GbR oder OHG? Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Veröffentlicht: 19.05.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 19.05.2017

Die Rechtsform der GbR weist zum einen  einen minimalsten Verwaltungs- und Errichtungsaufwand auf und zum anderen ist die GbR zu Beginn steuerlich günstig. Daher ist sie für viele Gründer attraktiv. Die GbR ist jedoch nicht für jeden Unternehmer die richtige Gesellschaftsform. Wir klären auf, warum.

Fragezeichen
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GbR und Handelsgewerbe passen nicht zusammen?

Probleme ergeben sich jedoch dann, wenn die Gesellschaft erfolgreich wächst und bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Hintergrund ist dabei, dass eine GbR kein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) betreiben darf. Anderenfalls handelt es sich tatsächlich nicht mehr um eine GbR, sondern ohne eine weitere Erklärung und das Zutun der Gesellschafter automatisch um eine OHG. Das Überschreiten wird oftmals von den Unternehmern nicht bemerkt und folglich die falsche Firmierung beibehalten sowie die notwendige Handelsregistereintragung unterlassen.

Ob diese Grenze zum Betrieb eines Handelsgewerbes überschritten ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Indikatoren sind unter anderem ein Umsatz von über 250.000 €, das Vorhandensein von Betriebsstätten und Beschäftigten sowie eine gewisse Kapitalausstattung. Im Endeffekt kommt es auf das Gesamtbild der geschäftlichen Tätigkeiten und Verflechtungen an.

Nachteile und Sanktionen

Wird unerkannt ein Handelsgewerbe betrieben, ergeben sich verschiedene Gefahren. Zum einen im Hinblick auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, weil beispielsweise im Impressum der falsche Rechtsformzusatz und unrichtige Vertretungsangaben verwendet werden. Dies kann im schlimmsten Fall, zusätzlich zu einer Abmahnung, mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Zum anderen bestehen aber auch gravierende Auswirkungen auf das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, wie etwa andere Regelungen im Hinblick auf die Vertretung und Geschäftsführung sowie beim Tod eines Gesellschafters. Insofern ergeben sich bei einem Ignorieren der Schwellenwertüberschreitung erhebliche Rechtsunsicherheiten, welche stets vermieden werden sollten.   

Schließlich hat das tatsächliche Vorliegen eines Handelsgewerbes auch Auswirkungen auf das allgemeine Vertragsrecht, beispielsweise hinsichtlich des Kaufvertragsschlusses und der Gewährleistung. Werden die dortigen Besonderheiten nicht beachtet, können wichtige Rechte verlustig gehen.

Praxistipp

Dies alles zeigt, dass von einer schlichten Beibehaltung einer falschen Rechtsform ausdrücklich abzuraten ist und gegebenenfalls eine Umfirmierung vorgenommen werden muss. Hierbei stellt sich im Einzelfall die Frage, ob dies durch Eintragung der Gesellschaft als OHG geschieht oder aber gleich durch Errichtung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG). Allem voran ist hiermit eine Haftungsbegrenzung für die Gesellschafter verbunden. Aber es können sich auch weitere Vorteile ergeben, wie etwa eine geringere Steuerlast verbunden mit niedrigeren Kosten. Ferner eine leichtere Übertragbarkeit des Geschäfts. Rechtliche Entscheidungen sind auch immer wirtschaftliche Entscheidungen...

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