Telefonwerbung ohne Einwilligung: Neues von der ePrivacy-Verordnung

Veröffentlicht: 01.11.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Die Datenschutzgrundverordnung steht ab Mai 2018 bereit, doch daneben will die EU durch eine ePrivacy-Verordnung für noch mehr Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit sorgen. Nun gibt es Neuigkeiten dazu.

© ©Montri Nipitvittaya/shutterstock.com

ePrivacy- Was war das noch mal

Über die Absicht einer ePrivacy-Verordnung auf europäischer Ebene wurde viel debattiert. Sie befasst sich neben der Datenschutzgrundverordnung, der sog. DSGVO, mit dem Datenschutz. Vor ihr gab es schon die ePrivacy-Richtlinie, doch soll durch die Verordnung eine direkte Anwendung auf europäischer Ebene stattfinden können. Sie soll insbesondere den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation bei Messengern und neuen Kommunikationsdiensten sicherstellen. Nun gibt es Neuigkeiten vom EU-Parlament. Mit einer knappen Mehrheit wurde eine striktere Positionierung zu Datenschutzregeln bei WhatsApp, Skype oder Gmail entschieden. Es soll daher den Anbietern nicht erlaubt sein, Daten für andere Zwecke als ihren Betrieb zu nutzen  – außer, es liegt eine Einwilligung des Betroffenen vor. Daneben soll nach dem Willen des Ausschusses "ab Werk" die datenschutzfreundlichste Voreinstellung bei Browsern und Betriebssystemen Pflicht werden. So soll umso mehr eine informierte Einwilligung durchgesetzt werden.

Offline-Tracking ohne Einwilligung möglich

Was sich in der Abstimmung nicht durchsetzen konnte, war, eine Einwilligungspflicht auch für das sog. Offline-Tracking erforderlich zu machen. Bei dieser Methode können auch ohne Nutzung der Kommunikationdienste Daten erhoben werden. So könnten durch die Mobilgeräte Bewegungen in Innenstädten, Flughäfen oder Geschäften erfasst werden. Um dies zu unterbinden, müsste man das Gerät ausschalten.

Verbraucherschutz warnt trotzdem

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sieht die Abstimmungen einen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch finden sie auch zeitgleich große Kritik. Besonders stört sie, dass durch die Abstimmung auch Regelungen abgesenkt werden. So wäre telefonische Werbung nach neuen Regelungen auch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers möglich. Daneben dürften Werbeunternehmen lediglich eine Vorwahl angeben, die aber zu einer Rückverfolgung nicht ausreicht. Daher wäre dies in diesem Punkt ein Rückschritt zur bestehenden Rechtslage.

Sehr heftiger Gegenwind

Dass strengere Regelungen im Bereich des Datenerhebung auch vielen Teilen der Digitalindustrie nicht gefallen, liegt dabei quasi auf der Hand. Schon wie bei der Datenschutzgrundverordnung wird durch Vertreter der Industrie dagegengearbeitet. Anfangs sollte sogar eine komplette Streichung erreicht werden. Schließlich geht es um Datenmilliarden, die im schlimmsten Fall nicht genutzt werden dürften.

Abschluss soll schnell erfolgen

Wenn es nach den EU-Institutionen geht, soll die ePrivacy-Verordnung auch im Mai 2018 zusammen mit der DSGVO wirksam werden. Händlern sollten also auch darauf ein Auge haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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