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Verpackungslizenzierung – Das müssen Händler beachten!

Veröffentlicht: 15.02.2021 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 15.02.2021
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Hersteller von Verkaufsverpackungen müssen laut Verpackungsgesetz ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen. Auf diese Weise beteiligen sie sich an der Rücknahme und fachgerechten Entsorgung des Verpackungsmaterials. 

Wir möchten Sie darüber informieren, wer für die Verpackungslizenzierung verantwortlich ist, wie Sie dabei vorgehen und welche Konsequenzen eine nicht erfüllte Systembeteiligung nach sich ziehen kann. 

Wer muss Verpackungen lizenzieren?

Als Hersteller bzw. „Erstinverkehrbringer“ sind Sie zur Verpackungslizenzierung verpflichtet. Im Verpackungsgesetz ist es so formuliert, dass derjenige, der erstmals gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringt, diese bei einem dualen System lizenzieren lassen muss. 

Lizenzierungspflichtig ist dabei das Verpackungsmaterial, das typischerweise nach Gebrauch beim Endverbraucher als Abfall anfällt, also in privaten Haushalten, ebenso wie u.a. in Krankenhäusern, Gastronomie- und Hotelbetrieben sowie Behörden. 

Wenn Sie also derjenige sind, der Verpackungen erstmalig um ein B2C-Prdukt herumpackt und in Umlauf bringt, sind Sie für die Verpackungslizenzierung verantwortlich.

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Was gilt für Online-Händler?

Als Online-Händler gilt für Sie folgende Faustregel: Sie müssen alle Verpackungen lizenzieren, die Sie selbst um ein Produkt herumpacken und die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Dies gilt auch für Importe und Eigenmarken. Darunter zählen beispielsweise Kartons und Füllmaterial. Für die Produktverpackungen, in die die Waren vom Produzenten bereits verpackt wurden, sind Sie nicht verantwortlich (außer, Sie importieren als Online-Händler die Produkte).

Wir empfehlen Online-Händlern, sich einen Nachweis darüber zu holen, dass der Hersteller der Waren sowohl bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert als auch seiner Systembeteiligungspflicht nachgekommen ist. Andernfalls kann es passieren, dass Sie das gesamte Verpackungsmaterial selbst lizenzieren lassen müssen, um die Ware vertreiben zu dürfen.

Wie funktioniert die Verpackungslizenzierung?

Bereits vor dem Vertreiben Ihrer Waren müssen Sie sich als Hersteller bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Diese ist die Kontrollinstanz für die Einhaltung der Pflichten, die durch das Verpackungsgesetz für Hersteller und „Erstinverkehrbringer“ gelten.

Sie registrieren sich über das Onlineportal LUCID bei der ZSVR, indem Sie auf die Registrierung für „Hersteller“ klicken. Dort geben Sie die Daten Ihres Unternehmens ein und erhalten einen Bestätigungslink per E-Mail. Nachdem Sie die Registrierung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit Ihrer persönlichen Registrierungsnummer. Alle zukünftigen Meldungen, die Sie an die ZSVR machen, werden unter dieser Nummer abgelegt. Die dualen Systeme geben ebenfalle Meldungen an die ZSVR und geben dabei die Registrierungsnummern ihrer beteiligten Hersteller mit an. So können Übereinstimmungen und Abweichungen festgestellt werden. 

Nach der Registrierung können Sie bei einem dualen System Ihre Verpackungen lizenzieren lassen. Für Online-Händler und Kleinunternehmer bietet sich die Online-Lizenzierung über zmart.de an. Dort können Sie sich aktuell einen Rabatt von 10 % mit dem Code H-Bund10 sichern.

Direkt nach der Verpackungslizenzierung geben Sie schließlich Meldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Dazu gehören die Planmengenmeldung für das folgende Kalenderjahr, die Jahresabschlussmeldung sowie die Mengenanpassung, falls Sie nachträglich etwas nachlizenzieren möchten. Unternehmen, die eine bestimmte Bagatellgrenze an Verpackungsmaterial überschreiten, müssen außerdem eine Vollständigkeitserklärung abgeben. 

Nach Ihrer Mengenmeldung an die ZSVR haben Sie die rechtssichere Verpackungslizenzierung abgeschlossen. 

Was passiert, wenn ich meiner Systembeteiligungspflicht nicht nachkomme?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister kann Bußgelder verhängen, wenn ein Hersteller sich nicht an seine Pflicht zur Beteiligung seiner Verpackungen an einem dualen System hält. Je nach Fall kann dieses Bußgeld in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro ausfallen. Als Vergehen gegen die Systembeteiligungspflicht gelten sowohl das nicht ordnungsgemäße Registrieren bei der ZSVR als auch eine falsche, nicht rechtzeitige oder nicht vorhandene Verpackungslizenzierung.

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Zmart: Ihr Ansprechpartner für eine rechtssichere Verpackungslizenzierung

Über zmart können Sie als Online-Händler oder Kleinunternehmer ganz einfach online Ihre Verpackungen lizenzieren. Aktuell bieten wir Ihnen dort 10 % Rabatt, indem Sie beim Abschluss den Code H-Bund10 anwenden.

Wenn Sie Fragen haben, sind wir selbstverständlich auch gerne persönlich für Sie da!


Über den Autor

Arnold Hagen
Experte im Bereich Verpackungslizenzierung

Das Thema Wertstoffrückgewinnung begleitet Arnold sein komplettes Berufsleben. Er ist seit dem 01.08.2019 als Ansprechpartner im zmart-Kundenservice tätig und berät kleine bis mittelständische Unternehmen rund um die Themen Verpackungslizenzierung und Verpackungsgesetz. 

Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie Arnold Hagen

arnold.hagen@zentek.de

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