Antwort auf die hohe Inflation

Kabinett beschließt mehrere steuerliche Entlastungen

Veröffentlicht: 14.09.2022 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 14.09.2022
Euro-Münzen

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Bundeskabinett hat Änderungen im Steuerrecht auf den Weg gebracht
  • Die Mehrwertsteuer auf Gas soll befristet von 19 auf 7 Prozent sinken
  • Die Homeoffice-Pauschale soll auf 1.000 Euro angehoben und entfristet werden

In den kommenden Jahren sollen verschiedene Änderungen im Steuerrecht durchgeführt werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Beschlüsse gefasst, die nun ins Parlament eingebracht werden können. Wie die Tagesschau berichtet, sei der wichtigste Grund für die Änderung eine Anpassung der Regeln an die hohe Inflation. Mehrbelastungen sollen durch die Gesetzesänderungen abgeschwächt werden, heißt es.

Diese Entlastungen plant die Regierung

Konkret soll unter anderem der Grundfreibetrag im Jahr 2023 von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro angehoben werden. Erst ab diesem Jahreseinkommen soll künftig die Steuer fällig werden. Im Folgejahr soll dann eine Anhebung des Freibetrags auf 10.932 Euro erfolgen. 

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll ebenfalls angepasst werden: Im kommenden Jahr sei dieser erst ab einem Einkommen von 61.971 Euro zu entrichten. 2024 gelte der Spitzensteuersatz erst bei einem Einkommen von 63.514 Euro. Der Reichensteuersatz von 277.826 Euro soll dagegen unberührt bleiben – hier plane die Regierung keine Anpassungen.

Mehrwertsteuer auf Gas soll sinken

Um die Bürger in der Energiekrise zu entlasten, will die Regierung die Mehrwertsteuer auf Gas zeitlich befristet senken: Statt 19 Prozent werden den Plänen zufolge nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Die Anpassung soll von Oktober 2022 bis Ende März 2024 gelten. Die Regierung hatte bereits in der Coronakrise die Mehrwertsteuer gesenkt, um die Wirtschaft nach dem ersten Lockdown wieder anzukurbeln. Jetzt soll diese Maßnahme helfen, die hohen Energiekosten und vor allem Belastungen der geplanten Gasumlage zur Stabilisierung der Gasimporteure abzufedern.

Die Regierung erwarte, dass die Unternehmen die Senkung vollständig an die Verbraucher weiterreichen, heißt es laut Tagesschau in der Formulierungshilfe für die Fraktionen der Ampelkoalition. Kritiker bemängelten in den vergangenen Tagen bereits, dass es keine gesetzliche Vorgabe, sondern nun einen Appell der Regierung gebe, dass die Verbraucher von der Mehrwertsteuersenkund entlastet werden sollen.

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Höhere Homeoffice-Pauschale, mehr Kindergeld

Die in der Coronapandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale soll den Regierungsplänen zufolge angehoben werden: Künftig soll die Pauschale bei bis zu 1.000 statt der bisher geltenden 600 Euro liegen. Zudem soll die bisher noch befristete Maßnahme dauerhaft etabliert werden. Mit der Homeoffice-Pauschale sollen Beschäftigte einen steuerlichen Ausgleich für Zusatzkosten durch die Arbeit von zu Hause aus erhalten, auch wenn sie kein eigenes Arbeitszimmer haben. 

Ab 2023 soll auch das Kindergeld angehoben werden. Konkret plane die Regierung eine Erhöhung um monatlich 18 Euro für die ersten beiden Kinder und 12 Euro für das dritte Kind. Im Jahr 2024 soll der Kinderfreibetrag angehoben werden.

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