Wir wurden gefragt: Braucht man auch für gebrauchte Verpackungen eine Verpackungslizenz?

Veröffentlicht: 23.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.06.2015

Wer Versandkartons und andere Verpackungen in Verkehr bringt, unterliegt in Deutschland den Bestimmungen der Verpackungsverordnung und einer Beteiligungspflicht an einem dualen System. Sei es aus Umwelt- oder Kostengründen, viele Online-Händler nutzen die Möglichkeit, gebrauchte Kartonagen sowie Füllmaterial zu verwenden. Die Frage, ob der Anschluss an ein duales System auch dann notwendig ist, soll nun geklärt werden.

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Wenn widerverwendete Kartons oder Füllmaterial bereits beim vorherigen Inverkehrbringen bei einem dualen System lizensiert/registriert worden, aber noch nicht vom dualen System erfasst worden, also entsorgt worden sind, besteht keine Pflicht zu einer erneuten Registrierung.

Problematisch ist hierbei vor allem: Der Händler muss sicherstellen, dass ausnahmslos alle wiederverwendeten Verpackungsmaterialien bereits registriert wurden (also auch Füllmaterialien usw.). Das ist praktisch sehr schwer durchführbar, zumal die Symbole, welche auf die Beteiligung am dualen System hinweisen (wie z.B. der Grüne Punkt), nicht zwingend auf der Verpackung angebracht sein müssen, sondern freiwillig sind. Zudem ist der Händler in der Pflicht, den Nachweis zu erbringen, dass die gebrauchten Verkaufsverpackungen bereits zuvor registriert wurden. Dies kannin der Praxis einen erheblichen Dokumentationsaufwand bedeuten.

Werden andere Materialen zu Verkaufsverpackungen umfunktioniert, wie z.B. zerknüllte Zeitungen, ist nach der derzeitigen Regelung in der Verpackverordnung, welche generell die Pflicht zur Beteiligung am dualen System beim erstmaligen Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen aufstellt, davon auszugehen, dass auch diese umfunktionierten Füllmaterialien/Verkaufsverpackungen die Beteiligungspflicht am dualen System auslösen. Das würde auch der Zwecksetzung der Verpackverordnung entsprechen, nach welcher möglichst jeder Verpackungsmüll in den Abfallkreislauf wieder aufgenommen, recycelt oder entsorgt werden soll.

Antwort:

Eine Lizenzierungspflicht besteht dann nicht, wenn die gebrauchten Verpackungen schon einmal bei einem dualen System lizenziert wurden. Der Online-Händler muss diesen Umstand jedoch für alle verwendeten Materialen (Kartons und Füllmaterial) beweisen, was in der Praxis nur schwer bis gar nicht möglich ist.

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