Der frühe Vogel

3G-Umsetzung am Arbeitsplatz sorgt für Verunsicherung

Veröffentlicht: 18.11.2021 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.11.2021
3G-Regelung am Arbeitsplatz: Mann am Laptop im Büro

Genesen, geimpft oder negativ getestet – geht es nach dem Willen der Ampelparteien, müssen Arbeitnehmer eines dieser drei Kriterien erfüllen, um am Arbeitsplatz tätig werden zu können. Von vielen Seiten, wie beispielsweise Gewerkschaften oder von Arbeitgeberseite wird dies durchaus unterstützt. Allerdings stellt dieses Vorhaben Unternehmen in der Praxis vor einige Hürden und Probleme, denn viele Fragen zur Umsetzung sind längst nicht geklärt.

Während beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime bisher zu den wenigen Arbeitgebern gehörten, die den Impfstatus ihrer Mitarbeiter auch tatsächlich abfragen durften, sah dies bei den allermeisten anderen Arbeitgebern bisher anders aus. Wie etwa lässt sich diese Abfrage des Impfstatus organisatorisch im Alltag überhaupt bewältigen? Wie werden die Gesundheitsdaten verarbeitet, dokumentiert und aufbewahrt? Wer bezahlt für die täglichen Tests, die ungeimpfte Angestellte täglich vorweisen müssen? Was passiert, wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, seinen Impfstatus offenzulegen? – Fragen, die für die praktische Umsetzung nicht geklärt sind.

„Einige Unternehmen befürchten Spannungen innerhalb der Belegschaft und stehen deshalb einer Pflicht zur Umsetzung von 3G am Arbeitsplatz skeptisch gegenüber“, schreibt zudem der Mitteldeutsche Rundfunk. Für Arbeitgeber wäre eine möglichst unbürokratische und praktikable Lösung für vorhandene Fragestellungen und die Umsetzung der 3G-Pläne am Arbeitsplatz zu wünschen. Ob die Politik diese Forderung umzusetzen vermag, wird sich zeigen.

Update, 22.11.2021: Der Händlerbund stellt ein Musterformular für die Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz kostenfrei auf dem HB Marketplace zur Verfügung.

Experten warnen vor Online-Angriffen am Black Friday

Viele Online-Händler haben für den Black Friday in der kommenden Woche bereits eine Strategie, um selbst mit Angeboten zu locken. Doch der Schnäppchen-Tag zieht nicht nur weihnachtliche Rabattjäger an, sondern könnte auch Kriminellen ein Angriffsziel bieten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnte die Online-Handelsbranche vor sogenannten DDoS-Angriffen, bei denen durch gezielte, milliardenfache Anfragen an Internetseiten die entsprechenden Server überlastet und dadurch lahmgelegt werden. Solche Angriffe werden dann genutzt, um Gelder von den betroffenen Unternehmen zu erpressen. 

„Wir haben in den vergangenen Wochen DDoS-Angriffe mit bis zu 21,8 Millionen Anfragen pro Sekunde beobachtet“, kommentierte BSI-Präsident Arne Schönbohm nach Angaben der FAZ. Die Kraft solcher Angriffe habe sich damit deutlich verstärkt. Unternehmen rät die Sicherheitsbehörde daher, die hauseigenen Schutzmaßnahmen anzupassen, beziehungsweise zu erhöhen. 

Ebay schraubt an Ansicht für Verkäuferinformationen

Der Online-Marktplatz Ebay hat nach eigenen Aussagen an der mobilen Ansicht für Verkäuferinformationen geschraubt und diese gerade mit Blick auf das laufende Weihnachtsgeschäft verbessert. Ziel dieser Anpassung seien positive Auswirkungen auf den Umsatz sowie die Konversionsrate der Händlerangebote. 

„Unter ,Informationen zu diesem Verkäufer‘ wird jetzt ein Link zu Ihrem eBay Shop angezeigt. So gelangen Käuferinnen und Käufer am Handy noch schneller zu Ihrem Warenbestand und können mehr über Ihr Geschäft und Ihr Sortiment erfahren“, heißt es in einer offiziellen Meldung. Darüber hinaus würden sowohl die Ebay-Shops der Händler als auch der Infobereich von zusätzlicher Sichtbarkeit profitieren können, da Kunden in der mobilen Ansicht nun auch der Name sowie Logo und Bewertungspunktestand des entsprechenden Händlers direkt unter dem Angebotstitel angezeigt wird. Unter dem Punkt „Informationen zu diesem Verkäufer“ können die Besucher der Website außerdem die Verkäuferbewertung und neue Bewertungskommentare einsehen.

Ebay Neue Verkäuferinformationen Mobil Screenshot

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