Kindesmissbrauch im Netz

Datenspeicherung: Nancy Faeser will mehr IP-Adressen speichern lassen

Veröffentlicht: 02.06.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 02.06.2022
Nancy Faeser im Bundestag

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich für mehr Datenspeicherung im Internet ausgesprochen. Konkret will Faeser, dass IP-Adressen von Internetnutzern gespeichert werden. Hintergrund ist die Verfolgung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. In den letzten Jahren sind die bekannt gewordenen Fälle dieses Verbrechens enorm gestiegen. Die IP-Adressen brauche man, um Zugriff zu haben und Täter ermitteln zu können, sagte Faeser im Deutschlandfunk. 

Vorratsdatenspeicherung liegt seit 2015 auf Eis

In Deutschland gibt es bereits seit 2015 ein Gesetz, dass Vorratsdatenspeicherung ermöglicht. Die Regelungen aus dem Gesetz zur Mindestspeicherpflicht und Höchstspeicherdauer von Verkehrsdaten hätten ab Juli 2017 gelten sollen. Ab dann sollte dann auch die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland starten. 

Doch dann wurde die Speicherpflicht kurz vor ihrem Start nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes durch die Bundesnetzagentur faktisch ausgesetzt. Bis heute liegt das Vorhaben auf Eis. Spannend erwartet wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem deutschen Gesetz, das noch 2022 gefällt werden soll. 

„Quick-Freeze“-Verfahren könnte Lösung sein

Der EuGH muss also entscheiden, ob das deutsche Gesetz europäischem Recht entspricht. Bisher hatte der EuGH eine anlasslose Speicherung von Daten nicht zugelassen. Dennoch erlaubte das Gericht in der Vergangenheit verschiedene Ausnahmen und eine Speicherung von Daten in möglichst kleinem Umfang. 

Dazu gehört auch das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Die Ampelkoalition sieht darin eine mögliche Lösung, wie IP-Adressen gespeichert werden könnten. Das Verfahren sieht vor, dass Internetprovider bei einem Anfangsverdacht dazu aufgefordert werden können, Daten von einzelnen Nutzern für einen kurzen Zeitraum zu speichern. In vergangenen Urteilen hatte der EuGH dieses Verfahren für rechtens angesehen, wenn es zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingesetzt wird.

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