PayPal informiert über neue Nutzungsbedingungen: Das steckt dahinter

Veröffentlicht: 15.02.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.02.2017

Und täglich grüßt das Murmeltier... Zweimal jährlich, genauer gesagt im Frühjahr sowie im Herbst (zuletzt hier) räumt PayPal auf und passt sowohl Nutzungsbedingungen, Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien als auch Datenschutzgrundsätze an. Das hat die anstehende Aktualisierung für Änderungen mit sich gebracht.

PayPal

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Aktualisierungen der PayPal-Nutzungsbedingungen

Zunächst die gute Nachricht vorweg: Sowohl für Händler als auch für Käufer haben sich kaum gravierende Änderungen ergeben. Die Aktualisierung beschränkt sich im Wesentlichen auf sprachliche und redaktionelle Anpassungen.

PayPal legt in seiner neuen Fassung eindeutig fest, dass es sich beim PayPal-Guthaben um E-Geld handelt, wofür der Nutzer keine Zinsen erhält. Grund ist das europäische Recht, welches keine Verzinsung von E-Geld erlaubt, da es sich bei E-Geld im rechtlichen Sinne um ein Zahlungsmitteläquivalent und nicht um eine Einlage handelt.

Zur Risikominimierung kann PayPal die Auswahl der für die Durchführung einer Transaktion verfügbaren Zahlungsquellen einschränken und bestimmte Zahlungsquellen für diese Transaktion ausschließen. Die Regelungen zur Bezahlung nach 14 Tagen, die bisher als gesonderte Nutzungsbedingungen außerhalb der PayPal-Nutzungsbedingungen standen, wurden nun in die Nutzungsbedingungen integriert.

Bei den Regelungen zu Vertragslaufzeit und Kontoschließung hat PayPal Anpassungen vorgenommen und neue klarstellende Regelungen aufgenommen: „Wir können Ihr PayPal-Konto jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten schließen. Außerdem können wir Ihr PayPal-Konto fristlos schließen, wenn Sie gegen eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen verstoßen und/oder wir zur Schließung des PayPal-Kontos gemäß Ziffer 10.2 berechtigt sind, wenn Sie sich für einen Zeitraum von 3 Jahren nicht in Ihr PayPal-Konto eingeloggt haben oder wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass auf Ihr PayPal-Konto ohne Ihre Autorisierung zugegriffen worden ist."

Aktualisierungen der Käuferschutzrichtlinien & Datenschutzgrundsätze 

Alles in allem besteht für Händler kein Grund zur Aufregung. Das gilt auch für die Käuferschutz-/Verkäuferschutzrichtlinien sowie die Datenschutzbestimmungen von PayPal. Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten und immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) gewährt werden. Hier sind keine wesentlichen Änderungen für Käufer und Verkäufer hinzugekommen. Auch die Fristen für den Käuferschutz sind gleich geblieben.

Was müssen Online-Händler tun?

Die Änderungen an den PaPpal-Datenschutzgrundsätzen treten zum 27. Januar 2017 in Kraft. Bis einschließlich 26. April 2017 gelten die derzeitigen Nutzungsbedingungen. Ab dem 27. April 2017 sind die Neuerungen gültig. Online-Händler brauchen nichts zu tun, um die Änderungen zu akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden. Händler und Käufer, die PayPal nicht weiter nutzen möchten, müssen ihr PayPal-Konto hier schließen.

Kommentare  

#1 Toros Yeter 2017-02-16 08:49
Auch hier gilt alles genau durchlesen, denn im Detail steckt der Teufel!
Verkaufen Sie virtuelle Waren wie z.B Software-Downlo ads, Hörbücher dann sind Sie ein potezielles Opfer von Betrügern und Paypal.
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