Corona-Impfung

Dubioser Online-Shop verkauft Impfunfähigkeitsbescheinigungen

Veröffentlicht: 30.12.2021 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 17.01.2022
Impfverweigerer

Ein dubioser Online-Shop, der derzeit in Querdenker-Kreisen kursiert, verspricht Impfgegnern ein vermeintliches ärztliches Attest, welches ihnen die Impfunfähigkeit bescheinigen soll. Hinter der Website steckt eine ehemalige Ärztin, welche Verbindungen zu Markus Müller von der impfkritischen Partei „Die Basis“ hat. Die Bundesärztekammer kritisiert die Website und deren mangelnde Anamnese (professionelle Erfragung der medizinischen Vorgeschichte des Patienten) stark und hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wie die Tagesschau berichtet.

Impf-Freischein dank Allergien

Die Anamnese auf der Website erfolgt durch einige simple Fragen. Zunächst sollen Nutzer sich ein Informations-Video ansehen. In diesem Video, welches von einem Portal für Stock-Videos stammt, informieren die vermeintlich involvierten Ärzte dann alles andere als unparteiisch über Nebenwirkungen und Todesraten in Verbindung mit der Impfung. Danach sollen die Nutzer mögliche Allergien gegen Inhaltsstoffe auswählen. Nach einer Zahlung von 17,49 Euro wird dann ein vermeintlich sechs Monate gültiges Attest ausgestellt. Die Gebühr entspricht dabei dem Betrag, welchen die Gebührenordnung für Ärzte hier normalerweise berechnet.

Die Bundesärztekammer kritisiert vor allem, dass weder eine allumfassende gesundheitliche Beurteilung des Patienten erfolgt, noch auf Gesundheitsaspekte eingegangen wird, welche für eine Impfung sprechen würden. Eine reine Online-Beratung sei berufsrechtlich nur dann zulässig, wenn die erforderliche ärztliche Sorgfaltspflicht durch eine gründliche Anamnese gewährleistet wird.

Darüber hinaus wird die Impfunfähigkeit bereits bei Allergien gegen einen einzigen Impfstoff ausgestellt. Der Patient wählt dabei eigenständig einen Impfstoff aus. Sollte eine angegebene Allergie gegen diesen Impfstoff sprechen, wird das Attest ausgestellt. Die Option auf die anderen möglichen Impfstoffe auszuweichen, wird nicht in Betracht gezogen. Wie das Robert-Koch-Institut gegenüber der Tagesschau bestätigte, gibt es kaum Menschen, welche Allergien gegen sämtliche Impfstoffe aufweisen würden. 

Ärztin bestreitet mögliche Straftat

Hinter der Website steckt Dr. Marianne Müller, welche bereits seit 2011 nicht mehr als Ärztin tätig ist. Auf Nachfrage der Tagesschau sagte Frau Müller: „Als approbierte Ärztin bin ich mir meiner berufsrechtlichen Verpflichtungen bewusst. Einen Verstoß gegen die von Ihnen zitierten Vorschriften sehe ich – auch nach rechtlicher Beratung – nicht.“

Der Fall wird derzeit durch die Staatsanwaltschaft geprüft. Laut Paragraf 278 des Strafgesetzbuches ist die Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse eine Straftat. Sollte diese Dr. Müller nachgewiesen werden, droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Wettbewerbszentrale ist sich sicher, was sie von dem dubiosen Online-Shop hält: Demnach liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen vor, welcher bereits mit einer Abmahnung bedacht wurde. 

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Kommentare  

#6 Manuel Dosch 2022-05-24 13:40
Ich habe eine Kundin (Verwaltungsang estellte im Pflegediesnt) die sich eine solche Impfunfähigkeit sbescheinigung ausstellen hat lassen. Über Ihre Gesinnung will ich nicht spekulieren.
Jetzt hat Sie Post vom Amtsgericht bekommen mit einem Starfbefehl i.H.v. 6000€.Das steht in keine Relation wie andere "wirkliche" Straftäter belangt werden.
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#5 Dirk 2022-03-30 15:44
Nunja, das ist schon recht amüsant, daß die Ärztekammern sich nicht richtig informiert haben sollen. Ich unterstelle erst einmal den Ärztekammern in rechtlichen Fragen eine höhere Kompetenz als jemandem, der das Kürzel Dr. in seinem Pseudonym nutzt. Und damit hier nicht nur mutmaßliche Impfgegner eine Wortmeldung zum Besten geben, folgt noch meine Meinung dazu: Solchen Ärzten sollte man die Approbation entziehen.
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#4 Ricarda Eichler 2022-03-15 10:41
Hallo Kenya,

die Ermittlungen in diesem Fall dauern tatsächlich immer noch an.
Auf meine Nachfrage bei der Staatsanwaltsch aft Stade, wurde mir mitgeteilt, dass sich aus derzeitiger Sicht noch nicht abschätzen lässt, ob es zu einer Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird.

Bitte beachten Sie, dass wir hier als unabhängige Nachrichtenreda ktion lediglich über den Fall berichten. Der Artikel ist nicht mit einer Diskreditierung gleichzusetzen. Gegen den Shop und die Betreiber wird ermittelt - das ist eine Tatsache und über diese haben wir an dieser Stelle informiert.

Ich stehe nun mit den Behörden in Kontakt und sobald es hier tatsächlich ein abschließendes Urteil gibt, werde ich gerne auch darüber berichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ricarda Eichler
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#3 Kenya 2022-03-10 17:59
Nun, warum hört man denn jetzt nichts mehr über die angebliche Überprüfung der Staatsanwaltsch aft? Ich finde das sehr schade,jemand wird öffentlich degradiert ohne wirkliche Beweise. Wenn hier schon verkündet wird, dass rechtliche Schritte vorgenommen werden, dann bitte ich auch um DAS ERGEBNIS.....od er dauert so eine Ermittlung mehrere Monate oder Jahre? Ich nehme an, das ist hier alles nur leeres Gerede um schlechte Stimmung zu verbreiten. Stellt sich mal die Frage wer hier wohl Quer denkt!!!!!????
Herr Dr.Uwe Erfurth hat auch keine Antwort auf sein Statement bekommen. Fehlen jetzt womöglich die Worte?
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#2 Brigitte Rack 2022-02-15 12:05
Frau Dr. Müller ist eine zugelassene Ärztin. Sie schickt einen Brief mit für die Krankenkasse und für einen Arzt, der die Unverträglichke it bestimmter Stoffe überprüfen soll. (Allergologe). Bis dies von dem entsprechenden Arzt durchgeführt ist bekommt man eine vorläufige Impfungfähigkei tsbescheinigung . Ich kann mir schon denken, dass dies der Regierung nicht gefällt aber was ist daran strafbar?

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Antwort der Redaktion

Lieber Frau Rack,

zum Zeitpunkt der Veröffentlichun g wurde gegen den Shop zunächst lediglich ermittelt.
Bestand der Ermittlungen war dabei vor allem die mangelhafte Anamnese vor Ausstellung der Bescheinigung. Laut der Wettbewerbsbehö rde ist das Fehlen eines direkten Kontaktes zwischen Patient und Arzt/Ärztin dabei ein Verstoß gegen das Fernbehandlungsgesetz.

Beste Grüße
die Redaktion
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#1 Dr. Uwe Erfurth 2022-01-27 18:38
Da haben sich die Ärztekammern und sonstigen Kritiker nicht richtig informiert. Es wird nur eine vorläufige Impfunfähigkeit sbescheinigung ausgestellt. Welcher Impfarzt macht vor dem Impfen darauf aufmerksam, dass bei Allergien große Probleme auftreten (können)? Die allermeisten Impflinge wissen doch gar nicht Bescheid, worauf sie allergisch reagieren. Welche Anamnese machen denn die Impfärzte in Impfzentren ? Es ist völlig korrekt, dass vor dem Impfen eine Impfstoff-Unver träglichkeit ausgeschlossen wird. Ohne Abprüfung der Allergiegefahr handeln die Impfärzte grob fahrlässig ! Das gilt für alle C-Impfstoffe. [Von der Redaktion gekürzt]

[Anmerkung der Redaktion: Bitte beachte unsere Netiquette. Ebenso dulden wir keine falschen Tatsachenbehaup tungen, üble Nachrede oder Schmähungen von Personen oder Organisationen. ]
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