Rechtlicher Jahresausblick

Das ändert sich ab dem 1. Januar 2021 für Online-Händler

Veröffentlicht: 15.12.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 15.12.2020
Idee Glühlampe 2021

Wer als Online-Händlerin oder Online-Händler tätig ist, der hat sich ein innovatives Geschäftsfeld ausgesucht, in dem viel passiert. Das gilt besonders auch für die rechtliche Ebene: An vielen Ecken werkeln der deutsche und der europäische Gesetzgeber zur Zeit an Regelungen, die für den Bereich E-Commerce sehr relevant sind. Da kommt glatt das Gefühl auf, das Internet sei langsam aber sicher nicht mehr nur Neuland, sondern würde tatsächlich erschlossen werden. 

Wie dem auch sei: Das Jahr 2021 wartet mit einigen Entwicklungen auf, die Online-Händler noch beschäftigen werden. Neben gesetzlichen Neuerungen stehen auch wichtige Urteile an, wie etwa jenes des BGH zur Frage, inwiefern Online-Händler eine Informationspflicht bezüglich Herstellergarantien trifft. Außerdem werden sich einige wesentliche Änderungen abzeichnen, die aus dem EU-Recht kommen und 2022 in Kraft treten, aber in wenigen Monaten bereits vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt sein müssen. Wir geben einen ersten Überblick über das juristische Jahr 2021.  

Ende der Mehrwertsteuersenkung

Los geht es unmittelbar zu Jahresbeginn: Direkt ab dem 1. Januar 2021 gelten wieder die altbekannten Mehrwertsteuersätze von 19 und sieben Prozent. Die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung aus Anlass der Corona-Pandemie endet nämlich mit dem 31. Dezember 2020. Für Online-Händler bedeutet das: Handlungsbedarf. Eine Verlängerung der Senkung wird es nach jetzigem Kenntnisstand trotz einiger Forderungen wohl nicht geben. Online-Händler müssen daher entsprechende Anpassungen in ihren Systemen vornehmen. Für alle, die mehr wissen wollen, stellt der Händlerbund hier ein FAQ bereit.

Veranstaltungstipp: Weitere Informationen erhalten Interessierte zudem im Webinar des Händlerbundes: „Alles auf Anfang: Zurück zur alten Mehrwertsteuer in 10 Schritten“ findet am 17.12.2020 um 16:00 Uhr statt. 

BGH zu Informationspflichten bezüglich Garantien

Am 11. Februar 2020 entscheidet der Bundesgerichtshof zur Informationspflicht von Online-Händlern in Bezug auf Herstellergarantien und deren Bedingungen. Wir sagen: Zeit wird's. Bisher kamen aus den Gerichten nämlich durchaus unterschiedliche Ansichten. Je nachdem, wie dieses höchstrichterliche Urteil nun ausfällt, kann es eine deutliche Verbesserung in Sachen Rechtssicherheit mit sich bringen. Im Kern geht es bei dem Fall unter anderem um die Frage, inwiefern ein Händler dafür gerade stehen muss, dass er auf ein Hersteller-Handbuch eines Produktes verlinkt hat, in dem sich Garantieinformationen fanden, die allerdings unvollständig waren. 

Neue Energieeffizienzlabels für Lampen & Co. 

Neues Jahr, neue Energieeffizienzlabels. Auf vielen Elektrogeräten und in Online-Shops finden sich die kleinen genormten Schildchen, die Käufer unter anderem über den Energieverbrauch aufklären. Für diverse Produktgruppen erscheinen 2021 neue Varianten. Betroffen sind: Fernseher, Kühl- und Gefriergeräte, Monitore, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Trockner – hier müssen die Labels ab dem 1. März 2021 verwendet werden. Lampen kommen etwas später, hier geht es ab dem 1. September 2021 los. 

Neu ist nicht nur die Darstellung mit QR-Code, auch die Skala wird angepasst und verkürzt: Klassen von A+ bis A+++ verschwinden. Geräte, die gerade noch in der ersten Liga mitspielen, werden sich künftig in den Klassen C, D oder E wiederfinden. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Geräte immer effizienter werden, und es etwas Platz nach oben braucht. 

Grenzüberschreitender Handel – Jahressteuergesetz

Ganz besonders den grenzüberschreitenden Handel betreffen einige Neuerungen, die aus dem EU-Recht über das Jahressteuergesetz nach Deutschland kommen. Nicht nur, dass der Gesetzgeber den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen will – die Erhebung von Steuern bei Verkäufen ins EU-Ausland ist bislang auch gar nicht so einfach zu durchblicken und in vielen Fällen mit viel Aufwand verbunden. Lieferschwellen, die zuvor je nach Land vollkommen unterschiedlich ausfielen, werden nun vereinheitlicht auf 10.000 Euro. Verkauft ein Online-Händler mehr ins Ausland, müssen die Umsätze dort versteuert werden.

Für diesen Fall neu geschaffen wird der sogenannte One-Stop-Shop: Die angefallene Mehrwertsteuer wird dann zentral dem Bundeszentralamt gemeldet und hier auch abgeführt. Die entsprechenden neuen Regelungen werden voraussichtlich ab dem 1. Juli 2021 gelten. Dieses Datum gilt auch für den Wegfall der Freigrenze von 22 Euro für Warenlieferungen aus Drittstaaten – Einfuhrumsatzsteuer wird hier künftig direkt ab dem ersten Cent anfallen. 

Veranstaltungstipp: Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte zum Beispiel im WebinarDiese Umsatzsteuerthemen muss 2021 jeder Online-Händler kennen“ auf dem Händlerbund Campus. Am 19. Januar 2021 um 10:00 Uhr werden die zwei Referenten von Taxdoo berichten, was es hier zu beachten gilt. 

Änderungen in Batteriegesetz und Elektrogesetz

Zum 1. Januar 2021 treten Änderungen des Batteriegesetzes in Kraft, die allerdings maßgeblich die Hersteller bzw. Inverkehrbringer betreffen. Zu diesen Gruppen können zwar auch Online-Händler zählen, meist fallen diese aber lediglich in die Gruppe der Vertreiber, für die alles beim Alten bleibt. Unter anderem wird das Batterie-Melderegister künftig als Herstellerregister bei der Stiftung ear geführt.

Apropos Stiftung ear: Auch im ElektroG kommt es zu Änderungen, die wohl aber erst 2020 bedeutend werden. Zur Zeit werden neue Hinweispflichten erwogen, auch sollen Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden. Das ergibt sich aus dem Entwurf zum sogenannten ElektroG3. Sie sollen etwa regelmäßig die von Dritthändlern angebotenen Produkte kontrollieren. Bei Verstößen winken Bußgelder. 

Datenschutz: E-Privacy-Verordnung und TTDSG

Der Begriff Datenschutz wird auch 2021 einen wichtigen Platz einnehmen. Nach wie vor auf dem Plan steht die E-Privacy-Verordnung der EU, die etwa den Umgang mit Cookies neu regeln soll. Allerdings muss gesagt werden: Auf dem Plan steht diese Verordnung schon eine ganze Weile: Vorgesehen war eigentlich, dass sie gemeinsam mit der DSGVO in Kraft tritt. Doch bis heute hat man keine Einigkeit über ihre Fassung erzielt. Wohl auch, weil Konzerne wie Amazon ihre Finger dabei im Spiel haben.

Deutschland arbeitet derweil an einer eigenen Neuregelung in diesem Bereich. Sie trägt den sperrigen Namen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz, kurz TTDSG. Es soll die Regulierung dieser Bereiche auch etwas übersichtlicher gestalten. 

Neues Recht aus der EU für den Online-Handel

Aus dem EU-Recht resultieren auch einige andere Neuerungen, die auf den Online-Handel zukommen. So wird im Jahr 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie abgelöst. Den Ersatz auf europäischer Ebene gibt es bereits, einerseits die Warenkauf-Richtlinie, andererseits die Digitale-Inhalte- und Dienste-Richtlinie. Deutschland muss deren Vorgaben bis zum 1. Juli 2021 umsetzen. Eine Geltung kommt den neuen Regeln, die unter anderem die Gewährleistung betreffen, aber erst ab 2022 zu. 

Ebenfalls erst ab Mitte 2022 wird die Umsetzung der sogenannten Omnibus-Richtlinie praktisch relevant. Mit dieser werden diverse Rechtsbereiche neu geregelt, insbesondere verbraucherschützende Aspekte. So stehen beispielsweise neue Regeln für die Preisangabe bei Rabatten auf dem Plan, Online-Plattformen sollen mehr Daten zu Rankings offenlegen müssen, die Faxnummer verschwindet als Angabe und auch die Vorschriften zu Nutzerbewertungen werden sich ändern. Neu ist daneben, dass bestimmte Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb mit Bußgeldern geahndet werden können, zudem soll ein Schadensersatzanspruch für Verbraucher geschaffen werden. Aktuell befinden sich die Regelungen in Deutschland aber noch im Entwurfsstadium.

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