Nach Preiserhöhung

Sammelklage gegen Streamingdienst Dazn geplant

Veröffentlicht: 10.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 10.01.2023
Dazn auf Handy

Viele Kunden waren verärgert, als Dazn Anfang letzten Jahres verkündete, die Preise im Sommer drastisch zu erhöhen. Der Sport-Streamingdienst kostet monatlich doppelt so viel, wie zuvor. Von 14,99 Euro stieg der Preis auf 29,99 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sucht nun Betroffene, die sich gegen die Preiserhöhung mittels einer Sammelklage wehren wollen, wie t3n berichtet. 

Verbraucherschützer halten AGB für rechtswidrig

Der Preis für das Dazn-Abonnement stieg zunächst für Neukunden, dann auch für Bestandskunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die zugrunde liegenden Regeln in den AGB als zu intransparent an und hält die Preiserhöhung daher für rechtswidrig. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale dafür sorgen, dass die Kunden die mehr gezahlten Kosten zurückbekommen. Die Klage geht nur gegen die Verträge der Kunden vor, die bereits einen Vertrag abgeschlossen hatten, bevor die Preiserhöhung in Kraft getreten ist. Denn neue Kunden haben ja einen Vertrag explizit zu den neuen Preisen abgeschlossen. Dazn sieht die Preiserhöhung als logische Schlussfolgerung, da sich das Angebot des Streamingdienstes in den letzten Jahren erweitert hat.

Frage des Kartellrechts?

Sport-Fans, die alle Spiele der Fußball Bundesliga und der Champions League sehen wollen, brauchen zderzeit drei verschiedenen Streamingdienste. Nicht ganz unschuldig ist das Bundeskartellamt, welches verhindern wollte, dass ein einzelner Anbieter eine Monopolstellung hat. Allerdings, wurden die Rechte nun so aufgeteilt, dass die Spiele auf drei Anbieter verteilt wurde, nicht dass mehrere Anbieter die gleichen Spiele zeigen, was zu einem wirklichen Wettbewerb zwischen den Anbietern führen würde. Zuschauer, die alle Spiele schauen wollen, haben somit keine Wahl zwischen den verschiedenen Anbietern, sondern sind gezwungen alle drei zu abonnieren. 

 

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