig dürfen Prominente abgebildet werden, wenn kein redaktioneller Kontext vorliegt. Gründe gibt es noch etliche weitere. Aufschluss gibt für den User der Hinweis von Shutterstock in der Bildbeschreibung (s. o.).

Durchsucht man die Bibliothek von Shutterstock, zeigt die Standardeinstellung für Ergebnisse alle Bilder an, also sowohl die redaktionellen als auch die nicht redaktionellen Inhalt. Die Suchergebnisse können jedoch nach der gewünschter Art von Bildern gefiltert werden.

Was bedeutet redaktionelle Nutzung?

Shutterstock selbst schreibt dazu, dass diese Art der Inhalte „nur für Nachrichten oder informative Zwecke genutzt werden können. [...] Wenn Sie jedoch ein Journalist sind, der einen Artikel über einen neuen Film oder eine Produktankündigung schreibt, haben Sie das Recht, redaktionelle Stockfotos zu nutzen, die den Text ergänzen. Dies trifft auch auf Sachbücher und Dokumentationen zu.“

Die Lizenzbedingungen konkretisieren dies noch einmal:

„1.1 c. REDAKTIONELLE LIZENZ

i. EINE REDAKTIONELLE LIZENZ gibt Ihnen das Recht zur einmaligen, weltweiten, zeitlich unbegrenzten, redaktionellen Nutzung eines Elements aus redaktionellen Inhalten.

ii. Eine „einmalige Nutzung“ im Sinne dieser Lizenz lässt die Nutzung redaktioneller Inhalte in einem einzigen Kontext (d. h. ein Nachrichtenbeitrag, ein Blogeintrag, eine Seite einer Veröffentlichung) ein einziges Mal zu, vorausgesetzt, Sie haben das Recht, die Nutzung in diesem Kontext in unbegrenzten Medien und Vertriebskanälen zu verbreiten. Die Nutzung redaktioneller Inhalte zur Illustration eines gedruckten Artikels kann zum Beispiel in einem Blog, in sozialen Medien, usw. wiederverwendet werden, sofern der Kontext der gleiche wie der des ursprünglichen gedruckten Artikels ist. Für jegliche Nutzung außerhalb des Kontexts des ursprünglichen gedruckten Artikels, ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich.

iii. Eine „redaktionelle Nutzung“ im Sinne dieser Lizenz, ist eine Nutzung zu Beschreibungszwecken in einem Kontext, der berichtenswert oder von Interesse für die Menschen ist, und schließt ausdrücklich kommerzielle Nutzungen wie Werbung oder Merchandising aus.

iv. Jede Verwendung von redaktionellen Inhalten, die hierunter lizenziert werden, unterliegt ferner den in Teil I, Abschnitt 4 genannten ausdrücklichen Einschränkungen (Verbot der Verwendung von Broadcast/Kabel/OTT, auf Titelseiten von Veröffentlichungen und Druckauflagen von mehr als 500.000 Exemplaren) sowie „besondere Einschränkungen“ (z. B. geografische oder branchenspezifische Nutzungsbeschränkungen), die auf der Bilddetailseite angegeben sind und/oder in den Metadaten eines redaktionellen Inhalts enthalten sind.

v. Jegliche redaktionellen Inhalte gelten im Sinne dieser Servicebedingungen als „Nur zur redaktionellen Nutzung“.

vi. Nicht alle redaktionellen Inhalte stehen auf der Shutterstock-Website zur Lizenzierung zur Verfügung oder sind für alle Mitgliedschaften verfügbar. Sie erkennen an, dass sich die zur Lizenzierung verfügbaren Inhalte jederzeit ändern können und Sie kein Anrecht auf die Lizenzierung bestimmter Artikel mit redaktionellen Inhalten haben. Wenn Sie redaktionelle Inhalte lizenzieren möchten, die nicht zur Lizenzierung auf der Website zur Verfügung steht, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. (Telefon: innerhalb der USA 1-866-663-3954, außerhalb der USA 1-646-419-4452, E-Mail: Kundenservice).“

Dies gilt übrigens auch unabhängig vom verfolgten Zweck der Nutzung, beispielsweise die Nutzung einer gemeinnützigen Organisation, um Spenden zu sammeln o. Ä. Auch religiöse, pädagogische und gemeinnützige Organisationen müssen diese Vorgaben daher beachten.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Inhalte, die auf redaktionelle Zwecke beschränkt sind, sein können:

  • Nachrichtenartikel
  • journalistisch-redaktionelle Veröffentlichungen (wie dieses Informationsportal)
  • Blogbeiträge mit journalistischer Ausrichtung (keine reinen Produktankündigungen)
  • Dokumentarfilme
  • Sachbücher
  • öffentlich-rechtliche Inhalte 

Wann liegt eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung vor?

Ist ein Inhalt nicht ausdrücklich einem redaktionellen Zusammenhang vorbehalten, ist es für eine gewerbliche Nutzung freigegeben. Gewerbliche Nutzung ist „jede Art von Werbung/Reklame für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Einkommen generiert. Die Nutzung kann direkt oder indirekt erfolgen. Direkte Nutzung könnte eine Produktanzeige sein. Indirekte Nutzung könnte ein Beitrag in sozialen Medien auf einer Unternehmensseite sein, die einen Feiertag bewirbt, ohne ausdrücklich zu verkaufen oder für das Unternehmen zu werben.“ 

Stockfotos für gewerbliche Nutzung können verwendet werden für

  • Produktfotos,
  • Produktverpackungen,
  • (kostenlose) Werbeartikel,
  • Werbekampagnen,
  • Online-Shops oder
  • Social-Media-Kampagnen.

Wie lautet der Copyright-Hinweis bei redaktionellen Inhalten?

Die Anforderungen zu den Quellennachweise für eine redaktionelle Verwendung finden sich direkt auf der Bild-Detailseite (s. o.) und müssen folgende Form haben: „Name des Künstlers/Agentur/Shutterstock“, wobei es hier immer wieder zu Rückfragen kommt, denn in den Lizenzbedingungen wird die Angabe ohne Leerzeichen gefordert und in den Hinweisen am Bild mit Leerzeichen. Das sollte faktisch jedoch kein Grund sein, solange eine der beiden Formen gewahrt wurde. 

Wie können redaktionell verwendbare Fotos auch kommerziell verwendet werden?

Ein gängiger Spruch lautet: Es ist alles eine Frage des Geldes. Und tatsächlich sperrt sich auch Shuttterstock nicht generell gegen die Verwendung der ursprünglich dem redaktionellen Bereich vorbehaltenen Fotos auch für die kommerzielle Nutzung. Shutterstock kann mit den Fotografen und Rechteinhabern zusammenarbeiten, um in bestimmten Fällen die Rechte für gewerbliche Nutzung zu erwerben, heißt es auf der Webseite. Hier mehr über das Thema erfahren.

Welche Folgen kann die unberechtigte Verwendung haben?

Dem Shutterstock-Nutzer werden mit dem Download der Inhalte Nutzungsrechte am jeweiligen Bild unter der Bedingung eingeräumt, dass er sich den Lizenzbedingungen unterwirft. Dies umfasst beispielsweise eine korrekte Urheberkennzeichnung. Aber auch die Nutzung im jeweils freigegebenen Kontext ist Bedingung, die der Nutzer sogar bei jedem Download bestätigen muss.

Wenn gegen die Bedingung zur Nutzung redaktioneller Inhalte verstoßen wird, hat Shutterstock das Recht, den Account ohne Vorankündigung zu schließen. Shutterstock ist dabei laut seiner eigenen Bedingungen nicht verpflichtet, gezahlte Nutzungsgebühren zurückzuerstatten, wenn der Account wegen eines Verstoßes geschlossen wird.

Hinzukommen die Rechte der Betroffenen, beispielsweise fotografierter Personen, die keine Erlaubnis in die gewerbliche Nutzung erteilt haben und deshalb nun ihre Rechte am eigenen Bild geltend machen können.

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