Kartellrecht

Liebherr muss Vertriebsbeschränkungen für Online-Handel lockern

Veröffentlicht: 15.04.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.04.2021
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Für Online-Händler sind sie meist nicht nachvollziehbar, für Hersteller und Markeninhaber jedoch ein notwendiges Übel gegen die Verramschung ihrer Produkte im Internet: Vertriebsbeschränkungen. Das Kartellrecht setzt Herstellern und Lieferanten jedoch deutliche Grenzen bei Vertriebsbeschränkungen. Andernfalls wäre es möglich, kleine und mittelständische Händler durch Vertriebsverbote in den Ruin zu treiben.

Der EuGH betonte dazu in einer Grundsatzentscheidung, dass ein Vertriebssystem unter Beschränkung des Internetvertriebs zwar generell zulässig sei und Markenhersteller den Online-Handel in gewisser Form beschränken können. Im Bereich von großen Marken oder Luxuswaren muss das Vertriebssystem, welches den Online-Handel benachteiligt, jedoch der Sicherstellung des Luxus-Images dienen. 

„Internetvertrieb wirtschaftlich unattraktiv”

Der Markenhersteller Liebherr, welcher seine Elektrogeräte (z. B. Kühlgeräte) ganz überwiegend in einem sogenannten selektiven Vertriebssystem über autorisierte Händler verkauft, reizte diesen Grundsatz kürzlich offenbar etwas zu sehr aus. „Bei Liebherr haben wir nach Beschwerden aus dem Markt festgestellt, dass im Online-Vertrieb teilweise deutlich strengere Anforderungen als im stationären Handel gelten, um als Händler in den Genuss von Rabatten zu kommen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einer Pressemitteilung. Insbesondere seien (zu strenge) Anforderungen an den Online-Shop wie die Erreichbarkeit auch an Sonn- und Feiertagen, Lieferfristen und angebotene Zahlungsarten aufgestellt worden. „Solche Klauseln können dazu führen, dass die Attraktivität des Online-Verkaufs erheblich leidet oder manche Händler ihn sogar einstellen.”

Aufgrund der Beschwerden der Händler ist das Bundeskartellamt eingeschritten und konnte bei Liebherr eine Abänderung der Rabattkriterien (sog. Liebherr-Performance-Rabatt), die erst seit Anfang 2021 galten, erzielen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können nun auch in Zukunft von aktivem Preiswettbewerb zwischen den Händlern profitieren und zwar online und offline, so das Kartellamt

Kann das Bundeskartellamt kleinen Händlern helfen?

Das Bundeskartellamt wird Vertriebssysteme bei Markenprodukten und insbesondere die Anforderungen an den Online-Vertrieb weiterhin aufmerksam beobachten und Beschwerden nachgehen. Händler, die ebenfalls mit Vertriebsbeschränkungen konfrontiert werden, sollten also den Gang zum Bundeskartellamt nicht scheuen. Wir wir bereits berichtet haben, kann die einzelne Stimme zwar nicht viel bewegen. Der Fall Liebherr zeigt jedoch, dass viele Beschwerden in einem kurzen Zeitraum sehr viel erreicht haben.

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