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Entferntes Textiletikett: Darf der Widerruf abgelehnt werden?

Veröffentlicht: 16.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.02.2021
Textiletikett an Hemd

Textiletiketten sind fester Bestandteil von Kleidung und Wäsche. Ihr Vorhandensein ist sogar gesetzlich geregelt. Umso ärgerlicher ist es für Online-Händler, wenn Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Produkte ohne Etikett zurück kommen.

Darf der Händler in so einem Fall den Widerruf ablehnen?

Grundsätzlich: Ablehnung des Widerrufs kaum möglich

Das Gesetz schreibt sehr genau vor, in welchen Fällen das Widerrufsrecht erlischt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn versiegelte Ware ausgepackt oder ein Produkt nach Kundenwünschen individualisiert wurde. Für schnell verderbliche Produkte darf das Widerrufsrecht gleich ganz ausgeschlossen werden.

Das Entfernen eines Wäscheetiketten stellt allerdings keinen gesetzlichen Grund dar, um den Widerruf abzulehnen. Daher darf sich der Händler auch keine Klauseln formulieren, die einen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Entfernung von Etiketten vorgesehen. 

Es gilt also der harte Grundsatz: Retourniert der Kunde im Rahmen seines Widerrufsrechts, muss das Produkt zurückgenommen werden, es sei denn, es gibt gesetzliche Ausnahmen. Die Annahmepflicht gilt auch dann, wenn das Produkt deutlich ramponiert zurück kommt. 

Keine Ablehnung, aber Wertersatz

Allerdings steht der Händler nicht ganz auf verlorenem Posten dar: Er muss den Widerruf zwar akzeptieren, hat aber möglicherweise einen Anspruch auf Wertersatz. Ist der Wertverlust, der an einer Sache entstanden ist, auf einen Umgang zurückzuführen, der über die Prüfung der Beschaffenheit hinausgeht, so steht dem Händler ein Wertersatz zu. Der Anspruch auf Wertersatz ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Grund für den Wertverlust muss darin liegen, dass der Verbraucher in einer Art und Weise mit dem Produkt umgegangen ist, die zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften oder der Funktionsweise nicht erforderlich war, außerdem
  • muss der Händler den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert haben.

Umgang über die Beschaffenheitsprüfung hinaus

Nun darf der Verbraucher im Rahmen seines Widerrufsrechts und der damit einhergehenden Beschaffenheitsprüfung einiges mit dem bestellten Produkt anstellen. So dürfen Möbel beispielsweise aufgebaut werden. Kommt es dabei zu Kratzern, so steht dem Händler nicht unbedingt ein Wertersatz zu. Was Kunden aber beispielsweise nicht durchführen dürfen, ist ein Straßenfunktionstest mit den Schuhen. Kommen diese dann als Gebrauchtware zum Händler zurück, steht ihm ein Wertersatz zu.

Entfernung des Etiketts zur Beschaffenheitsprüfung nicht notwendig

Die Frage ist also, ob die Entfernung eines Textiletiketten zur Prüfung der Beschaffenheit notwendig ist. Handelt es sich um ein normales Etikett, welches den Kunden beim Anprobieren nicht behindert und ermöglicht, sich selbst in der Kleidung anzuschauen, wird die Antwort wohl „nein“ lauten. Damit der Händler das Produkt wieder als „neu“ verkaufen kann, muss er das Etikett zwangsläufig ersetzen, da er mit dem Etikett sowohl Pflichten aus der Textilkennzeichnungsverordnung, als auch dem Produktsicherheitsgesetz erfüllt. Für den Händler könnte es aber wirtschaftlicher sein, das Produkt einfach als gebrauchte Ware zum reduzierten Preis anzubieten, um auf das Etikett verzichten zu können. Ein Anspruch auf Wertersatz ist hier also durchaus denkbar.

Kommentare  

#2 Marlies Hein 2023-03-31 17:43
Herrenhemd gekauft.
Die Ware ist mit einem selbstgeschrieb enen und ausgezeichnetes Etikett versehen Keine Marke.
HERRENHEMDEN fast alle Einheitspreise.
Recycling - Börse.
Hemd soll ein Geschenk werden.Gefragt ob ich das Etikett entfernen darf, weil ich nicht weiß,ob es um den Bauch passt.Wurde verneint.Auch mit schriftlicher NOTIZ RÜCKSEITE DES Kassenbons nicht möglich.
Ist das ok?dem Kunde gegenüber?
Teil so nicht käuflich für mich..
Muss man die Preise dran lassen?
Es ist eine Reyclingbörse
MfG
M.Hein
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#1 Marlies Hein 2023-03-31 17:25
Habe ein Textilteil gekauft,ein Herrenhemd.Das Hemd hängt auf dem Kleiderbügel und wurde mit einem einfachen kleinen weißes Preisschild ausgezeichnet, mit einer kleinen Pistole.
Das Hemd möchte ich verschenken.
Habe gefragt ob ich das Etikett entfernen darf, um den Beschenkten den Preis nicht zu zeigen und weil ich nicht weiß, ob es um den Bauch passen würde
Trotz einzelnen Kassenbon und von mir den Vorschlag, hinten auf dem Kassenbon zu schreiben.Jeans Hemd.Es gibt keine Artikelnummer oder Oder Firmenschilder an der Ware.
Der Monat,das Jahr,die Woche und der Preis stehen drauf.Es handelt sich um eine Recycling - Börse.
Die Antwort war, nur mit Preisschild wird umgetauscht
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