Je größer der Online-Shop, desto größer der Bedarf an Lager- und Versandfläche. Nicht immer ist es dann mehr möglich, Haupt- bzw. Verwaltungssitz in einem Gebäude mit dem Logistikbereich unterzubringen. An welche Adresse sollen Kunden also die bestellte Ware im Widerrufsfall zurücksenden?

Verschiedene Rücksendeadressen möglich?
Noch bis 2014 bestand für Online-Shops mit einem ausgelagerten Versandlager die Möglichkeit, mehrere Adressen in der Widerrufsbelehrung zu nennen. Weichen Versandlageradresse und Adresse des Hauptsitzes voneinander ab, reichte ein ausdrücklicher Hinweis in der Widerrufsbelehrung, dass der Widerruf „durch Rücksendung der Sache aus logistischen Gründen nur an die genannte Adresse erfolgen kann“.
Seit gut zwei Jahren ist diese Möglichkeit der Gestaltung der Widerrufsbelehrung für Händler verändert worden.
Rücksendung an Hauptsitz
Das aktuelle Widerrufsrecht sieht vor, dass der Verbraucher seine Waren an die im Impressum angegebene Adresse (= Hauptsitz) zurücksendet. Zwar können Online-Händler eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf „eine“ und „zusätzliche“ liegen.
Hierzu regelt das gesetzlich vorgeschlagene Gestalungsbeispiel zur Widerrufsbelehrung „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben.“
Die zusätzliche Rücksendemöglichkeit ist jedoch unverbindlich und muss vom Kunden nicht genutzt werden. Es bleibt also abzuwarten, ob der Gesetzgeber hier eine andere Lösung zulässt bzw. die Gerichte anders entscheiden. Solange müssen sich Online-Händler aber an den Gesetzeswortlaut halten, und die Rücksendung auch außerhalb des Lagers (z.B. den Büroräumen an einem anderen Ort) entgegennehmen.
Antwort:
Die Antwort hängt von der konkreten Widerrufsbelehrung ab. Der Regelfall ist die Rücksendung an den im Impressum genannten Sitz. Zusätzlich kann an eine weitere Adresse zurückgesendet werden, die der Händler ergänzen kann.
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Kommentare
ich habe online bei Springjetzt.de Kleidung bestellt und diese über Klarna auf Rechnung bezahlen wollen. Nun hat mir jedoch die Qualität der Ware nicht gefallen und ich habe diese Bestellung retourieren wollen. Nach mehreren E-Mails und Anfragen an den Händler habe ich keine Antwort bekommen und habe mich an Klarna gewendet, nach ca. zwei Wochen teilte mir dieser mit, dass die Rechnung storniert wurde und die Sache sei erledigt. Jetzt habe ich aber immer noch die Ware und keine Rücksendeadress e. Auch hier reagiert der Händler nicht. Habe diese schon mehrmals angeschrieben. Eine Rücksendeadress e ist auch nirgends angegeben. Meine Frage nun, habe zwar keine offene Rechnung oder sonst etwas das offensteht, aber die Ware noch, da ich es nicht zurücksenden kann. Kann ich diese einfach einfach entsorgen, da ich es nicht mit dieser Qualität gebrauchen kann oder wie lange muss ich die Ware aufheben?
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Hallo Devin,
eigentlich löst der Widerruf auch eine Rückabwicklung des Vertrages aus. Tatsächlich kann der Händler die Waren nun noch drei Jahre lang zurückfordern. Wenn es nicht allzu viel Aufwand bedeutet, lagere sie vielleicht im Keller oö wenigstens noch eine Weile.
Beste Grüße
Die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Liebe Gabriele,
leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent rale weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /
Andernfalls müsste der konkrete Fall doch durch einen Anwalt beurteilt werden.
Beste Grüße
die Redaktion
Die Rücksendung soll jetzt nach China gehen. Ich würde die jetzt aus Kostengründen aber gerne zum Absender oder der im Impressum genannten Adresse senden...
MfG Sascha Z.
Frage: Was kann ich machen?Ich finde solche Betrügereien sollten öffentlich gemacht werden, damit nicht noch mehr Betrug gemacht werden kann.
Viele Grüße, Gerda M.Schurer
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Antwort der Redaktion
Hallo Frau Schurer,
in so einem Fall können Sie sich an die Verbraucherzent rale wenden. Grundsätzlich hat der Händler kein Recht, dass Widerrufsrecht so derart auszuhebeln.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Hallo Jule,
ja, tatsächlich ist der Artikel noch 1:1 aktuell. Hast du denn schon den Widerruf erklärt? Dann hast du wenigstens die Frist gewahrt. Gibt es ein Retourenlabel?
Viele Grüße
Die Redaktion
ich habe beim Anbieter Haus der Überzüge aus den USA bestellt. Da die Sofaüberzüge zu klein sind, möchte ich sie zurück schicken. Das soll man über den Support klären, steht in den AGB. Das habe ich getan, mit mäßigem Erfolg bisher.
Mittlerweile habe ich vier E-Mails an den Kundenservice geschickt. Dieser antwortet zwar, geht aber nicht darauf ein, wie und wohin ich die Ware schicken kann. Stattdessen wird mir angeboten, dass ich die Ware behalten kann und mir 70 % des Kaufpreises erlassen werde. Ich brauche die Überzüge aber nicht.
Jetzt habe ich langsam den Eindruck, dass ich absichtlich hingehalten werde bis die Widerrufsfrist von 14 Tagen erloschen ist. Oder hat das damit nichts zu tun? Die Ware habe ich vor 10 Tagen erhalten.
Soll ich jetzt einen schriftlichen Brief mit meinem Widerruf formulieren und an den Firmensitz in den USA schicken?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
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Antwort der Redaktion
Hallo,
dass Sie gesagt haben, dass Sie die Ware nicht mehr haben möchten, reicht als Erklärung des Widerrufs aus. Sicherheitshalb er können Sie noch einmal eine E-Mail schreiben, in der Sie formulieren, dass Sie den Kauf widerrufen. Schauen Sie aber vorher genau in die Widerrufsbelehr ung. Es kann sein, dass Sie die Rücksendekosten tragen müssen.
Vielleicht ist es für Sie tatsächlich lohnenswerter, den Vorschlag zu akzeptieren und bei Überzüge bei Ebay Kleinanzeigen oder ähnlichem zu verkaufen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
Danke für Ihre Mühe und freundlichen Gruß Rudi Söder, [Telefonnumer von der Redaktion entfernt.]
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Söder,
die Rücksendeadress e sollte in der Widerrufsbelehr ung enthalten sein. Allerdings scheint der Anbieter nicht wirklich verbraucherfreu ndlich zu sein:
verbraucherschutz.de/.../
Sollte es sich um den Shop Cici handeln, können Sie den Händler über dieses Kontaktformular erreichen. Unter dem Formular steht auch eine Adresse:
www.cicilookshop.com/contact
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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