Schmuckverkauf: Hinweisblatt zur rechtssicheren Präsentation

Veröffentlicht: 02.03.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.05.2015

Online-Händler sollten darauf achten, dass sie ihre Artikel so abbilden und beschreiben, wie sie dem Kunden auch geliefert werden. Wird ein Artikel in eine unzutreffende Kategorie eingestellt oder mit einem fremden Markennamen in Verbindung gebracht, kann dies neben Ärger mit dem enttäuschten Kunden auch eine Abmahngefahr erzeugen. Der Händlerbund hat ein Hinweisblatt mit zahlreichen Tipps zur rechtssicheren Bewerbung von Schmuck erstellt.

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