Neues Hinweisblatt des Händlerbundes zum Verkauf von Tabakwaren

Veröffentlicht: 04.04.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.06.2016

Die letzten Jahre waren eine Grauzone für den Handel mit Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten (inklusive Zubehör). Seit einer Weile bleibt beim Handel mit Tabakwaren jedoch kein Stein mehr auf dem anderen. Nachdem der Bundestag dem neuen Gesetz bereits im Februar seine Zustimmung erteilt hat, schloss sich der Bundesrat im März an. Auch beim Jugendschutz gibt es neue Vorschriften für den Online-Handel. Der Händlerbund fasst zusammen, was sich geändert hat.

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Leser, die Probleme bei der Darstellung des pdf-Dokumentes haben, können das Hinweisblatt auch hier herunterladen.

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