Registrierung und Kennzeichnung

Reminder: E-Zigaretten unterfallen dem Elektrogesetz

Veröffentlicht: 23.01.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.04.2023
Vapes in Einkaufskorb

Über Sinn und Unsinn des Rauchens von elektronischen Zigaretten (auch Vapes genannt) lässt sich trefflich streiten. Jedenfalls müssen sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um überhaupt als Alternative infrage zu kommen. Um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas schützen zu können, gelten strikte Abgabe- und Werbeverbote für den Handel sowie Beschränkungen in Bezug auf die Werbung. Damit ist es jedoch nicht genug. Die E-Zigaretten sind, wie der Name schon vermuten lässt, auch ein Elektrogerät, mit entsprechenden weiteren Pflichten.

E-Zigaretten sind E-Schrott

Elektrogeräte verursachen nicht nur Abfall, sondern bestehen in ihrem Inneren auch aus kostbaren Ressourcen. Daher gibt es das Elektrogesetz, welches durch seine Regelungen unter anderem die verkauften Geräte sowie die Abfallmengen erfasst. Die E-Zigaretten unterfallen als Kleingeräte ebenfalls dem Elektrogesetz, weil der Verdampfer elektronisch betrieben wird. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegprodukte handelt. Zudem muss der Akku als Batterie ebenfalls registriert werden.  

Für Händler und Hersteller von E-Zigaretten bedeutet dies: Sie müssen sich bei der Stiftung ear registrieren lassen und ihre Produkte nach den Vorgaben des Elektrogesetzes kennzeichnen.

Entsorgung der E-Zigaretten durch Verbraucher mangelhaft

Die Stiftung ear, die für die Registrierung zuständig ist, moniert noch einen weiteren Aspekt: „Leider landen noch zu viele E-Zigaretten im Hausmüll und gehen damit dem Recyclingkreislauf verloren. Besonders eklatant ist die Situation bei den Einwegmodellen.” Gravierend dabei sei die massive Verschwendung der verbauten Lithium-Ionen-Akkus, welche durch die falsche Entsorgung im Hausmüll unwiderruflich verloren gehen. Hier sind daher auch Händler gefragt, über die eigentliche Kennzeichnung der Produkte (durchgestrichene Mülltonne) noch einmal gesondert aufzuklären.

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