BGH könnte „Abbruchjäger“ auf Ebay in die Schranken weisen

Veröffentlicht: 09.06.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 09.06.2016

Sogenannte „Abbruchjäger“ sind Bieter auf Ebay, die darauf hoffen, dass der Verkäufer eine Auktion abbricht, um dann Schadensersatz einzufordern. Derzeit beschäftigt ein solcher Fall den Bundesgerichtshof. Es zeichnet sich ab, dass die Karlsruher Richter erstmalig einen Rechtsmissbrauch bei diesem Vorgehen feststellen können.

Richterhammer

(Bildquelle Richterhammer: Alex Staroseltsev via Shutterstock)

Derzeit beschäftigt der Fall eines sogenannten „Abbruchjägers“ den Bundesgerichtshof. Ein Verkäufer hatte demnach im Januar 2012 ein gebrauchtes Motorrad auf Ebay versteigern wollen und die Auktion zum Startpreis von einem Euro eingestellt. Kurz nachdem ein Bieter den Euro geboten hatte, brach der Händler die Auktion ab. Da das Motorrad vermeintlich 4.900 Euro wert gewesen sei, verklagte der Bieter den Verkäufer auf Schadensersatz in Höhe von 4.899 Euro.

In erster Instanz hatte der Bieter zum Teil Erfolg gehabt, erklärt der Bundesgerichtshof in der Ankündigung des Verhandlungstermins. Das Landgericht Görlitz hatte auf Berufung des Verkäufers die Klage aber insgesamt abgewiesen und auch die Berufung des Bieters wurde zurückgewiesen. Die Richter in Görlitz betrachteten die Schadensersatzforderung des Bieter als rechtsmissbräuchlich, weil der Bieter als „Abbruchjäger“ tätig geworden sei. Nun beschäftigt sich der BGH mit dem Fall (Az. VIII ZR 182/15).

„Abbruchjäger“ schlagen Profit aus abgebrochenen Ebay-Auktionen: Sie bieten bei Auktionen mit niedrigen Beträgen mit und hoffen darauf, dass der Verkäufer aufgrund des zu niedrigen Betrags die Auktion abbricht, um anschließend Schadensersatz einzuklagen.

BGH-Urteil am 24. August erwartet

Im Jahr 2014 hatte sich der Bundesgerichtshof bereits mit einem ähnlichen Fall beschäftigt: Damals hatte ein Verkäufer einen Gebrauchtwagen zum Startpreis von einem Euro bei Ebay angeboten, brach kurz darauf aber die Auktion ab, da er den Wagen außerhalb von Ebay verkaufen konnte. Der erste Bieter, der einen Euro geboten hatte, verklagte den Verkäufer auf Schadensersatz und erhielt vom BGH Recht. Nach Ansicht der Karlsruher Richter wurde der Kaufvertrag damals wirksam geschlossen.

Der aktuelle Fall wurde am gestrigen Mittwoch um 10 Uhr vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Das Urteil wird am 24. August 2016 verkündet. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, zeichne sich ab, dass der Bundesgerichtshof „wohl zum ersten Mal ausreichend Indizien an der Hand habe, um einen Rechtsmissbrauch festzustellen“. Damit könnte dem Treiben von „Abbruchjägern“ auf Ebay erstmals durch ein höchstrichterliches Urteil ein Riegel vorgeschoben werden.

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