Wir wurden gefragt zum aktuellen Corona-Gipfel

Welche Unternehmen dürfen an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten?

Veröffentlicht: 23.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
roter Wecker vor blauer Wand

Update 24.03.2021: Achtung! Dieser Artikel ist veraltet. Mittlerweile sind Bund und Länder in Sachen „erweiterte Ruhetage“ zurück gerudert. Der Beschluss vom Montag wurde aufgrund der vielen Unklarheiten als Fehler eingestuft. 

Am Montag, dem 22. März 2021, haben sich Bund und Länder auf einen besonders harten Lockdown zu Ostern verständigt. Kern der Regelung ist eine einmalige Ausweitung der Ruhetage. So sollen in diesem Jahr sowohl der Gründonnerstag, als auch der Karsamstag als Ruhetage gelten. Es darf also nur eingeschränkt gearbeitet werden. Aber was bedeutet das eigentlich?

Sinn und Zweck der Regelung

Konkret heißt es unter Punkt 4 des Papieres der Bundesregierung:

„Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden (Erweiterte Ruhezeit zu Ostern).“

Damit setzt die Bundesregierung das um, was andere bereits seit Monaten fordern: Sowohl das Privatleben, als auch das wirtschaftliche Leben sollen weitestgehend für ein paar Tage heruntergefahren werden. Aktuell sollen Regeln, wie das Homeoffice-Gebot, Kontakte zwar reduzieren; allerdings wird weiterhin in vielen Betrieben gearbeitet. Die Pause, die die meisten Unternehmen zu Ostern ohnehin einlegen, soll entsprechend erweitert werden und so die dritte Welle brechen.

Was bedeutet „Erweiterte Ruhezeit“?

An einem Ruhetag darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Als gesetzliche Ruhetage gelten die Sonntage, sowie Feiertage. Natürlich bedeutet dies nicht, dass alles stillliegt. Allerdings darf an diesen Tagen nur dann gearbeitet werden, wenn es das Gesetz ausdrücklich erlaubt oder eine Sondergenehmigung vorliegt. So eine Sondergenehmigung hat beispielsweise der Online-Riese Amazon 2015 für die Adventssonntage erwirkt

Unklar ist außerdem, was genau im Sinne des Lockdowns mit Ruhetag gemeint ist. Die Regelung das Papieres ist unklar und gleichzeitig komplex. Die genaue Bedeutung muss erst noch ermittelt werden. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass die zusätzliche Ruhezeit, wie ein Ruhetag behandelt werden soll. 

Wer darf an Ruhetagen arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass nur in folgenden Bereichen an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf: Rettungsdienste, Polizei und Behörden, Krankenhauspersonal, Gaststätten- und Hotelpersonal, Mitarbeiter bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, in Kirchen, Verbänden, Vereinen, Parteien, bei Sportveranstaltungen, beim Rundfunk und bei der Presse, bei Messen und Märkten, in Verkehrsbetrieben, bei der Energie- und Wasserversorgung, in der Landwirtschaft und im Bewachungsgewerbe, bei der Reinigung von Betriebseinrichtungen und ähnliches. 

Da das Arbeitszeitgesetz nur dem Schutz von Arbeitnehmern dient, dürfen Selbstständige und Arbeitgeber durchaus tätig sein.

Für den Zeitraum vom 1. bis 5. April wurden diese Regeln allerdings noch einmal in weiten Teilen verschärft. So wurde sich darauf geeinigt, dass am Karsamstag immerhin noch Lebensmittelgeschäfte im engeren Sinn öffnen dürfen. Restaurants hingegen müssen geschlossen bleiben. 

Was gilt für Unternehmen im Mobile bzw. Homeoffice?

Aktuell sieht es so aus, als müssten auch Unternehmen ihre Arbeit niederlegen, obwohl die Mitarbeiter bereits komplett von zu Hause aus arbeiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. 

Es bleibt allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Länder in den nächsten Tagen wieder ein paar konkrete, eigene Regeln zu den erweiterten Ruhetagen finden. 

Fazit: Die meisten Türen bleiben gechlossen

An Gründonnerstag und Karsamstag dürfen also nur die Unternehmen ihre Arbeit verrichten, die normalerweise auch an Sonn-und Feiertagen arbeiten dürfen. Eine Ausnahme besteht zum einen für Lebensmittelmärkte. Diese dürfen Karsamstag öffnen. Restaurant hingegen müssen, sofern die Öffnung bereits erlaubt ist, vom 1. bis 5. April schließen. 

Wer bezahlt die zusätzlichen Kosten? Bekommen Arbeitnehmer Lohn? Diese Informationen haben wir im folgenden „Wir wurden gefragt: Lohnkosten und Gewinnausfall – Wer zahlt die Kosten für den freien Gründonnerstag?“ geklärt.

Kommentare  

#48 Sandra May 2021-03-24 11:43
Hallo liebe Leser,

mittlerweile ist die Regierung zurück gerudert. Die erweiterten Ruhetage sind Geschichte: onlinehaendler-news.de/.../...

Mit besten Grüßen
Sandra aus der Redaktion
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#47 Lindel 2021-03-24 11:37
Eine Frage, mein Umzug ist seit Januar für den 1. April geplant, hab dafür, wegen Corona-Regeln, eine Umzugsfirma beauftragt. Ich finde nirgendwo Infos, ob ich jetzt darf oder nicht. Vorher geht nicht, da die Vormieter erst am 31.03. abends die Wohnung an die Vermieterin übergeben.
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#46 Michaela Müller 2021-03-24 09:04
Sollte ein Kunde einen Wasserschaden haben, dürfen dann einen Notdienst fahren??
MIt freundlichen Grüßen Firma WTL, Michaela Müller

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Antwort der Redaktion

Hallo Michaela,

da solche Noteinsätze auch an Sonn- und Feiertagen gefahren werden, dürfte der Notdienst angeboten werden.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#45 Sandra May 2021-03-24 07:39
Hallo liebe Leser,

aktuell haben wir ein sehr hohes Aufkommen an Nachfragen, weswegen wir leider nicht auf jedes einzelne Kommentar eingehen können. Daher versuche ich in diesem Kommentar noch einmal die wichtigsten Punkte zu erklären:

Öffnen dürfen Betriebe nur dann, wenn diese auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Ein Bäcker kann am Gründonnerstag also möglicherweise Brötchen verkaufen. Karsamstag dürfen zusätzlich Lebensmittelhän dler im engeren Sinne öffnen. Das dürfte die üblichen Verdächtigen, wie Rewe, Kaufland, Lidl usw. betreffen. Getränkemärkte dürften auch erfasst sein. Geschlossen bleiben müssen entsprechend auch Apotheken, sofern diese nicht zum Notfallnetz gehören und daher auch an Sonn- und Feiertagen zur Sicherstellung der Grundversorgung öffnen dürfen. Ebenfalls geschlossen bleiben Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker, Drogerien usw.

Restaurants hingegen müssen geschlossen bleiben. Ob To Go angeboten werden darf, wissen wir aktuell leider noch nicht sicher. Auch zu Lieferdiesten liegen uns keine Informationen vor. Hier kann es sein, dass jedes Bundesland seinen eignen Weg finden wird.

Arztpraxen, Therapeuten und Zahnärzte dürfen keinen Regelbetrieb aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass die kassenärztliche n Vereinigungen selbstverständl ich zeitnah Bereitschaftsdi enste planen werden. Ob Patienten möglicherweise wichtige Facharzttermine dennoch wahrnehmen dürfen, ist derzeit noch ungewiss.

Die oft gestellte Frage nach den Urlaubstagen haben wir mittlerweile in diesem Artikel ergänzt.

Zwar hat die Politik am Montag entschieden, dass es diese erweiterte Ruhezeit geben soll; wie die genauen Rechtsfolgen sind, ist aber aktuell noch offen, da noch keine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung geschaffen wurde. Wir rechnen aber in den kommenden Tagen mit mehr Informationen und halten Sie auf unsere Blog natürlich auf dem Laufenden.

Mit besten Grüßen
Sandra aus der Redaktion
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#44 Thomas 2021-03-24 05:36
Guten Morgen,
Schließung von Restaurants liest sich irreführend. Sie dürfen weithin to go verkaufen.
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#43 paul 2021-03-23 22:48
Wenn Zahnärzt*innen nur dann öffnen dürfen, wenn sie wie an Sonn- und Feiertagen Bereitschaftsdi enst haben, dürfen sie also an Gründonneerstag keinen Regelbetrieb haben. Wer soll dann aber den Notdienst machen?? An Karfreitag bis Ostermontag ist ja ein solcjer eingeteilt, aber nicht am Donnerstag. Es kann ja nicht sein, dass alle Praxen einer Stadt vollbesetzt bereit stehen, aber dann nur Notfälle behandeln dürfen, die normalerweise von ein paar Notdienstpraxen behandelt werden.
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#42 Michaela Hansch 2021-03-23 21:46
Guten Tag mein Name ist ela ich arbeite als reinigungskraft in einer Dialyse Praxis darf ich arbeiten grün donnerstag oder nicht
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#41 Herbert 2021-03-23 20:05
Hallöchen,
Was ist mit dem Personal, welches in Krankenhäusern in den Sekretariaten der Ärzte tätig ist, wird dieses gleich behandelt wie das Pflegepersonal ?
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#40 Diana 2021-03-23 19:54
Der reine Wahnsinn!!!!
Dialysepatienten, die sowieso nur noch mit einem Bein im Leben stehen, werden mit dieser irren Entscheidung komplett ins "jenseits" befördert. IRRE und dann sagen wir "mit und an Corona gestorben"? Der reine Wahnsinn. Die, die einen Termin zur Dialyse am Donnerstag haben, bekommen dann keine Behandlung. Irre. Es ist doch sowieso schon so, dass die Stundenzeiten für diese Behandlung NICHT mehr eingehalten werden können. Jeder Patient bekommt nur noch ein bischen zugeteilte Dialysezeit.
Die Politik und unsere Gesellschaft ist IRRE.
Ich gehe ganz stark davon aus, dass kein Entscheidungstr äger dieser Maßnahme einen kranken Familienangehör igen hat oder gar selbst betroffen ist. Sonst würde man diesen Wahnsinn nicht machen.
Abgesehen davon extrem ungerecht alles. Die Büro-Homeoffice -Sessel-Angeste llten bekommen frei. Medizinisches Personal, Lebensmittelhan del (Achtung Hamsterkäufer), ... sind am Limit und arbeiten dann mal für alle ohne Bezahlung und Arbeitgeber zahlen mal eben ALLEN Angestellten einen zusätzlichen Urlaubstag (klappt prima ohne Einnahmen).
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#39 Gabi Mußhoff 2021-03-23 19:08
Hallo, ich bin als Hundefrisörin selbständig. Darf ich an diesem Gründonnerstag dann arbeiten oder doch nicht?
VG Gabi
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