(Wieder) Probleme bei Amazon: Lagerbestand wird (ohne Wissen) aufgekauft

Veröffentlicht: 08.06.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.01.2017

Und täglich grüßt das Murmeltier. Bereits vor gut einem Monat haben wir über eine Neuerungen bei Amazon berichtet: Amazon nimmt demzufolge eine Preiserhöhung für die FBA-Händler in Deutschland vor, die ihre Waren nicht für die Logistikzentren in Tschechien und Polen freigeben (wir berichteten). Nun macht Amazon mit einer neuen Taktik von sich reden, nach der die Lagerbestände von Händlern angekauft werden – meist ohne deren Wissen.

Amazon logo: Weiß auf Schwarz

360b / Shutterstock.com

Die neue Funktion „Kauf Ihres Lagerbestandes durch Amazon“

Schon lange wurde gemunkelt, dass Amazon Produkte von Online-Händlern in sein eigenes Sortiment übernimmt, auch wenn die entsprechenden Online-Händler das gar nicht möchten. Amazon soll die Produkte und deren Verkaufsentwicklung dabei zunächst beobachten. Anschließend sollen gut laufende Produkte von den Händlern in das eigene Sortiment von Amazon integriert werden. Das beste Stück vom Kuchen ist damit wohl für Amazon gesichert…

Das Prinzip hat sich offenbar bewährt. Im Rahmen seines neuen Clous will Amazon die Produkte von Händlern zum Angebotspreis aufkaufen und diese dann nach eigenen Angaben möglicherweise über die internationalen Amazon-Ableger (z.B. Amazon.co.uk) weiterverkaufen. Für ausgewählte Händler soll der Verkauf an Amazon genauso ablaufen als würde ein Verkauf an einen „normalen“ Kunden stattfinden. Amazon kauft, der Händler zahlt die reguläre Verkaufsprovision… An sich nicht dramatisch, möchte man meinen. So schnell und unkompliziert hat man als Händler seine Produkte noch nie über die virtuelle Ladentheke gebracht. Wenn da nicht das „Aber“ wäre.

Nicht wenige Händler bewegen sich mit dem Verkauf ihrer Markenprodukte ohnehin auf dünnem Eis: es geht um die immer wieder auftauchenden Vertriebsbeschränkungen, die meist den Verkauf auf Online-Plattformen verbieten (wollen). Hier war erst im vergangenen Jahr der „Messer“-Fall ans Tageslicht gekommen. Das Muster setzt sich nun in der „Lagerbestands-SB-Einkaufs-Funktion“ fort.

Außerdem ist der steuerliche Aspekt nicht zu vergessen, nachdem der Verkauf an den ausländischen Kunden (d.h. Amazon mit Sitz in Luxemburg) auch steuerliche Änderungen (z.B. Umsatzsteuerberechnung) mit sich bringen kann. Hier muss daher auch mit dem Steuerberater Rücksprache genommen werden.

Um trotzdem an den Lagerbestand der Händler zu kommen, scheut Amazon keine Kosten und Mühen und will den Kauf des Lagerbestandes wie folgt schmackhaft machen: „Amazon möchte Ihnen dabei helfen, dass Ihre Angebote mehr Aufmerksamkeit erlangen und Sie Ihren europaweiten Umsatz steigern können.“

„Lagerbestand verkaufen“ automatisch vorausgewählt

Dass Amazon ein großes Interesse am Lagerbestand hat, zeigt auch, dass die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“ vorausgewählt, d.h. „aktiviert“ ist. Ein Händler, der sich durch sein Verkäuferkonto scrollt, und nicht ganz genau hinsieht, wird die Einstellung gar nicht bemerken – und ist ggf. seinen Lagerbestand los… Händler, die ihr Verkäuferkonto nicht aufrufen, weil sie möglicherweise über die Änderung nicht informiert wurden, werden überhaupt nichts vom Schicksal ihrer Waren erfahren.

Zwar wird von Amazon erklärt „Sie können die Teilnahme an dem Programm beenden, wenn Sie befürchten, dass Ihre Produkte eventuell gegen geltende Gesetze verstoßen oder Sie diese nicht auf anderen Marktplätzen vertreiben dürfen. Um die Teilnahme an diesem Programm zu beenden, rufen Sie in Seller Central die Einstellungen für Versand durch Amazon auf und deaktivieren Sie die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon zulassen.“ Zu genaueren Details lässt sich Amazon nicht in die Karten schauen. Wird der Lagerbestand automatisch verkauft, gleich komplett oder nur der gutlaufende Teil? Ungewissheiten, die Händler von der Nutzung dieser Option absehen lassen sollte, soweit sie bereits betroffen sind.

 

Bisher haben wir diese „Probleme bei Amazon“ näher beleuchtet:

Kontensperrung durch Verifikationsprozess

Das Anhängen an bestehende Artikel

Asics beschränkt offenbar Handel auf dem Marketplace

Der "Versand durch Amazon" und seine rechtlichen Folgen

Wenn die Produktfotos zur Qual werden

Daten- und Produktklau bei Amazon

Unzureichende Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten

Detaillierte Verkäuferinformationen und Kontaktdaten

Einbeziehung von AGB nicht möglich

Verwendung der abmahnfähigen „Tell a friend“-Funktion

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