Justizministerium verlangt 30.000 Euro

Bußgeldverfahren gegen Gab.com

Veröffentlicht: 27.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 27.09.2021
gab-App

Das Bundesamt für Justiz hat Ende August ein Bußgeld in Höher von 30.000 Euro gegen den amerikanischen Betreiber des Netzwerkes „Gab“ erlassen. Grund dafür war ein Verstoß gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), wie der Spiegel berichtete.

NetzDG verlangt Ansprechpartner

Gab ist ein soziales Netzwerk, welches wie eine Mischung aus Twitter und Facebook funktioniert. In den USA ist es vor allem bei Rechten, Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern beliebt. Auf der Seite finden sich antisemitische Verschwörungstheorien und Gruppen von Holocaustleugnern. Der Attentäter von Pittsburgh soll seinen Anschlag auf Gab angekündigt haben, bevor er in einer Synagoge elf Menschen erschoss. Außerdem sollen sich die Angreifer vor dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar zuvor auf der Plattform ausgetauscht haben.

Das NetzDG verlangt von Social-Media-Diensten einen Ansprechpartner in Deutschland, der für Behördenanfragen, etwa wenn es um die Löschung von strafbaren Inhalten geht, zuständig ist. Damit soll strafbares Verhalten im Netz wirkungsvoller verfolgt werden können und somit auch besser eingedämmt werden können. Gegen diese Pflicht, einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten zu ernennen, hat das Unternehmen verstoßen.

Gab-Chef zeigt sich uneinsichtig

App-Chef Andrew Torba zeigt sich von dem Bußgeldbescheid wenig beeindruckt. Er veröffentlichte einen Blog-Beitrag mit der Überschrift „Deutschland will Gab zur Zensur zwingen, das wird nicht passieren“. Einen Teil des Bußgeldbescheides hatte er zuvor selbst veröffentlicht. Er äußerte sich allerdings auch dahingehend, dass man gegen kriminelle Inhalte vorgehe, man sich aber nicht staatlicher Zensur beugen wolle. In seinem Blog-Beitrag bat er außerdem um Spenden, für den Fall einer juristischen Auseinandersetzung. 

Ein Sprecher des Justizministerium gab bekannt, dass Gab dem Bußgeldbescheid widersprochen habe. 

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