Gefällt mir nicht

Geschenke umtauschen: Kann ich das zurückgeben?

Veröffentlicht: 03.01.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 03.01.2023
Frau hält Geschenk

In den letzten Tagen fanden sich in vielen Wohnzimmern nicht nur plötzlich Bäume, sondern darunter auch Geschenke. Was lieb gemeint ist, sorgt aber nicht immer für ein freudestrahlendes Gesicht – sei es, weil der Geschmack des Beschenkten nicht getroffen wurde, oder weil der Weihnachtsmann die Sache in der falschen Größe oder gleich mehrfach aus dem Schlitten geworfen hat. Laut einer Umfrage von YouGov im Auftrag von Ebay Kleinanzeigen von Ende 2022 sind immerhin 39 Prozent der Befragten mit ihrem Weihnachtsgeschenk unzufrieden. Wenn es sich nicht gerade um die selbstgestrickten Socken von Oma handelt, landet neben den Geschenken dann auch schnell ein Thema auf dem Tisch: Umtausch. Wir wurden gefragt, welche Rechte hier eigentlich bestehen.

Gibt es ein gesetzliches Umtauschrecht?

Häufig lautet die Annahme, dass man das Geschenkte ja ohne weiteres umtauschen kann. Schaut man dazu ins Gesetz, schaut man aber lange. Der Begriff Umtauschrecht taucht dort nicht auf, entsprechend gibt es also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf „Umtausch“. 

Praktisch, allerdings, kann die Lage je nach Fall im Ergebnis eine andere sein. Hier gibt es drei wesentliche Möglichkeiten. 

Gewährleistungsanspruch bei mangelhafter Ware

Gleich ob online gekauft oder im stationären Geschäft: Verbrauchern stehen grundsätzlich Gewährleistungsansprüche zu, wenn die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft ist. Diese können zwei Jahre nach dem Kauf geltend gemacht werden, bei gebrauchten Waren jedoch kann die Frist durch den Händler auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. Ein Anspruch auf Rückgabe gegen Rückzahlung des Kaufpreises ist damit aber zumeist nicht direkt verbunden: Käufer können zunächst Nacherfüllung verlangen, also die Reparatur der Sache oder deren Austausch gegen eine mangelfreie Sache. In bestimmten Fällen, etwa wenn der Händler die Nacherfüllung völlig verweigert oder die Reparatur der Ware zweimal fehlgeschlagen ist, besteht unter Umständen aber auch die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag, der Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen.

Grundsätzlich sind übrigens auch private Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Anders als Unternehmer können diese gegenüber Verbrauchern Gewährleistungsrechte jedoch weitgehender ausschließen. Passiert das allerdings nicht (wirksam), bestehen Gewährleistungsansprüche des Käufers auch gegenüber einem privaten Verkäufer. 

Im Laden: Kulanz und freiwillige Angebote der Verkäufer 

Häufig aber finden Käufer auch in stationären Geschäften Möglichkeiten zur Rückgabe von Waren, die zwar nicht mangelhaft sind, aber trotzdem nicht gefallen oder ähnliches. Hierbei handelt es sich dann um Kulanz oder freiwillige, vertragliche Rückgaberechte abseits der Gewährleistung. Da es sich hierbei nicht um gesetzliche Ansprüche handelt, stehen Händlern verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.

So kann beispielsweise die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die Ware nur gegen Gutschein zurückgegeben werden darf, die Rückzahlung aber ausgeschlossen ist. Auch darf der Händler Anforderungen an die zurückzugebende Ware stellen – etwa, dass die Originalverpackung dabei ist – oder die Rückgabe von der Vorlage des Kassenbons innerhalb einer bestimmten Frist abhängig machen. Im Hinblick auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte profitieren Händler nicht von diesem Gestaltungsspielraum. Hier müssen sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. 

Kauf im Internet: Das Widerrufsrecht

Bei Kauf im Internet oder Bestellung über Telefon hingegen räumt das Gesetz Verbrauchern mehr Ansprüche ein als im Falle des Kaufs im stationären Handel. Durch das Widerrufsrecht haben Verbraucher gegenüber Händlern grundsätzlich die Möglichkeit, solche Fernabsatzverträge über den Kauf von Waren innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Früher reichte dafür die bloße Rücksendung der Waren, heute allerdings muss ein Kunde dafür den Widerruf ausdrücklich erklären, beispielsweise per E-Mail oder einer der Rücksendung beigelegten Erklärung. Formvorschriften gibt es hierzu nicht, auch die Widerrufserklärung über Telefon ist theoretisch möglich. 

Das Widerrufsrecht besteht dabei allerdings nicht für sämtliche Kaufsachen. Eine Reihe an gesetzlichen Ausnahmen sieht § 312g BGB vor – danach ist das Widerrufsrecht beispielsweise in folgenden Fällen ausgeschlossen: 

  • nicht vorgefertigte, für den Verbraucher individuell hergestellte Waren
  • verderbliche Waren
  • versiegelte Waren, die wegen Gesundheitsschutz und Hygiene nicht mehr weiterverkauft werden können, wenn die Versiegelung geöffnet wurde
  • Zeitungen und Zeitschriften (Ausnahme: Abonnements)
  • etc. 

Ob ein konkretes Produkt in eine dieser Kategorien fällt, sollte dabei im Einzelfall geklärt werden. Mitunter ist die Beurteilung dabei auch gar nicht so einfach oder naheliegend – hinsichtlich Matratzen hat die Rechtsprechung etwa festgestellt, dass hier grundsätzlich durchaus ein Widerrufsrecht besteht. Auch für digitale Produkte und Dienstleistungen kann übrigens ein Widerrufsrecht bestehen. Die Anforderungen, die Händler hierbei beachten müssen, hängen von gesonderten Vorschriften ab. Sowieso müssen sich Händler im Bereich des Widerrufsrechts streng an die gesetzlichen Vorgaben halten und können sich, anders als beim freiwilligen Rückgaberecht, nicht weitgehend bei der Gestaltung austoben.

So kann der Widerruf eines Kunden grundsätzlich nicht wegen einer fehlenden Originalverpackung abgewiesen werden – bei entsprechend wirksamer Belehrung könnte jedoch ein Anspruch auf Wertersatz bestehen. Und die Kosten der Rücksendung trägt zwar grundsätzlich der Verbraucher, allerdings auch nur, wenn er ordnungsgemäß darüber aufgeklärt wurde. Häufig werden davon ab aber auch im Online-Handel Rückgabegarantien angeboten, die über die gesetzlichen Anforderungen des Widerrufsrechts hinausgehen. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.