Nach Facebook und Amazon

Bundeskartellamt nimmt sich auch Google und Mutterkonzern Alphabet vor

Veröffentlicht: 26.05.2021 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Google und Alphabet

Seit Januar 2021 haben die deutschen Marktwächter eine etwas schärfere Klinge im Kampf gegen möglichen Marktmissbrauch: Der Bundestag hatte die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) abgesegnet. Seitdem nutzt das Bundeskartellamt die neuen Möglichkeiten voll aus und geht gegen Facebook, Amazon und nun auch gegen Google und dessen Mutter-Konzern Alphabet vor, wie die Behörde mitteilt.

Die Marktwächter haben sowohl ein Verfahren gegen Google Deutschland bzw. Irland, als auch gegen das Mutterunternehmen Alphabet in Mountain View, USA eingeleitet. Dabei prüfen die Experten, ob eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb besteht, sowie die Konditionen der Unternehmen zur Datenverarbeitung.

Werden Verstöße festgestellt, kann das Bundeskartellamt bestimmte Praktiken verbieten, wie etwa die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten oder die Behinderung des Marktzutritts von Dritten. So soll Google etwa gerade in Italien 102 Millionen Euro zahlen, weil der Konzern seinen eigenen Kartendienst Google Maps gegenüber einem anderem Anbieter bevorteilt habe.

Marktwächter prüfen Googles Ökosystem und Datenverarbeitung

Bei Google steht das gesamte Ökosystem des Konzerns auf dem Prüfstand, wie Bundeskartellamt-Chef Andreas Mundt erklärt: „Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht.“

Ebenfalls im Blick der deutschen Marktaufsicht: Die Bedingungen der Verarbeitung der Nutzerdaten bei dem Suchmaschinen-Platzhirsch. „Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten. (...) Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen“, erklärt Mundt.

Im Klartext: Stimmen Nutzer Googles verschiedenen Nutzungsbedingungen zu Umstand, Zweck sowie Art und Weise der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten nicht zu, können sie diese Angebote meist auch nicht in der Form nutzen. „Der Schutz der Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers ist ein wesentliches Anliegen des Kartellrechts, das durch das neue GWB-Digitalisierungsgesetz noch einmal unterstrichen wurde“, heißt es.

Das sagt Google zum Verfahren des Kartellamts

Ein Google-Sprecher teilte bei Spiegel Online mit: „Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben bei Online-Diensten eine riesige Auswahl. Wir geben Menschen einfache Kontroll-Möglichkeiten, wie ihre Informationen verwendet werden, und wir begrenzen die Verwendung von persönlichen Daten.“

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