„Händler helfen Händlern“

Händler-Initiative bereitet Verfassungsbeschwerde gegen Lockdown vor

Veröffentlicht: 16.04.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.04.2021
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Die von der Regierung beschlossene bundeseinheitliche Notbremse stößt auf wenig Verständnis: Übersteigt ein Landkreis den Inzidenzwert von 100, greifen bundesweit Beschränkungen, wie Ausgangssperren, Schließungen des Einzelhandels und verschärfte Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, dass sich aufgrund der dann geltenden Ausgangssperre die Menschen zu Stoßzeiten vermehrt in Lebensmittelgeschäften tummeln, während etwa räumlich großzügig gestaltete Sportgeschäfte ihre Pforten geschlossen halten müssen. 

Der Handel sieht darin eine klare Ungleichbehandlung und bereitet daher eine Verfassungsbeschwerde sowie Schadensersatzklage vor.

Zusammenschluss unterschiedlicher Händler

In der Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ haben sich unterschiedliche Unternehmen zusammengeschlossen. Der Initiative gehören unter anderem die Sportfachhandel Verbundgruppe Intersport mit seinen 1.500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria an. Auch der Händlerbund ist dabei. Mittlerweile zählt die Initiative 3.800 Mitglieder. 

„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home-Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, erklärt Initiator und CEO von Rose Bikes, Marcus Diekmann, den Hintergrund von „Händler helfen Händlern“.

Wenn man jetzt nichts unternehme, werde man noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Diekmann spricht sich für einen sinnvollen Infektionsschutz aus. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln“, wird er weiter in der uns vorliegenden Pressemitteilung der Initiative zitiert. 

Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Auslegungen der Systemrelevanz

Die Initiative kritisiert allerdings nicht nur die Ungleichbehandlung, sondern auch die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung. Seit dem Ausbruch der Pandemie ist ein Wort zum Schlagwort geworden: Systemrelevanz. Wer systemrelevant ist, darf sein Geschäft weiter auch bei höheren Inzidenzwerten betreiben. Was aber genau Systemrelevanz bedeutet, darüber gibt es unterschiedliche Auslegungen. Diese unterschiedlichen Auslegungen werden am Beispiel der Baumärkte offenkundig. Diese durften zeitweise in manchen Bundesländern nicht einmal Click and Collect anbieten. 

Auch für Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport, sind die Regelungen nicht nachvollziehbar. Laut RKI habe der Einzelhandel nur einen geringen Anteil am Infektionsgeschehen. Dies geht aus dem Stufenplan „ControlCOVID“ hervor, den das RKI entwickelt hat. Etwa 80 Prozent der Kundenkontakte im gesamten Handel fänden ohnehin in Lebensmittelgeschäften statt. In der Logistik und Produktionsfirmen sei es aber zu Ausbrüchen gekommen. „Doch passiert ist danach nichts“, heißt die schon fast resignierte Zusammenfassung von von Preen. 

Über die Initiative

„Händler helfen Händlern“ wurde am 19. März 2020 ins Leben gerufen. Die Initiave organisiert sich unter anderem über eine LinkedIn-Gruppe, an die sich jeder wenden kann. Die Anfragen werden durch eine Rechtsanwaltskanzlei koordiniert. 

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