OHN Podcast #2/21

Amazon-Kontosperrung: „Am Ende sitzt Amazon doch immer am längeren Hebel.“

Veröffentlicht: 26.02.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 16.03.2021
OHN-Podcast

Diesmal hat sich Christoph die Kolleginnen Sandra May und Yvonne Bachmann eingeladen. Nicht ohne Grund, denn die beiden sind Juristinnen und beschäftigen sich seit Jahren mit dem Thema Kontosperrung bei Amazon.

„2020 haben die Händler angefangen zu sagen: ‚Nö, das machen wir nicht mehr mit!‘“, sagt Yvonne im Podcast. Im Februar entschieden deutsche Gerichte zahlreiche Verfahren gegen Amazon. Kaum ein Händler will sich einfach so das Konto sperren lassen. Allerdings legt man sich mit einem Milliardenriesen an, wenn man es drauf ankommen lässt.

Klagen gegen Amazon: Wie sinnvoll ist das?

Tut Amazon das weh? Und wie reagiert der Konzern eigentlich auf die Verfahren? Ein Händler, der erfolgreich geklagt hatte, wartete zum Zeitpunkt der Aufzeichnung auch nach Wochen noch auf die Freischaltung seines Kontos. Mittlerweile ist es wieder verfügbar. Nach 10 Wochen!

Will man da überhaupt noch bei Amazon handeln? Oder anders: Kann man es sich leisten, nicht bei Amazon zu handeln? Und wie sieht es denn nun mit der Marktmacht von Amazon aus? „Die Macht und die Reichweite von Amazon lassen sich nicht wegdiskutieren!“

Wir diskutieren trotzdem.

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Inhaltsverzeichnis

CP
Herzlich willkommen zu einem neuen OHN Podcast im Februar. Dieses Mal sind zwei Kolleginnen dabei, Sandra und Yvonne. Ein aktuelles Thema ist die Amazon-Kontensperrung. Mitte Februar gab es in Deutschland eine neue Entscheidung dazu. Was genau steht in dem Beschluss?

Sperrung Amazon-Konto: aktuelle Rechtsprechung

YB
Es gab bereits zahlreiche Entscheidungen gegen Amazon, die Sandra und ich gesammelt haben. Häufig ist folgendes der Fall: Das Amazon-Konto eines Händlers wird kurzfristig – teils über Nacht – gesperrt, im schlimmsten Fall über umsatzstarke Feiertage wie Weihnachten oder den Black Friday. Die Händler erhalten als Hinweise nur E-Mails mit wenig aussagekräftigen Textbausteinen und stehen im Regen: Bestellungen werden storniert, der Umsatz bleibt aus. Der Händler weiß in den meisten Fällen nicht, warum sein Konto gesperrt wurde, was die meisten in starke Bedrängnis bringt. Wahrscheinlich ist das Thema der Kontensperrungen schon so alt wie Amazon selbst, aber seit 2020 scheint sich in dem Bereich eine massive Steigerung abzuzeichnen. Die betroffenen Händler sind frustriert und wollen gerichtlich dagegen vorgehen.

Viele dieser Verfahren gegen Amazon wurden gewonnen. Auch die P2B-Verordnung spielte in die Entscheidungsfindung mit ein. Die Gerichte sind der Ansicht, dass ein Marktplatz nicht einfach ein Händlerkonto sperren kann, zudem ohne Begründung. Wir diskutieren gleich noch darüber, wie sich das in der Praxis auswirkt.

CP
Du hast einmal die Formulierung „P2B-Verordnung als Rettungsanker für die Händler" genutzt. Bitte fasse die Verordnung noch einmal vereinfacht zusammen.

Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) für mehr Rechtssicherheit

YB
Seit Sommer 2020 gibt es die P2B-Verordnung. Davor war das Verhältnis zwischen Marktplatz und Händler wenig geregelt, die Marktplätze hatten viele Freiheiten bei der Vereinbarung von Geschäftsbeziehungen. Der Händlerschutz sollte mehr in den Vordergrund gerückt werden. Insbesondere im Fall einer sogenannten Suspendierung muss wenigstens eine Begründung gegeben werden. Die Verordnung sieht auch ein Beschwerdeverfahren für die Händler vor. Deswegen könnte sie eine Art Rettungsanker darstellen (siehe auch Sandras Kolumne zur P2B-Verordnung).

CP
Was bedeutet das genau? Wird Amazon nun aufhören, einfach Händlerkonten zu sperren?

YB
Man muss hier noch einen Schritt zurückgehen und nach den Gründen der Kontosperrungen fragen. Es gibt zwar viele Fälle, in denen die Maßnahme unberechtigt ist und die Händler große Nachteile daraus ziehen. Letztendlich hat ein Marktplatz jedoch auch einen Ruf zu verlieren. Für vieles besteht ebenso eine Mithaftung. Beispiel Plagiate: Werden diese auf Amazon verkauft, ist Amazon ggfs. mitverantwortlich. Daher reagiert der Algorithmus scharf auf etwaige Unstimmigkeiten, das sollte mit bedacht werden – auch wenn das oft unverständlich wirkt.

SM
Es gab zwar viele Urteile gegen Amazon, das ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Nicht jeder Händler, dessen Konto gesperrt wird, wehrt sich gerichtlich dagegen. Manche versuchen, die Probleme direkt mit Amazon zu klären und stimmen z.B. Maßnahmenplänen zur Wiederfreischaltung des Kontos mit dem Marktplatz ab. Amazon ist ein international agierender Konzern. Es stellt sich die Frage, inwieweit Amazon durch die gewonnenen Prozesse der Händler aus Deutschland in seinem Handeln eingeschränkt wird. Amazon wird dadurch wahrscheinlich nicht grundsätzliche Prozesse ändern. Das betrifft wiederum auch die Themen Marktmacht und Kartellamt, auf die wir später noch zu sprechen kommen.

CP
Es gibt durchaus auch berechtigte Gründe, ein Händlerkonto zu sperren.

YB
Richtig, z.B. Fake-Accounts oder Händler, die Plagiate vertreiben. Diese Praktiken schaden dem E-Commerce generell. Die Schwierigkeit dabei scheint zu sein, ein ausgewogenes Verhältnis zu finden. Wir haben bei einem Händler aus Berlin nachgefragt, der seinen Prozess gewonnen hat – sein Konto ist immer noch gesperrt. Seit dem Beschluss sind über zwei Monate vergangen, trotzdem wartet der Händler immer noch auf eine Freischaltung. Es wurden bis zu 250.000€ Ordnungsgeld angedroht, sollte der Beschluss nicht erfüllt werden. Es bleibt wieder nur übrig, den Rechtsweg zu gehen und abzuwarten. Eine abschreckende Wirkung scheint das Urteil bzw. die Androhung der Konsequenzen auf Amazon nicht gehabt zu haben.

Amazon-Kontosperrung: So läuft eine einstweilige Verfügung ab

SM
Um die Vorgänge besser zu verstehen, sollte man sich mit dem Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens beschäftigen. Amazon und der Händler treffen sich nicht vor Gericht und diskutieren darüber, inwiefern der Händler Regeln verletzt hat. Meistens wird dies über einstweilige Verfügungen geregelt. Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel: Der Händler wird auf Amazon gesperrt, sein Guthaben eingefroren. Anschließend erhält er z.B. in Form von standardisierten E-Mails die Information, dass seine Shopbewertungen als Fälschungen eingestuft werden. Generell ist dies ein guter Grund, um ein Konto zu sperren. Falsche Bewertungen verändern das Ranking und sind mitunter das Schlimmste, was auch anderen Händlern passieren kann, weil dadurch der Wettbewerb massiv verzerrt wird. Der Händler in dem Beispiel widerspricht den Anschuldigungen und versucht nun, das Konto wieder aktivieren zu lassen. Amazon lehnt das ab oder reagiert nicht auf Anfragen, oder schickt ggfs. wieder eine standardisierte Antwort. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit macht der Händler das einzig Richtige – er wendet sich an einen Anwalt. Dieser beantragt die schnelle Freischaltung über ein Gericht. Das bedeutet, eine einstweilige Verfügung. Das ist immer ein sehr schnelles Verfahren.

Je nachdem wird der Gegner gar nicht erst angehört, sondern das Gericht entscheidet anhand der Sachlage. Amazon hat nicht unbedingt viele Gelegenheiten dazu, Stellung zu beziehen. Es gibt keine mündliche Verhandlung, in der diskutiert wird. Die Schnelle des Verfahrens ist durchaus aufgrund der Dringlichkeit der Lage angebracht: Nicht selten handelt es sich um sehr hohe Geldbeträge, auf die der Händler keinen Zugriff mehr hat. Darauf folgt ein Beschluss, mit dem der Händler in der Folge theoretisch sein Konto wieder freischalten lassen kann. Letztendlich kann Amazon allerdings gegen den Beschluss noch Rechtsmittel einlegen.

CP
Bleiben wir einmal konkret bei diesem Fall. Yvonne, du hast einen der Händler interviewt. Warum wurde sein Amazon-Konto gesperrt?

YB
Meistens liegen die genauen Gründe nicht vor. Es gibt einige Gründe, die immer wieder vorkommen: Plagiate, multiple Konten. Man erhält nur eine Standardaussage von der man nicht weiss, ob sie überhaupt zutrifft. Der Händler wusste den Grund wahrscheinlich selbst nicht und hätte ihn ansonsten höchstwahrscheinlich behoben.

CP
Der Händler ging dann vor Gericht, hat geklagt, und hat gewonnen. Richtig?

YB
In diesem Verfahren, das Sandra gerade beschrieben hat, hat er gewonnen, ja.

CP
Noch einmal für mich als Laien: Er hat darauf geklagt, dass sein Händlerkonto wieder freigeschaltet wird, da er ansonsten einen hohen finanziellen Schaden davonträgt.

YB
Ja.

CP
Wenn er gewonnen hat, und sein Konto trotzdem noch gesperrt ist, verhält sich Amazon damit nicht rechtswidrig?

YB
Erfüllt Amazon die Auflagen des Urteils nicht, kann theoretisch ein Gerichtsvollzieher das Geld einziehen. Im Fall von Amazon muss das Ordnungsgeld beantragt werden, in diesem Fall bis zu 250.000€. Die Höhe des Betrags legt das Gericht fest. Falls Amazon nicht zahlen will, gibt es theoretisch die Ordnungshaft. Meine Erfahrung ist, sobald es an ein Ordnungsgeld geht oder die nächsten Schritte eines solchen Gerichtsverfahrens, lenkt Amazon ein. Es werden keine weiteren Instanzen sondern z.B. Vergleiche angestrebt und sie geben das Konto wieder frei.

CP
Will der Händler trotzdem, sobald sein Konto wieder nutzbar ist, weiterhin bei Amazon verkaufen?

YB
Das haben wir ihn auch gefragt. Die Reichweite von Amazon kann man nicht wegdiskutieren. Gerade im letzten Weihnachtsgeschäft wurde viel online bestellt, auch Parfüm – das Produkt des besagten Händlers. Nur mit einem kleinen Onlineshop ist dieser Umsatz schwer zu schaffen, das ist auch dem Händler bewusst. Er möchte eigentlich dort bleiben, und möchte auch nicht gegen Amazon vorgehen – so wie man auch nicht unbedingt gegen seinen Arbeitgeber oder Vermieter vorgehen möchte. Man möchte ein gutes Verhältnis haben. Und so sagt auch der Händler, er möchte bleiben. Wir werden sehen, wie es sich weiterentwickelt.

Die Marktmacht von Amazon und das Bundeskartellamt

CP
Zum Thema Marktmacht. Sandra, die Überschrift deines Artikels vom 27.01.2021 lautet: „Unbegründete Kontosperrung: Nutzt Amazon seine Marktmacht aus?". Ja oder nein, was meinst du?

SM
Das lässt sich so einfach nicht sagen. Das Kartellamt hat bereits mehrfach gegen Amazon ermittelt, und hat den Konzern aus gutem Grund unter Beobachtung. Im Kartellrecht gibt es einen Paragrafen der besagt, sobald ein Unternehmen Marktmacht besitzt, muss es unter Aufsicht gestellt werden und sich an bestimmte Regeln halten. Das Problem dabei ist, dass diese marktbeherrschende Stellung erst behördlich festgestellt werden muss. Das ist bei Amazon noch nicht der Fall.

Alle Punkte, die das Bundeskartellamt konkret moniert hat, wurden durch Amazon beseitigt. Dadurch kam es nie zu einem finalen Beschluss der Amazon eine marktbeherrschende Stellung bescheinigt. Zuletzt hatte das Bundeskartellamt vor ca. ein oder zwei Jahren gegen Amazon bzgl. der Richtlinien für Verkäufer ermittelt. In den AGB fand sich die Klausel, dass ein Verkäuferkonto zu jedem Zeitpunkt fristlos gekündigt werden kann.

Das Kartellamt rügte in seinem Bericht die fehlende Fairness dieser Klausel, ein Konto jederzeit ohne die Angabe von Gründen sperren zu können. Daraufhin fertigte Amazon neue AGB an, in denen die genannten Punkte nicht mehr vorhanden sind. Beispielsweise ist der alleinige Gerichtsstand nun nicht mehr nur in Luxemburg. Amazon kann somit auch in Deutschland verklagt werden, das war vorher nicht so einfach möglich. Weiter wurde in den AGB ergänzt, dass Kontosperrungen begründet werden müssen. Vor der Feststellung der marktbeherrschenden Stellung kam es bis jetzt immer zu einer gütlichen EInigung zwischen der Behörde und dem Unternehmen.

CP
Man könne auch fragen: Inwiefern nutzt Amazon seine Marktmacht aus? Gibt es eine Art Hausrecht? Amazon betreibt diesen Marktplatz, und da gelten letztlich die eigenen Regeln. Warum ist es nicht so einfach: „Ich handele auf Amazon Deutschland – also halte ich mich an die Regeln von Amazon Deutschland”?

SM
Es gibt den Satz: „Mit großer Macht wächst große Verantwortung”. Grundsätzlich ist der Gedankengang verständlich. Beispiel: Das allgemeine Gleichheitsgesetz verbietet es, dass Vermieter Personen eine Wohnung versagen dürfen, weil Ihnen z.B. die Hautfarbe des Interessenten nicht passt. Es gibt einen Grundstock an Normen, woran sich auch private Unternehmen halten müssen. Amazon regelt alles über allgemeine Geschäftsbedingungen. Zum Thema AGB sieht das Bundesgesetzbuch (BGB) einige Regeln vor. AGB müssen sich an einem bestimmten Rahmen messen lassen, da sie für eine Vielzahl von Geschäften vorgefertigt sind, die sogenannten Massengeschäfte. Grundsätzlich kann Amazon seine AGB nicht komplett frei definieren; auch aufgrund der Unternehmensgröße.

CP
Das ist die offizielle Sichtweise. Ein Konzern darf nicht nach Belieben schalten und walten, am Ende wirkt es oft trotzdem so. Natürlich dürfen Vermieter gewisse Kriterien bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigen, aber die Begründung der Absage einer Wohnung kann er auch anders erläutern.

SM
Da hast du nicht Unrecht.

CP
Wie können wir das jetzt nutzen? Die Marktmacht bleibt doch bestehen. Es gibt zwar Verfahren, und die Kläger bekommen teilweise Recht, doch den längeren Atem hat meist Amazon. Wie weh tun diese Verfahren einem Multi-Milliarden-Konzern wie Amazon?

SM
Die Wirkung ist wahrscheinlich gering.

YB
Letztendlich helfen die Urteile und Beschlüsse nicht – es ist nicht so, dass das Konto sofort wieder freigeschaltet wird. Viele haben Angst davor, nicht mehr bei Amazon handeln zu dürfen und unternehmen deswegen nichts. Zumindest mit einer Frist von 30 Tagen kann Amazon das Konto kündigen. Also ja, zumindest aus Sicht der kleinen Händler sitzt Amazon am etwas längeren Hebel. Amazon ist sicherlich nützlich für viele Händler, aber es zahlt sich aus, Alternativen zu haben.

SM
Solange viele Verbraucher und auch viele Politiker den Onlinehandel mit Amazon gleichsetzen, weil die Marke so bekannt ist, wird sich daran kaum etwas ändern. Selbst wenn Amazon die 250.000€ Ordnungsgeld zahlen müsste, ist eine Summe in dieser Höhe für den Konzern wahrscheinlich gut zu verschmerzen. Weiter ist das der der absolute Maximalbetrag ist und das Gericht würde sich die Möglichkeit vorbehalten, den Betrag bis zur Grenze zu staffeln.

CP
Mir scheint es auch ein Systemproblem zu sein. Amazon wird manchmal mit dem Onlinehandel allgemein gleichgesetzt. Alle getroffenen Maßnahmen scheinen häufig aber nur die kleinen Händler zu treffen. Beispiel: Die Diskussion um die Onlinesteuer zur Besteuerung des Onlineversandes, weil die stationären Läden nicht öffnen dürfen. Also sollen die Onlinehändler dazu beisteuern, dass die Staatskasse wieder gefüllt wird. Auch so etwas würde eher kleinen Händlern schaden als Großkonzernen wie Amazon. Nur der Markt allein wird das Problem allerdings nicht lösen können. Die Corona-Krise zeigt ganz anschaulich, wie sich der Markt gerade regelt.

Das Thema der Kontensperrungen auf Amazon wird uns wahrscheinlich noch weiter beschäftigen, da die Klagen nicht abbrechen werden. Die Kartellbehörden werden weiter versuchen, gegen Amazon und ähnliche Konzerne wie Facebook oder Google vorzugehen. Für mein Gefühl passiert hier allerdings noch zu wenig.

YB
Die Mühlen mahlen langsam im Bundeskartellamt. Das Thema ist erst seit den letzten Jahren dort aktuell. Die P2B-Verordnung ist ein Anfang, davor war alles eine große Grauzone. In der Zwischenzeit steht allerdings Amazon nicht still und entwickelt sich auch weiter.

CP
Vielen Dank an euch beide, bis zum nächsten Mal!

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