PayPal: Neue Nutzungsbedingungen ab 19. November 2016

Veröffentlicht: 07.09.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.09.2016

„Guten Tag XY, wir arbeiten für Sie fortlaufend daran, PayPal sicherer zu machen. Das bringt auch von Zeit zu Zeit Änderungen an den AGB mit sich“ – In regelmäßigen Abständen bastelt PayPal an seinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätzen. Auch in den letzten Tagen kündigte PayPal seinen Nutzern die diesjährigen Änderungen an.

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Aktualisierungen der PayPal-Nutzungsbedingungen

Zum 19. November 2016 werden bei der Nutzung von PayPal neue Nutzungsbedingungen (einschließlich der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien) eingeführt. Aufgrund der teilweise sehr umfangreichen Änderungen haben wir diese einmal etwas genauer angesehen und die wichtigsten Änderungen hier für Sie zusammengestellt.

Offensichtlich gefällt es PayPal nicht so ganz, stets (nur) neben anderen gängigen und verbreiteten Zahlungsarten zu stehen. Zumindest insoweit schreitet PayPal jetzt ein: Online-Händler verpflichten sich künftig, bei der Darstellung der PayPal-Services in Ihrem Online-Shop nicht von der Verwendung der PayPal-Services als Zahlungsmethode „abzuraten oder eine solche Verwendung zu verhindern.“ Außerdem werden Händler verpflichtet, die Marken- und Warenzeichen von PayPal mindestens gleichwertig zu anderen im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden zu präsentieren. Das kann vor allem bei Templates relevant sein, in denen ohnehin bereits jetzt alle angebotenen Zahlungsarten vollständig aufgeführt werden müssen. Wie streng PayPal die Einhaltung dieser neuen Klausel kontrolliert, bleibt abzuwarten.

Neu ist auch, dass PayPal grundsätzlich davon abrät, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Dienste als Zahlungsmethode zu erheben. Um die Popularität von PayPal weiter voranzutreiben, ist eine generelle Weitergabe von Zahlungsgebühren innerhalb der kommenden Änderungen denkbar.

Neues bei Kauf auf Rechnung über PayPal

Vielen Ebay-Händlern dürfte der Kauf auf Rechnung schon seit Längerem bekannt sein. Mit der aktuellen Änderung erhält der Kauf auf Rechnung nun auch endgültig Einzug in die Nutzungsbedingungen von PayPal.

Im Rahmen eines Kaufs auf Rechnung kauft PayPal dem Händler sämtliche Forderungen gegenüber dessen Kunden aus den Verträgen ab, die unter Nutzung eines Kaufs auf Rechnung zustande gekommen sind. Vorteilshaft ist dabei, dass PayPal kein Rückgriffsrecht gegenüber dem Händler hat, falls der Kunde nicht fähig oder willens ist, die Forderung zu begleichen (z. B. auch bei Betrug). Falls der Kunde vom Kauf Abstand nimmt (z. B. durch Widerruf), wird der Händler PayPal hiervon unverzüglich per API-Aufruf oder über das PayPal-Konto des Händlers in Kenntnis setzen.

PayPal stellt für die Nutzung der Rechnungszahlung jedoch auch einen Katalog an Bedingungen auf. Der Händler unterwirft sich, ungeachtet eines Verschuldens, für die gesamte Dauer der Nutzung von Kauf auf Rechnung unter anderem folgendes zu beachten:

  • Der Händler verpflichtet sich, die Ware jeweils spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss einer Transaktion zu versenden,

  • Der Händler wird seinen Kunden kein Widerrufsrecht gewähren, das den Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts überschreitet. Dies gilt nicht, wenn der Händler Waren mit Kauf auf Rechnung auf Ebay.de unter einer Ebay-Garantie verkauft.

PayPal kann die Nutzung von Kauf auf Rechnung durch einen Händler fristlos kündigen, wenn der Händler diese Auflagen verletzt.

Die Nutzung von Kauf auf Rechnung bedarf einer gesonderten Integration. Ein Anspruch auf Kauf auf Rechnung besteht nicht. PayPal behält sich vor, Kauf auf Rechnung einem Händler nicht anzubieten und es insgesamt oder Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken, z. B. Forderungen aus Käufen bestimmter Produkte, Produktgruppen oder aus bestimmten Branchen nicht anzukaufen. Welche das sein sollen, konnten wir jedoch nicht finden. Die rechtliche Notwendigkeit bei der Integration dieser Zahlart haben wir bereits an dieser Stelle erläutert.

Aktualisierungen der PayPal-Käuferschutzrichtlinie

Auch an der Käuferschutzrichtlinie hat PayPal kleinere Änderungen vorgenommen. Anspruch auf Käuferschutz kann nicht für alle Warengruppen oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Folgende neue Ausnahmen sind hinzugekommen:

  • Zahlungsmitteläquivalente wie Prepaid-Karten

  • Spenden

  • Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde selbst abholt oder durch Dritte abholen lässt und die als INR („item not received", "nicht erhalten") geltend gemacht werden.

Was müssen Online-Händler tun?

Bis einschließlich 18. November 2016 gelten die bekannten Nutzungsbedingungen sowie Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien. Online-Händler brauchen nichts zu tun, um die Änderungen zu akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden.

Sofern Nutzer PayPal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, müssen sie ihr PayPal-Konto vor dem 18. November 2016 schließen. Dazu können Konteninhaber folgenden Link nutzen: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_close-account.

Beim Datenschutz bleibt im Zuge der aktuellen Änderung alles beim Alten.

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