Themenreihe „Basics Eigenmarken“ - Teil 5 Die internationale Marke

Veröffentlicht: 18.10.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

Laut einer aktuellen Studie verkaufen 67 Prozent der befragten Händler aktiv ins Ausland. Weitere 18 Prozent nehmen zumindest Aufträge aus dem Ausland entgegen. Je erfolgreicher das Geschäftskonzept ist, desto mehr Schutz bedarf es auch der Unternehmenskennzeichen, Firmennamen und Marken.

Internationale Marke
© Stuart Miles / Shutterstock.com

Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können – soweit die Voraussetzungen für eine Markenanmeldung vorliegen – verschiedene Markenarten angemeldet werden: z. B. Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, dreidimensionale Marke oder sonstige Markenformen (z. B. Farb-, Geruchsmarken). Aber die Registrierung einer deutschen oder einer Unionsmarke ist längst nicht alles.

Ist eine weltweite Tätigkeit angestrebt, sollte über die Ausdehnung des markenrechtlichen Schutzes nachgedacht werden. Während der Schutz einer beim DPMA eingetragenen Marke territorial auf das Bundesgebiet begrenzt ist, erzeugt die Unionsmarke EU-weit gültigen Schutz, und die internationale Marke seine Schutzerstreckung sogar auch außerhalb der EU.

„One application to protect your mark in up to 98 states“

Die internationale Registrierung von Marken erfolgt über das sog. Madrider System. Wie auch bei der Unionsmarke führt die internationale Registrierung zu dem gleichen Schutz, wie die Registrierung der Marke bei den nationalen Behörden – und das mit nur einem Antrag. Beachtet werden muss jedoch, dass nicht alle Länder am Madrider Abkommen über die internationale Registrierung beteiligt sind (der aktuelle Status kann hier angerufen werden). Derzeit sind es aber immerhin schon 98 Staaten, die mit einer einzigen Anmeldung abgedeckt werden können.

Voraussetzung für eine internationale Marke ist eine deutsche Marke, die zumindest beantragt wurde. Grund ist, dass bei einem nicht vorhandenen Aktenzeichen keine Prüfung des internationalen Antrages durch das DPMA stattfinden kann. Außerdem besteht die Gefahr, den Schutz der internationalen Registrierung zu verlieren, wenn die deutsche Marke nicht oder nur teilweise eingetragen wird.

Für einen Antrag auf internationale Registrierung ist ein von der WIPO (World Intellectual Property Organization, kurz: WIPO) herausgegebenes Formblatt zu verwenden, welches in englischer und französischer Sprache zur Verfügung steht. Interessenten für den internationalen Markenschutz können es hier herunterladen und müssen es ausgefüllt an das DPMA senden. Voraussetzung für das Markenregistrierungsverfahren hierzulande ist, dass eine Niederlassung in Deutschland besteht, der Anmelder seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Das DPMA prüft sodann, ob die im Antrag auf internationale Registrierung bezeichnete Marke mit der deutschen Marke übereinstimmt und ob das im internationalen Antrag angegebene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit dem der nationalen Marke korrespondiert. Sind die Voraussetzungen erfüllt, leitet das Deutsche Patent- und Markenamt den Antrag an die WIPO weiter. Die WIPO prüft, ob der Antrag auf internationale Registrierung allen Erfordernissen für die Eintragung in das internationale Register entspricht.

Ist dies der Fall, wird die Marke im Anschluss in das internationale Register eingetragen, das von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO / Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle - OMPI) geführt wird. Damit ist es jedoch noch nicht ganz durchgestanden. Die Behörden der benannten Länder haben innerhalb einer Frist von einem Jahr bzw. 18 Monaten die Möglichkeit, der Marke den Schutz in ihrem Gebiet zu versagen.

Die Schutzdauer der internationalen Registrierung beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft um diesen Zeitraum verlängert werden. Die nationale Gebühr für die internationale Registrierung beträgt 180,00 Euro. Außerdem ist eine Gebühr an die WIPO zu entrichten.

 

Die Themenreihe im Überblick

Einführung: Eigenmarken: Exklusivität und Unabhängigkeit für Online-Händler

Teil 1 Funktionen und Wahl der Markenform

Teil 2 Schutz von nichtregistrierten Marken und Kennzeichen

Teil 3 Das Markenregistrierungsverfahren 

Teil 4 Die Unionsmarke

Teil 5 Die internationale Marke

 

Übrigens: Zur rechtssicheren Anmeldung und zum Schutz ihrer Eigenmarken in Deutschland bietet der Händlerbund zusammen mit seiner Partnerkanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft Händlern auch einen kompetenten Markenservice an.

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