Dreist oder berechtigt?

Eher im Feierabend: Mitarbeiter arbeitet ohne Pause

Veröffentlicht: 26.01.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 03.02.2023
Weiße Tastatur mit Pausen-Symbol
In unserer neuen Reihe „Dreist oder berechtigt“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbrauchern, Kunden und Arbeitnehmern unter die Lupe.

 

In dieser Ausgabe von „Dreist oder berechtigt?“ geht es um einen Konflikt zwischen einem Arbeitnehmer und seiner Chefin: Der Mitarbeiter arbeitet grundsätzlich acht Stunden durch. Fängt er morgens um 8 Uhr an, macht er also grundsätzlich gegen 16 Uhr Feierabend. Seine Arbeitgeberin hat ihn schon mehrmals darauf hingewiesen, dass er eine vernünftige Mittagspause machen soll. Der Arbeitnehmer weigert sich aber. Immerhin sei das mit der Pause seine Sache und so könne er eher wieder nach Hause. 

Die Frage ist nun: Ist es berechtigt, dass der Mitarbeiter die Pause ausfallen lässt, oder gewissermaßen dreist?

Grundsatz: Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet beide Seiten

Die Grundlage zur Lösung des Falls bietet das Arbeitszeitgesetz: In § 4 ist geregelt, wann Ruhepausen gemacht werden müssen. Bei einem Arbeitstag ab sechs Stunden müssen 30 Minuten Pause gemacht werden; bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Die Ruhepause darf aber gesplittet werden. Wichtig ist, dass Beschäftigte mindestens 15 Minuten am Stück ruhen. Außerdem darf maximal sechs Stunden am Stück durchgearbeitet werden.

Der Sinn und Zweck dieser Regelung liegt auf der Hand: Angestellte sollen vor Überarbeitung geschützt werden. Die Pausenregelungen kommen zudem Führungskräften zugute. Kaum ein Mensch kann mehrere Stunden am Stück auf dem gleichen Leistungsniveau arbeiten, was wiederum die Ergebnisse und Produktivität beeinflusst.

Knackpunkt im Paragrafen ist übrigens das kleine Wörtchen „ist“: „Die Arbeit ist durch [...] Ruhepausen [...] zu unterbrechen.“ Sie darf nicht unterbrochen werden, sie kann auch nicht unterbrochen werden, sondern sie ist zu unterbrechen. Damit ist es nicht nur so, dass arbeitgebende Unternehmen die Möglichkeit zur Ruhepause einräumen müssen, Beschäftigte sind ganz konkret dazu verpflichtet, diese Möglichkeit auch zu nutzen. 

Einfach keine Pause zu machen und dafür eher zu gehen, ist damit unzulässig.

Fazit: Darum sollten Arbeitgeber Pausenmuffel nicht ignorieren 

Die Einhaltung der Pausenzeiten ist also keine Privatsache der Beschäftigten, sondern eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollten Pausenmuffel auch nicht einfach gewähren lassen. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen nämlich Bußgelder. Entsprechend haben Unternehmen einen guten Grund, Beschäftigte zum Pausieren zu „motivieren“. Wird trotz mehrmaliger Aufforderung keine Pause gemacht, so können in solchen Fällen Abmahnungen ausgesprochen werden. Führt dies zur keiner Verhaltensänderung, kann das Arbeitsverhältnis sogar gekündigt werden. 

Die Chefin aus dem Ausgangsfall hat also recht, wenn sie ihren Mitarbeiter zur Einhaltung der Pausenzeiten auffordert. Die Pausenzeiten zu ignorieren, ist damit unberechtigt und – im Sinne dieser Artikelreihe – dreist.

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