Wir wurden gefragt: Besteht ein Widerrufsrecht auch beim Kauf gebrauchter Ware?

Veröffentlicht: 18.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.10.2023
Online-Händlerin macht Ware versandfertig

Nachhaltigkeit ist im Trend. Re-Commerce, Second Hand und entsprechende Synonyme sind daher auch im E-Commerce angekommen. Viele Online-Händler nutzen die hohe Nachfrage nach gebrauchten Artikeln und bieten Bücher, CDs, Filme, Elektronik und Mode im gebrauchten Zustand an. Auch aus rechtlicher Sicht ist dies lukrativ, denn der Verkauf gebrauchter Waren bietet einige Erleichterungen im Vergleich zum Handel mit Neuware. Gehört auch ein versagtes Widerrufsrecht dazu?

Vintage Label
© Zerbor / Shutterstock.com

Gebraucht oder neu?

Dem Verbraucher steht bei im Internet geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu, § 312 g BGB. Doch nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Hierfür nennt das Gesetz sog. Ausschluss- und Erlöschensgründe zum Widerrufsrecht, zum Beispiel bei schnell verderblichen Waren. Nennt das Gesetz jedoch keine gesonderten Ausschluss- und Erlöschensgründe, muss von einem bestehenden Widerrufsrecht zugunsten des Verbrauchers ausgegangen werden.

Gebrauchte Waren tauchen jedoch unter den gesetzlichen Ausschlussgründen nicht auf. Ergo besteht für sie ein ganz reguläres Widerrufsrecht. Auf das Widerrufsrecht hat die Frage nach dem Alter oder dem Zustand daher keinen Einfluss. Das reguläre Widerrufsrecht muss auch bei gebrauchten Artikeln gewährt werden. Ist der Kunde mit dem bestellten gebrauchten Produkt nicht zufrieden oder möchte es aus anderen Gründen zurückgeben, kann er dies ohne Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist tun. Eine abweichende Regelung in der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft und kann sogar abgemahnt werden.

Dies gilt im Übrigen auch für B-Waren, die nicht gebraucht sind.

Antwort:

Ja – ein Widerrufsrecht besteht auch beim Kauf von gebrauchten Waren.

 

Positiv bleibt zu erwähnen: Bei als neu verkauften Waren haben Händler umfangreiche Informationspflichten zu erfüllen, die ihnen bei Gebrauchtware erspart bleiben. Dazu zählen beispielsweise die speziellen Produktkennzeichnungen (z. B. Energielabel), auf welche Händler bei gebrauchten Produkten verzichten können. 

Auch in anderen Bereichen kann es auf den Unterschied ankommen. Mehr dazu im Artikel Gebraucht- oder Neuware - Und warum es auf den Unterschied ankommt.

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