Gefälschte Rechnungen

Gravierender Betrugsfall: Deutsches Patent- und Markenamt warnt

Veröffentlicht: 21.09.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.09.2022
Person steckt Geld in Tasche

Erst vor wenigen Wochen gab das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Warnung vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen heraus, jetzt legt es wegen eines weiteren gravierenden Betrugsfalls nach. Demnach werden gefälschte Rechnungen an Inhaber eingetragener Marken versendet. Sie geben vor, im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der Behörde verfasst worden zu sein und fordern die Empfänger auf, bestimmte Summen auf ausländische Konten zu zahlen. Das DPMA erhielt bereits über 200 Hinweise von besorgten Bürgern. 

DPMA: Über 200 Meldungen zu betrügerischen Rechnungen

„Es handelt sich offensichtlich abermals um einen besonders dreisten Betrugsfall“, sagt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. Man habe umgehend Anzeige erstattet, damit die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt werde. 

Wie das DPMA mitteilt, werden die Schreiben offenbar per frankiertem Brief versendet und verweisen auf polnische Bankverbindungen. Gerichtet sind sie offenbar an Markeninhaber, deren Anmeldungen bereits 2020 oder früher bei der Behörde eingegangen sind, und die ihre Markenurkunden bereits erhalten haben. Das DPMA ruft auf, keinesfalls auf derartige Forderungen einzugehen. Von offizieller Seite würden für Anmelde-, Jahres- oder Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen verschickt werden. Es gebe in Empfangsbestätigungen, die das Amt nach einer Markenanmeldung versendet, lediglich Gebühreninformationen. Für deren rechtzeitige Überweisung sei jeder Anmelder selbst verantwortlich, zudem würden für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den offiziellen amtlichen Registern keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Für Überweisungen, die an das DPMA gerichtet sind, sollte ausschließlich das Konto der Bundeskasse mit der IBAN genutzt werden, welche die Behörde etwa in der Pressemitteilung angibt. 

Betrügerische Rechnungen: Wie können die Schreiben erkannt werden?

Abgesehen von der Tatsache, dass das DPMA schon keine derartigen Zahlungsaufforderungen versendet, weist die Behörde auf weitere Indizien hin, dass es sich bei einem vorliegenden Schreiben womöglich um eines mit betrügerischer oder irreführender Absicht handelt. So handele es sich bei Schreiben dieser Art häufig auch um zweifelhafte Angebote – ergeben würde sich das oft erst bei genauerer Lektüre etwaiger kleingedruckter Texte oder von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich mitunter auf der Rückseite des Schreibens finden.

Generell sollten solche Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung für Schutzrechte stets genau geprüft werden. Dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, sei etwa an ausländischen Kontoverbindungen erkennbar. Hinweise darauf liefern die Ziffern der IBAN – die beiden Buchstaben am Anfang weisen auf das jeweilige Land hin (DE=Deutschland, PL=Polen, ZY=Zypern, TN=Tunesien, BG=Bulgarien etc.). Auch ein vorausgefüllter Überweisungsträger könne darauf hindeuten, dass es sich nicht um ein offizielles Schreiben handelt. 

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