Online-Händler, die ihre Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkaufen, sind nach der Preisangabenverordnung grundsätzlich zur Angabe eines Grundpreises verpflichtet. In einer Infografik haben Rechtsexperten vom Händlerbund übersichtlich zusammengefasst, was es unbedingt zu beachten gilt.