USTID-Nr.de: Vorsicht vor neuen Formularfallen

Veröffentlicht: 16.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.09.2015

Die GWE und ihr „Geschäftskonzept“ sind vielen Gewerbetreibenden bekannt und beschäftigen immer wieder die deutschen Gerichte. Auch das „Zentrale Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ versendet Formulare an Unternehmer, die letztendlich zu einem kostenpflichtigen Vertrag führen.

In der Falle
(Bildquelle In der Falle: Ollyy via Shutterstock)

Seit Jahren treiben Adressbuchverlage - insbesondere die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) - ihr Unwesen. Diese versuchen, Unternehmer unter Vortäuschung eines amtlichen Schreibens und unter Verschleierung der Kostenpflicht der Einträge in teure Verträge hineinziehen.

Schreiben führen zu kostenpflichtiger Eintragung

Zahlreiche Leser haben uns nun von neuen Schreiben berichtet. Die Schreiben werden mit „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ betitelt. Diese Schreiben sind in ihrer Gestaltung behördlichen Schreiben sehr ähnlich:

Beispiel Formular
Beispiel Formular (Anschreiben)

Im Anschreiben selbst wird der Empfänger zum Ausfüllen seiner Angaben auf einem beiliegenden Formular aufgefordert. Wurde das Schreiben unterzeichnet an den Absender zurückgeschickt, kommt bald das böse Erwachen. Tatsächlich geht der Unterzeichnende einen Vertrag über die Eintragung in einem Zentralen Gewerberegister ein, wofür er jährlich stattliche 398,88 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) zahlen soll.

Hinter dem behördlich anmutenden Schreiben verbirgt sich ausweislich der Fußzeile die DR Verwaltung AG, mit dem Vorstandsvorsitzenden Serdal Congar.

Werblicher Charakter muss auf den ersten Blick erkennbar sein

Das Schreiben ruft nach unserer Einschätzung zwar den Eindruck hervor, es handele sich entweder um eine amtliche oder um eine im Auftrag des Amtes verfasste Mitteilung, auf die durch Rücksendung und Überweisung reagiert werden müsse. Ob die Kostenpflicht auf den ersten Blick wahrnehmbar ist? Darüber lässt sich streiten. Oberhalb des auszufüllenden Formulars befinden sich Hinweise, dass die Erfassung der Unternehmensdaten unter www.ustid-nr.de eine nicht amtliche kostenpflichtige Eintragung darstellt. Im folgenden Absatz wird dann auf die Höhe der Kosten hingewiesen.

Beispiel Formular
Beispiel Formular (Seite 2)

Auch die angehängten AGB sollten Adressaten stutzig machen, denn behördliche Schreiben und AGB sind selten bis nie zusammen anzutreffen.

Was sollten Empfänger der Schreiben beachten?

Unternehmen, die solche Schreiben erhalten und als Formularfalle erkannt haben, sollten das Formular selbstverständlich nicht ausgefüllt zurücksenden. Damit die Schreiben als solche erkannt werden, sollten Unternehmer ihre Mitarbeiter, insbesondere das Personal beim Posteingang, vor dieser Art von Schreiben warnen. Ermahnen Sie Ihre Mitarbeiter zu einer besonders gründlichen Prüfung. Besonderes Augenmerk sollte auf im Text „versteckte“ Hinweise auf eine Kostenpflicht gelegt werden.

Betroffene, die bereits einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, raten wir, die Forderung erst zu prüfen und keinesfalls sofort zu bezahlen. Zwar gibt es zu diesen konkreten Formularen noch keine bekannte Rechtsprechung. Im Hinblick auf die vorausgegangene Rechtsprechung zu anderen Formularen macht eine nähere Prüfung durch einen Rechtsanwalt aber durchaus Sinn.

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