Wir wurden gefragt: Was kostet ein Verfahren über die neue OS-Plattform?

Veröffentlicht: 20.01.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.01.2016

Am 15. Februar 2016 soll sie endlich starten, die neue OS-Plattform, auf der Händler und Verbraucher ohne gerichtliche Hilfe rechtliche Streitigkeiten klären können sollen. Für Online-Händler ist diese Art der Klärung von Problemfällen daher nicht uninteressant. Wir wurden gefragt, welche Kosten für ein solches Verfahren anfallen können.

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Nach Angaben des Statistik-Portals Statista würden 51 Prozent der Befragten einen Gerichtsprozess möglichst vermeiden wollen, obwohl sie sich im Recht fühlen. Daher bleiben Streitigkeiten, erst recht bei grenzüberschreitenden Fällen, oft ungeklärt. Für Unternehmer bietet die neue OS-Plattform der EU-Kommission künftig einen guten Ausweg aus dieser Situation.

Nutzung der OS-Plattform kostenfrei

Die OS-Plattform stellt ein elektronisches Fallbearbeitungsinstrument bereit, das es den AS-Stellen (Alternative Streitbeilegungs-Stellen) ermöglicht, das Streitbeilegungsverfahren mit den Parteien über die OS-Plattform abzuwickeln. Die Nutzung der OS-Plattform ist kostenfrei.

Nutzung der AS-Stellen mit Kosten verbunden

Die OS-Plattform nimmt jedoch keine eigene Tätigkeit wahr, sie fungiert also nicht selbst als Streitschlichter. Die OS-Plattform ermöglicht es lediglich, das Streitbeilegungsverfahren mit den Parteien abzuwickeln. Die Beschwerden werden durch die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige bzw. von den Parteien gewählte nationale Streitschlichtungsstelle (sog. „AS-Stelle“) weitergeleitet.

Wird eine Beschwerde über die OS-Plattform an eine nationale AS-Stelle weitergeleitet, gelten daher auch hinsichtlich der Kosten die eigenen Verfahrensregeln dieser Stelle. Die Rahmenbedingungen regelt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), welches noch nicht in Kraft getreten ist.

Die Verbraucherschlichtungsstelle kann vom Unternehmer, der zur Teilnahme an dem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist, ein angemessenes Entgelt verlangen. Mangels bestehender AS-Stellen – und ebenso wenig Verfahrensordnungen - in Deutschland kann zu den Kosten derzeit keine abschließende Aussage getroffen werden.

Übrigens: Für Verbraucher ist das Verfahren (B2C-Bereich) kostenfrei. Von dem Verbraucher kann ein Entgelt nur erhoben werden, wenn der Antrag des Verbrauchers als missbräuchlich anzusehen ist. In diesem Fall beträgt das Entgelt höchstens 30 Euro.

Antwort:

Für die Nutzung der OS-Plattform selbst fallen keine Kosten an. Ein (anschließendes) außergerichtliches Verfahren mit einer nationalen AS-Stelle verursacht jedoch Kosten, die sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung richten, ist im Vergleich zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren allerdings eine ernst zunehmende Alternative.

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