Kein Datenabgleich

Ist die DSGVO Schuld am Betrug mit den Coronahilfen?

Veröffentlicht: 15.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Antrag auf Überbrückungshilfe

Seitdem Unternehmen Anträge auf die Coronahilfen des Staates stellen können, mehren sich die Meldungen über Betrug. Da wurden beispielsweise mehrfach Anträge ausgefüllt oder Scheinfirmen genutzt. Aufgrund der Betrügereien wurden die Auszahlungen teilweise sogar eingestellt.

Eine Ursache für die Betrugsdelikte könnte der Datenschutz sein. Die Behörden haben die angegebenen Daten teilweise nicht mit denen abgeglichen, die das antragstellende Unternehmen beim Finanzamt angegeben hat. So sind Ungereimtheiten teilweise gar nicht erst aufgefallen. Auch das mehrfache Beantragen ein und der selben Hilfe wurde so möglich. So soll es zu Schäden in Millionenhöhe gekommen sein. Mittlerweile wird die Auszahlung der Hilfen aber fortgesetzt.

Kein Abgleich der Daten

Wie die Welt berichtet, hätten Betrugsversuche bei den Coronahilfen viel wirksamer bekämpft werden können – wären da nicht die Datenschutzbedenken der Behörden gewesen. So fand in Nordrhein-Westfalen, dem Land mit den meisten Coronabetrugsfällen und BErlin kein regelmäßiger Abgleich zwischen den Daten der Antragsteller und den bei den Finanzämtern hinterlegten Daten statt. 

Um die datenschutzrechtlichen Bedenken aus der Welt zu schaffen, verschickte das Bundeswirtschaftsministerium bereits am 17. Februar eine Formulierungshilfe an die Länder. Mit diesem Schreiben sollen die Finanzämter von der Unbedenklichkeit des Datenabgleichs überzeugt werden. In Berlin werden nun seit vergangener Woche die angegeben IBANs verglichen; aus NRW liegen keine Informationen dazu vor. „Es wurde ein mehrstufiges Verfahren mit intensiven Prüfschleifen entwickelt, um Missbrauch von staatlichen Hilfszahlungen effektiv zu verhindern“, heißt es lediglich vom Wirtschaftsministerium NRW. NRW ist eines der Bundesländer, welches besonders unter Betrugsversuchen zu leiden hat. Allein im November 2020 rechnete das Land mit einem Subventionsbetrug in Höhe von 30,1 Millionen Euro.

Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern 

Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Datenabgleichs könnte dadurch erschwert worden sein, dass flächendeckend externe Dienstleister zur Bewältigung des Antragaufkommens eingesetzt wurden. Allein die Behörden in NRW würden mit „einer dreistelligen Anzahl von Mitarbeitern fachlich ausgewiesener externer Dienstleister“ unterstützt werden. 

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