Wir wurden gefragt

Können getragene Halloween-Kostüme zurückgegeben werden?

Veröffentlicht: 30.10.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.10.2020
Bulldoggen in Halloween-Kostümen

Ob man es liebt oder hasst – um Halloween kommt man nicht herum, denn besonders die letzte Oktoberwoche ruft zum Gruseln auf. Spätestens mit der Bekanntgabe des zweiten Lockdowns werden die Hexen, Skelette und Supermänner aber wohl wieder im Schrank verschwinden. Oder zurückgesendet werden. Aber geht das auch, wenn die Kostüme doch schon getragen wurden?

Widerrufsrecht, ja…

Kunden, die online einkaufen, sollen gegenüber Käufern im stationären Handel nicht benachteiligt werden. Im Ladengeschäft können die Produkte anders als im Online-Shop begutachtet und oft sogar an- und ausprobiert werden. Im Geschäft vor Ort steht dafür ein Ausstellungsstück zur Verfügung. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch bei einem Einkauf über das Internet das Recht garantiert werden, eine Ware zu testen.

Doch nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Hierfür nennt das Gesetz sogenannte Ausschluss- und Erlöschensgründe zum Widerrufsrecht, zum Beispiel bei schnell verderblichen oder individualisierten Waren. Nennt das Gesetz jedoch keine gesonderten Ausschluss- und Erlöschensgründe, muss von einem bestehenden Widerrufsrecht zugunsten des Verbrauchers ausgegangen werden.

Gebrauchtes, z. B. getragene Kostüme, tauchen jedoch unter den gesetzlichen Ausschlussgründen nicht auf. Ergo besteht für sie ein ganz reguläres Widerrufsrecht.

...aber da ist die Sache mit dem Wertersatz

Erleiden Kostüme wie StarWars-Stormtrooper, Joker oder Krankenschwester während der Widerrufsfrist einen Wertverlust durch das Tragen und die Abnutzung, so kann der Händler theorethisch einen Wertersatz verlangen. Das aber nur, wenn der Wertverlust „auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war“, so der störrische Gesetzeswortlaut.

Das bedeutet auf gut Deutsch: War das Kostüm verpackt und wurde die Verpackung zum Anprobieren entfernt, ist das ein normales Testen und Ausprobieren. Bei Zigarettenrauch, Schokoladenflecken oder Rissen muss aber die Grenze gezogen werden. Hier kann man durchaus als Händler einen Wertersatz verlangen, wenn ein Kostüm in diesem Zustand zurückkommt (mehr zum Wertersatz).

In der Praxis muss sich der Händler jedoch immer die Frage stellen: Lohnt sich ein Rechtsstreit? Hier hat jeder die Wahl zwischen Kundenservice par excellence (wenn auch mit Zähneknirschen) oder Kundenservice aus der Hölle. Auch wenn das Recht auf seiner Seite ist: Eine hundertprozentige Garantie für einen Sieg vor Gericht gibt es nicht.

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