Telegram soll unters NetzDG fallen

Justizministerium will strengere Regeln für Telegram

Veröffentlicht: 14.06.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 15.06.2021
App-Symbol von Telegram und WhatsApp

Seit langem gibt es Beschwerden darüber, dass Telegram rechtsextreme Inhalte nicht löscht und so eine beliebte Anlaufstelle für rechte oder rechtsextreme Gruppen und Verschwörungstheoretiker geworden ist. Vor allem der Kanal von Attila Hildmann stand im letzten Jahr immer wieder in der Kritik. 

NetzDG soll für Ordnung sorgen

Damit auf den großen sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co. die Regeln, was ins Netz gestellt werden darf, auch eingehalten werden, wurde 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt.

Das NetzDG hilft der Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien, in dem es die Anbieter dazu verpflichtet ein transparentes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Das NetzDG stellt außerdem hohe Anforderungen an die Betreiber der Plattform, in welchem Zeitraum rechtswidrige Inhalte entfernt werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass rechtswidrige Inhalte, wie rassistische und rechtsxtreme Beiträge möglichst schnell von den Plattformen gelöscht werden. 

Doch warum konnten bisher rechtswidrige Inhalte auf Telegram so einfach geteilt werden, ohne dass es die im NetzDG vorgesehenen Konsequenzen für Telegram gab?

Ob eine Anwendung unters NetzDG fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Plattformen, die zur Individualkommunikation bestimmt sind, wie zum Beispiel WhatsApp, fallen nicht unters NetzDG.

Soziales Netzwerk oder Messengerdienst

Telegram unterscheidet sich mit seiner Funktion der öffentlichen Kanäle und Gruppen von Messengerdiensten die hauptsächlich zur Individualkommunikation bestimmt sind. Bei Telegram können in sogenannten öffentlichen Kanälen nur die Kanalersteller Nachrichten versenden. Die Teilnehmerzahl der Mitlesenden ist dabei unbegrenzt. In den Gruppenchats liegt die Höchstgrenze für Teilnehmer bei 200.000 (Zum Vergleich: In eine WhatsApp-Gruppe können lediglich 256 Teilnehmer). Daher liegt es nahe, dass Telegram ein soziales Netzwerk und nicht lediglich ein Messengerdienst ist. 

Von den Pflichten des NetzDG werden außerdem soziale Netzwerke befreit, die weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer im Inland haben. Bislang fiel Telegram unter die Grenze von zwei Millionen Nutzern. Das könnte sich in nächster Zeit ändern, wie unter anderem Golem.de berichtete. Das Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass mittlerweile mehr als zwei Millionen Nutzer die Kanäle nutzen, dann würde das NetzDG auch für Telegram anwendbar sein. Den Betreibern von Telegram drohen dann hohe Strafen, wenn die Anforderungen des NetzDG weiter missachtet werden. Ob Telegram in rechten Kreisen dann weiterhin so beliebt wie bisher ist, bleibt abzuwarten. 

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