Wir wurden gefragt: Die neuen Infopflichten zur OS-Plattform gelten erst ab zehn Mitarbeitern, richtig?

Veröffentlicht: 30.03.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.03.2016

Einer unserer Leser schrieb uns auf unsere Hinweise zu den neuen Informationspflichten an: „Nach meinem Kentnissstand ist dies nicht korrekt! Demnach sind nur Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern dazu verpflichtet. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich damit falsch liege.“ Das möchten wir an dieser Stelle gerne tun.

Fragen
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Neue Hinweispflichten seit 9. Januar 2016

Gerichtsverfahren sind teuer und zeitaufwendig – besonders wenn sie über Ländergrenzen hinweg geführt werden. Die Europäische Kommission hat daher eine eigene Streitschlichtungsplattform (sog. OS-Plattform“) errichtet, über die Streitigkeiten einfach und kostengünstig gelöst werden können. Um diese neue Plattform, die ihren Dienst am 15. Februar 2015 aufgenommen hat, bekannt zu machen, sollen Online-Händler stärker beteiligt werden. Ihnen erlegt die Kommission daher seit dem 9. Januar 2016 eigene Hinweispflichten auf, die auf jeder Webseite, über die ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen stattfindet, erteilt werden müssen.

Verordnungswortlaut klar und eindeutig

Die seit dem Stichtag geltende neue Informationspflicht für Online-Händler resultiert aus der ODR-Verordnung. Konkret fordert die ODR-Verordnung, dass Online-Händler auf Ihren Webseiten einen Hinweis auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform („OS-Plattform“) erteilen müssen.

Dabei besteht diese Informationspflicht ausschließlich für Webseiten, über welche der Unternehmer Online-Kaufverträge und/oder Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließt. Der maßgebliche Artikel 14 der ODR-Verordnung knüpft die Informationspflicht jedoch nicht an eine bestimmte Mitarbeiterzahl.

Offensichtlich bezog sich der Fragesteller auf die Informationspflichten aus einem „verwandten“ Gesetz: dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Hierin heißt es:

§ 36 VSBG§ 36 VSBG

Diese Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz treten jedoch erst ab 2017 in Kraft. Hierüber werden wir daher zum gegebenen Zeitpunkt alle Leser noch genau informieren.

Antwort:

Nein. Die neuen Informationspflichten aus der ODR-Verordnung (Hinweis auf die OS-Plattform) gelten nicht erst ab zehn beschäftigten Arbeitnehmern.

Weitere Fragen beantwortet übrigens unser FAQ zu den neuen Informationspflichten.

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