Corona-Impfung

Dubioser Online-Shop verkauft Impfunfähigkeitsbescheinigungen

Veröffentlicht: 30.12.2021 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 17.01.2022
Impfverweigerer

Ein dubioser Online-Shop, der derzeit in Querdenker-Kreisen kursiert, verspricht Impfgegnern ein vermeintliches ärztliches Attest, welches ihnen die Impfunfähigkeit bescheinigen soll. Hinter der Website steckt eine ehemalige Ärztin, welche Verbindungen zu Markus Müller von der impfkritischen Partei „Die Basis“ hat. Die Bundesärztekammer kritisiert die Website und deren mangelnde Anamnese (professionelle Erfragung der medizinischen Vorgeschichte des Patienten) stark und hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wie die Tagesschau berichtet.

Impf-Freischein dank Allergien

Die Anamnese auf der Website erfolgt durch einige simple Fragen. Zunächst sollen Nutzer sich ein Informations-Video ansehen. In diesem Video, welches von einem Portal für Stock-Videos stammt, informieren die vermeintlich involvierten Ärzte dann alles andere als unparteiisch über Nebenwirkungen und Todesraten in Verbindung mit der Impfung. Danach sollen die Nutzer mögliche Allergien gegen Inhaltsstoffe auswählen. Nach einer Zahlung von 17,49 Euro wird dann ein vermeintlich sechs Monate gültiges Attest ausgestellt. Die Gebühr entspricht dabei dem Betrag, welchen die Gebührenordnung für Ärzte hier normalerweise berechnet.

Die Bundesärztekammer kritisiert vor allem, dass weder eine allumfassende gesundheitliche Beurteilung des Patienten erfolgt, noch auf Gesundheitsaspekte eingegangen wird, welche für eine Impfung sprechen würden. Eine reine Online-Beratung sei berufsrechtlich nur dann zulässig, wenn die erforderliche ärztliche Sorgfaltspflicht durch eine gründliche Anamnese gewährleistet wird.

Darüber hinaus wird die Impfunfähigkeit bereits bei Allergien gegen einen einzigen Impfstoff ausgestellt. Der Patient wählt dabei eigenständig einen Impfstoff aus. Sollte eine angegebene Allergie gegen diesen Impfstoff sprechen, wird das Attest ausgestellt. Die Option auf die anderen möglichen Impfstoffe auszuweichen, wird nicht in Betracht gezogen. Wie das Robert-Koch-Institut gegenüber der Tagesschau bestätigte, gibt es kaum Menschen, welche Allergien gegen sämtliche Impfstoffe aufweisen würden. 

Ärztin bestreitet mögliche Straftat

Hinter der Website steckt Dr. Marianne Müller, welche bereits seit 2011 nicht mehr als Ärztin tätig ist. Auf Nachfrage der Tagesschau sagte Frau Müller: „Als approbierte Ärztin bin ich mir meiner berufsrechtlichen Verpflichtungen bewusst. Einen Verstoß gegen die von Ihnen zitierten Vorschriften sehe ich – auch nach rechtlicher Beratung – nicht.“

Der Fall wird derzeit durch die Staatsanwaltschaft geprüft. Laut Paragraf 278 des Strafgesetzbuches ist die Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse eine Straftat. Sollte diese Dr. Müller nachgewiesen werden, droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Wettbewerbszentrale ist sich sicher, was sie von dem dubiosen Online-Shop hält: Demnach liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen vor, welcher bereits mit einer Abmahnung bedacht wurde. 

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