DSGVO-Battle

Itsmydata.de beißt sich an Check24 die Zähne aus

Veröffentlicht: 17.11.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.12.2020
Zugemauerte Tür

Welcher Dienst welche personenbezogenen Daten gespeichert hat, ist oft nicht leicht einzuschätzen. Schließlich hinterlässt ein Besuch im World Wide Web zahlreiche Fußspuren. Grundsätzlich hat allerdings jede natürliche Person das Recht, zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden. Dieses Recht ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Auskunftsanspruch verankert. Das Erteilen so einer Datenschutzauskunft ist allerdings nicht immer ganz einfach: Immerhin muss das angefragte Unternehmen sichergehen, dass personenbezogene Daten nicht an Unberechtigte herausgegeben werden. 

Das Müncher StarUp Itsmydata.de macht Nutzern diesen Auskunftsanspruch einfach und stellt über seine Webseite eine kostenlose Selbstauskunft zur Verfügung. 

„Verschaffe dir so einen Überblick über deine persönlichen und gespeicherten Daten, indem du deine Daten bei über 100 Unternehmen anfragst und von deinem Auskunftsrecht Gebrauch machst“, erklärt Itsmydata.de auf seiner Homepage. Check24 blockiert die durch das StartUp angestrengten Auskunftsanfragen allerdings und begründet dies mit der DSGVO.

Wahllose und wiederholte Anfragen

Grundsätzlich muss ein Unternehmen auf das Auskunftsersuchen einer Person reagieren und das auch dann, wenn keine Daten von der Person verarbeitet wurden, weil diese beispielsweise nie Kunde war. In so einem Fall ist eine Negativauskunft zu erteilen. Allerdings müssen Unternehmen sich in diesem Zusammenhang nicht alles gefallen lassen: Artikel 12 Absatz 5 befreit von der Auskunftspflicht, wenn das Ersuchen „offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiv“ ist. Genau aus diesem Grund habe Check24 die Zusammenarbeit mit dem StartUp unterbunden. „Check24 erhielt über die Itsmydata GmbH sehr viele wahllose und wiederholte Anfragen, die nicht auf Check24-Kunden zurückzuführen waren“, wird ein Sprecher von Golem mit Verweis auf dpa zitiert

Itsmydata als betroffene Person

Im Klartext bedeutet das, dass Check24 Itsmydata.de wie eine betroffene Person behandelt, die immer wieder Datenschutzfragen stellt. Check24 argumentiert weiter, dass man bei einer Datenschutzauskunft die Identität der anfragenden Person verifizieren müsse und eben nicht „unbestimmten Dritten persönliche Daten von möglichen Kunden zur Verfügung stellen“ dürfe. „Jeder Kunde von Check24, der bei uns direkt anfragt, erhält auch seine persönliche Datenauskunft“, versichert das Unternehmen weiter. 

Itsmydata sieht sich hingegen ebenfalls aufgrund der DSGVO im Recht. Datennachfragen eines Kunden seien zu beantworten. 

Kommentare  

#1 Alexander Sieverts 2020-11-18 08:47
In diesem Zusammenhang ist wichtig folgende Punkte anzumerken:

- bei itsmydata verfügt jeder Nutzer über ein eigenes, sicheres Datenkonto.

- Der Nutzer wird von itsmydata identifiziert

- Die Nutzer fragen ihre Daten direkt beim Unternehmen ab. itsmydata stellt das entsprechende Werkzeug zur Verfügung.

- Eine erneute Abfrage ist erst nach 6 Monaten wieder möglich

- auf Wunsch der Unternehmen kann im Vorfeld der Abfrage sichergestellt werden, dass die Kunden z.B ihre Kundennummer angeben müssen m

- um den Vorgang zu vereinfachen können Unternehmen die Anfragen über eine API beantworten und so ihre Prozesse optimieren.

Viele Unternehmen begrüssen den Service und stellen ihren Kunden gerne ihre Daten zur Verfügung! Stichwort: Data-ethics: Transparenz und Fairness
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