Marktmissbrauch durch Nutzungsbedingungen?

Bundeskartellamt ermittelt gegen PayPal

Veröffentlicht: 23.01.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 24.01.2023
PayPal Gebäude

Das Bundeskartellamt überprüft die europäische Tochter, des US-Bezahldienstes PayPal. Grund dafür ist der Verdacht der Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkungen des Preiswettbewerbs. Das Bundeskartellamt wirft PayPal vor, die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens auszunutzen, wie es in einer Pressemitteilung verkündet. 

Nutzungsbedingungen stehen in der Kritik

Die Nutzungsbedingungen von PayPal sehen vor, dass Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Verbraucher nicht PayPal als Zahlungsmethode wählen, sondern eine andere, günstigere Zahlungsmethode. Damit könnten die Nutzungsbedingungen PayPals einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt führte aus, dass die Klauseln den Wettbewerb beschränken könnten und zudem ein Verstoß gegen das Missbrauchsverbot vorliegen könnte. Es werde nun geprüft, ob PayPal eine Marktmacht zukommt und inwiefern Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmittel anzubieten. 

Die Bedingungen PayPals könnten dazu führen, dass andere Zahlungsmittel sich schwerer auf dem Markt etablieren können, wenn Aufschläge und Rabatte nicht berücksichtigt werden dürfen. 

PayPal ist einer der teuersten Zahlungsdienstleister

Marktstudien zufolge ist PayPal einer der teuersten Anbieter für Online-Zahlungen. PayPals Standardgebühr für Zahlungen beträgt in Deutschland derzeit 2,49 - 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages, hinzu kommt eine Gebühr in Höhe von 34 bis 39 Cent pro Zahlung. 

Die Gebühren, die Händler für die Nutzung von Zahlungsdiensten entrichten, unterscheiden sich deutlich in ihrer Höhe, je nach Dienstleister. Die Kosten werden meist nicht separat ausgewiesen, sondern verlagern sich auf die Produktpreise, sodass sie mitunter dennoch an die Kunden weiter gegeben werden. Daher sind, laut Mundt, Verbraucherinnen und Verbraucher die Leidtragenden, die diese Kosten am Ende über die Produktpreise bezahlen müssen. 

PayPal erklärte auf Nachfrage, dass sie sich zu schwebenden Verfahren nicht äußern werden. 

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