Themenreihe „Basics Eigenmarken“ - Teil 3 Das Markenregistrierungsverfahren

Veröffentlicht: 31.08.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.08.2016

Bei dem einen steht die Frage nach dem „Ob“ einer Registrierung von Anfang an fest, der andere grübelt nächtelang hin und her. Schlussendlich enden die allermeisten Markenideen in der klassischen Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt. So sieht das Markenregistrierungsverfahren aus...

Brand
© Rawpixel.com – Fotolia.com

Die Kosten eines Markenregistrierungsverfahrens

Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können – soweit die Voraussetzungen für eine Markenanmeldung vorliegen – verschiedene Markenarten angemeldet werden: z.B. Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, dreidimensionale Marke, Kennfadenmarke, Hörmarke oder sonstige Markenformen (z.B. Farb-, Geruchs-, Tast-, Bewegungs-, Positionierungsmarken).

Der Schutz einer Marke beginnt mit der Anmeldung und gilt zunächst für 10 Jahre und kann nach Ablauf dieser Zeit nach Zahlung einer Verlängerungsgebühr entsprechend um weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Kosten betragen 300 Euro (schriftlicher Antrag) bzw. 290 Euro für elektronisch eingereichte Anträge.

Kosten Markeneintragung
© DPMA – Stand 31.08.2016

Wird der Antrag auf Markeneintragung zurückgenommen, verfallen die Anmeldegebühr und eventuell gezahlte Klassengebühren und können nicht zurückgezahlt werden.

Der Antrag auf Markeneintragung

Folgende Wege stehen den künftigen Markeninhabern für Ihre Anmeldung zur Verfügung:

Dem Antrag sind Angaben beizufügen über den Anmelder und die einzutragende Marke. Zudem werden die Marken nicht generell und umfassend geschützt. Ein Markenschutz gilt zunächst nur für eine bzw. mehrere bestimmte Klassen. Davon gibt es derzeit 45 verschiedene, die für sich genommen wiederum tausende von Begriffen umfassen. Weiterführende Informationen dazu bietet das DPMA hier.

Antrag Markeneintragung
Seite 1 des Eintragungsantrages, © DPMA – Stand 31.08.2016

Was prüft das DPMA?

Ist der Antrag beim DPMA eingegangen, wird dieser auf Vollständigkeit geprüft. Das DPMA prüft den Antrag dann weiter, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist (siehe dazu Teil 1). Konnten alle Punkte positiv abgeschlossen werden, wird die Marke ins Markenregister eingetragen. Die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht und dem Inhaber eine Urkunde über die Eintragung ausgestellt. 

Übrigens: Anders als im anglo-amerikanischen Raum geht mit der Eintragung einer Marke nicht das bekannte "®" einher. Die Angabe ®-Symbol hinter einem eingetragenen Markennamen ist zwar grundsätzlich zulässig, aber keineswegs eine Pflicht hierzulande.

Anders als man erwarten könnte, prüft das DPMA im Anmeldeverfahren nicht, ob ältere Marken- bzw. Kennzeichenrechte Dritter der Eintragung entgegenstehen, beispielsweise ob ähnliche oder identische Marken bereits eingetragen sind. Mit der Eintragung einer Marke ist man daher keineswegs sicher vor Rechtsstreitigkeiten wegen kollidierender anderer Marken. Deshalb ist es umso wichtiger, sich vor der Anmeldung einer Markeneintragung umfassend mit der neuen Marke zu befassen und eine Markenrecherche durchzuführen. Dort wird – meist durch einen Rechtsanwalt - genau abgeprüft, ob die Marke andere, bereits registrierte, Marken verletzten könnte. Die Folge kann ein Widerspruch eines Dritten gegen die eigene Markeneintragung sein - und der hohe (finanzielle) Aufwand für die Eintragung möglicherweise umsonst gewesen sein.

Schutzumfang der eingetragenen Marke

Der Schutz einer beim DPMA eingetragenen Marke ist territorial auf das Bundesgebiet begrenzt. Wer einen europa- oder sogar weltweiten Schutz anstrebt, sollte sich über die Ausdehnung des markenrechtlichen Schutzes Gedanken machen. Die sog. Gemeinschaftsmarke erlangt EU-weit gültigen Schutz, die IR-Marke sogar außerhalb der EU. Details dieser beiden internationalen Markenformen sollen Gegenstand eines weiteren Teils dieser Themenreihe sein.

 

Die Themenreihe im Überblick

Einführung: Eigenmarken: Exklusivität und Unabhängigkeit für Online-Händler

Teil 1 Funktionen und Wahl der Markenform

Teil 2 Schutz von nichtregistrierten Marken und Kennzeichen

Teil 3 Das Markenregistrierungsverfahren

 

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