Ermittlungen zur Marktmacht

Bundeskartellamt befragt Online-Händler zu Amazon

Veröffentlicht: 20.10.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Amazon.de Lager

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat mehr als 400 Online-Händler, die als Drittanbieter auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, für eine Online-Befragung ausgewählt, um Informationen für ein aktuell laufendes Verfahren gegen Amazon zu gewinnen. 

Die befragten Dritthändler bieten auf amazon.de Waren in den Produktkategorien „Fashion und Accessoires“, „Elektronik und Computer“ und „Spielzeug und Babywaren“ an. Das BKartA forderte hierfür von Amazon die Kontaktdaten aller Händler in diesen Kategorien an. Anhand von vordefinierten Kriterien wurde dann die Gruppe von mehr als 400 Dritthändlern ausgesucht. 

Ausgewählte Händler sollen bis 8. November antworten

Die Online-Befragung der Dritthändler soll dem BKartA Informationen zur Marktstellung des Amazon-Marktplatzes liefern und die Bedeutung des Marketplace für den Zugang zu Einzelhandelsmärkten klären. Online-Händler, die ausgewählt wurden, erhalten vom BKartA per E-Mail den elektronischen Fragebogen und können diesen bis zum 8. November beantworten. Damit die Repräsentativität der Ergebnisse sichergestellt werden kann und die Ermittlungsmaßnahme erfolgreich ist, bittet das BKartA die ausgewählten Händler darum, an der Befragung teilzunehmen. 

Wer keine E-Mail vom Kartellamt erhalten hat, kann leider nicht an der Befragung teilnehmen. Wer dem Bundeskartellamt dennoch Hinweise auf Kartellrechtsverstöße zukommen lassen will, kann dies per Telefon, E-Mail oder über ein Hinweisgebersystem tun, über das Hinweise vollkommen anonym gegeben werden können. Kontaktdaten finden sich auf der Webseite des Bundeskartellamtes. Das BKartA weist jedoch darauf hin, dass einzelnen Beschwerden nicht immer vertieft nachgegangen werden kann. 

Ein neues Gesetz ermöglicht das Verfahren

Im Mai 2021 leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Amazon ein, um herauszufinden, ob dem Digitalriesen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“, wie Andreas Mundt, Präsident des BKartA, damals erklärte. Stelle sich heraus, dass Amazon tatsächlich eine solche Marktmachtposition einnimmt, könnten in einem nächsten Schritt wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon untersagt werden. 

Grundlage für das eröffnete Verfahren war die Modernisierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang 2021 beschlossen wurde. Dieses sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz ermöglicht es dem Bundeskartellamt früher und effektiver gegen Marktmacht von Digitalriesen wie Amazon vorzugehen. 

Die Aufgaben des Bundeskartellamtes haben wir in einem eigenen Artikel erklärt. 

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